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Der Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen ist geprägt durch das Spannungsfeld zwischen dem Kinder- und Jugendhilferecht auf der einen und dem Aufenthalts- und Asylrecht auf der anderen Seite. Diesem Spannungsfeld wird in Nordrhein-Westfalen Rechnung getragen. Im Rahmen eines regelmäßig stattfindenden Fachgespräches werden spezifische Problem und Lösungsmöglichkeiten erörtert. Ein Ergebnis dieser Fachgespräche war die gemeinsame Erarbeitung einer Handreichung zum Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen... Abschiebung und unbegleitete Minderjährigen – Flüchtlingsrat Niedersachsen. Ein Ergebnis dieser Fachgespräche war die gemeinsame Erarbeitung einer Handreichung zum Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen. In gemeinsamer Herausgeberschaft des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport, des Ministeriums für Inneres und Kommunales, des Landschaftsverbandes Rheinland - Landesjugendamt Rheinland und des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe - Landesjugendamt Westfalen liegt diese Handreichung nun vor. Sie soll den Akteuren vor Ort helfen, das beschriebene Spannungsfeld zu verringern.
Flüchtlingsrat Niedersachsen e. V. : Vorlagenschreiben für Vormund_innen und Jugendämter für von Abschiebung bedrohten unbegleiteten Minderjährigen (Stand: Februar 2020). Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF):Rechtsgutachten zu Abschiebung von ausländischen Mündeln/Pfleglingen ohne die Eltern bzw in Begleitung des (Amts-)Vormunds ( Stand: April 2019).
Im Spannungsfeld zwischen Jugendrecht und Asylrecht Schutzsuchende Drittstaatsangehörige müssen in Deutschland ein asyl- und/oder aufenthaltsrechtliches Verfahren durchlaufen – das gilt auch für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Neben dem Ausländerrecht ist in der Arbeit mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen vor allem das Kinder- und Jugendhilferecht von Bedeutung. Die Rechtsgebiete stehen aufgrund ihrer unterschiedlichen Zielrichtungen teilweise in einem Spannungsverhältnis zueinander. Das Kinder- und Jugendhilferecht hat als Teil des Sozialrechts einen Unterstützungscharakter und mit Blick auf die Zielgruppe zudem einen Schutzauftrag. Das Ausländerrecht ermöglicht und gestaltet Zuwanderung unter Berücksichtigung der Aufnahme- und Integrationsfähigkeit sowie der wirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland (vgl. hierzu auch § 1 Abs. 1 AufenthG). Insofern beinhaltet die Umsetzung der Regelungen des Ausländerrechts neben der Ermöglichung eines rechtmäßigen Aufenthalts regelmäßig auch die Sanktionierung und Beendigung illegaler Aufenthalte.