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Frage vom 21. 6. 2018 | 14:54 Von Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich) Vorladung wegen Verstoß gegen das BtMG geringe Menge Hallo, ich habe heute und gestern jeweils eine Vorladung zu einer Vernehmung erhalten, da ein Dealer hochgenommen wurde. Auf seinem Handy wurden Chatverläufe gefunden und mir daher zwei Tatzeitpunkte geschickt. Der eine umfasst 2 Monate und liegt 14 Monate zurück. Der andere liegt 8 Monate zurück und umfasst nur einen Tag. Nun zum ersten Tatzeitpunkt. Ich habe KEINERLEI Erinnerungen an den Zeitraum, geschweige denn weiß ich wieviel ich in dem Zeitraum gekauft habe. Aber es waren immer nur kleine Mengen zum Eigenbedarf. Beim zweiten Tatzeitpunkt handelt es sich um ein Gespräch zwischen mir und ihm, bei welchem wir uns verabredet haben. Was ist ein allgemeiner Verstoß gegen BtMG mit Canabis einschl. Zubereitungen?. Da habe ich 4g bestellt, bin mir aber ziemlich sicher, dass ich nur 2 genommen habe (diesen Chatverlauf habe ich auf meinem Handy gefunden). Da ich minderjährig bin und auf alle Fälle der Vorladung Folge leisten möchte, frage ich mich jetzt was auf mich zu kommt.
Aber naja wird schon. Rede nächste Woche erstmal mit nem befreundeten Polizisten und konsultiere nen Anwalt. # 9 Antwort vom 23. 2018 | 21:11 Meine Entscheidung was ich sage ist relativ klar (falls ich hingehen sollte, weil Termin haben wir schon). Ich werden meine Aussage bezüglich jeglichem Besitzes verweigern Bleib da weg. Du redest Dich da nur in mehr rein, als nötig. Wenn Du eh nichts aussagen willst, was willst Du dann da? Aber Du wirst was aussagen, glaub mir. BtMG Strafrecht: Ein Fachanwalt hilft im Falle der Fälle. Auch wenn Du Dir das jetzt nicht vorstellen kannst. Du bist noch sehr jung und hast keine Erfahrung mit der Polizei. Dir gegenüber sitzen erfahrene Drogenfahnder. Wenn dann lass Dir eher von Deiner Mutter einen Anwalt sponsorn, wenn sie das Geld hat. Aber dann um Gottes Willen ohne vorher zur Polizei zu gehen. Was Du da verbastelst, kann auch der beste Anwalt nicht mehr retten. Und jetzt? Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut. Anwalt online fragen Ab 30 € Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden Keine Terminabsprache Antwort vom Anwalt Rückfragen möglich Serviceorientierter Support Anwalt vor Ort Persönlichen Anwalt kontaktieren.
Welche Strafe droht bei Verstoß gegen das BtMG? Die strafrechtlichen Konsequenzen bei Verstößen gegen das BtMG sind in §§ 29 ff. BtMG aufgelistet. Zu den strafbaren Delikten zählen gem. § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG beispielsweise: das Handel treiben die Ausfuhr die Veräußerung die Abgabe die Herstellung bzw. Anklage wegen Verstoß gegen das BtMG?. der Anbau und das Inverkehrbringen von Betäubungsmitteln. Diese Grunddelikte gehen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren oder einer Geldstrafe einher. Darüber hinaus kennt das Betäubungsmittelgesetz sogenannte Verbrechenstatbestände (§ 29a BtMG). Eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr droht, sofern eine Person, die über 21 Jahre alt ist, Betäubungsmittel an einen Minderjährigen abgibt, oder mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel treibt. Wie hoch die tatsächliche Strafe ausfällt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Eine besondere Rolle spielt die Art des Betäubungsmittels. Während Delikte im Zusammenhang mit Cannabis vergleichsweise gering bestraft werden, drohen bei Straftaten im Zusammenhang mit Heroin oder Crystal Meth hohe Freiheitsstrafen.
Die Chance dass Du damit irgendetwas kleinreden kannst ist genau Null, und die Chance dass Du Dich so richtig in Probleme hineinmanövrierst maximal. Mit ein paar unbedachten Äußerungen wird aus den 1-2 bisher bekannten Käufen (unbekannter/geringer Menge? ) ein regelmäßiger Erwerb, Besitz, Konsum und Handel, mit allen Folgen des Strafrechts, für einen eventuellen Führerscheinerwerb, etc. Und nein Du hast keine Chance das Gespräch irgendwie zu kontrollieren, sondern Du wirst vermutlich ein lockeres Gespräch in einer angenehmen Atmosphäre führen und enorm viel preisgeben was Dir unterm Strich nur schaden kann. Dein Gegenüber ist Profi, Du nicht. Da ich minderjährig bin Damit haben Deine Eltern erhebliche Rechte bei einer eventuellen Vernehmung. Das sollte man wissen und anwenden. Aber wie oben bereits geschrieben würde ich dringend abraten bei der Polizei auch nur zu erscheinen. Kommen hohe Strafen auf mich zu oder hat das Gespräch was mit dem Dealer zu tun? Wenn Du als Beschuldigter geladen wirst hat das in erster Linie was mit Dir zu tun.
Haben Sie gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) verstoßen? Eventuell bereits eine Vorladung von der Polizei bekommen? Hat bei Ihnen wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das BtMG vielleicht gar eine Durchsuchung stattgefunden? Bewahren Sie Ruhe. Wichtig: Folgen Sie keiner Vorladung der Polizei. Sie müssen und sollten dort nicht hin. Wir nehmen sofort für Sie Akteneinsicht und finden so die Details zu den gegen Sie erhobenen Anschuldigungen heraus. ADVOFLEET ist auf Strafverteidigung spezialisiert. Stellen Sie auf Rechtsanwalt24 ganz unverbindlich Ihre Anfrage und innerhalb von 24 Stunden bekommen Sie eine erste Einschätzung Ihres individuellen Falls.