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Privatliquidation im Krankenhaus Die Dokumentation von wahlärztlichen Leistungen kommt im Klinikalltag oftmals zu kurz - ein Problem, welches zu umfangreichen Mindererlösen führen kann. Wie lässt sich also die Privatliquidation im Krankenhaus optimieren? Großes Erlöspotenzial bei Wahlleistungen Patienten, die bei ihrem stationären Aufenthalt im Krankenhaus die Chefarztbehandlung oder auch mehr Komfort in Anspruch nehmen möchten, spielen für die Erlöse der Klinik eine wichtige Rolle. Privatliquidation im krankenhaus 9. Anders als die Regelleistung, welche von den gesetzlichen Krankenkassen über eine DRG-Fallpauschale beglichen wird, werden wahlärztliche Leistungen gesondert vergütet. Grundlage ist hierfür die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), die sämtliche Leistungen einzeln auflistet. Voraussetzung, alle erbrachten Leistungen auch einzeln vergütet zu bekommen, ist eine detaillierte Dokumentation. Experten gehen davon aus, dass die meisten Kliniken ein Erlöspotenzial im zweistelligen Prozentbereich für GOÄ-Leistungen erreichen können.
Folglich stehen ihm die Einnahmen auch nur in dieser Höhe zur freien Disposition zur Verfügung. Werden die Zahlungen regelmäßig, z. B. vierteljährlich, geleistet und liegt ihnen der gleiche Abrechnungszeitraum zugrunde, handelt es sich um laufenden Arbeitslohn i. S. von R 115 Abs. 1 LStR. Dass die Zahlungen in der Höhe Schwankungen unterliegen, führt allein noch nicht zu sonstigen Bezügen. Privatliquidation im krankenhaus internet. Einkünfte aus selbstständiger Arbeit liegen nur vor, wenn die Verträge über die wahlärztlichen Leistungen unmittelbar zwischen den Patienten und dem Chefarzt abgeschlossen werden und die Liquidation durch den Chefarzt erfolgt. Soweit Chefärzten neben wahlärz... Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr? Dann testen Sie hier live & unverbindlich Haufe Finance Office Premium 30 Minuten lang und lesen Sie den gesamten Inhalt. Jetzt kostenlos 4 Wochen testen Meistgelesene beiträge Top-Themen Downloads Haufe Fachmagazine
Professor Lohmann hält eine Professionalisierung der Privatliquidation für überfällig "Ich komme nicht dazu den Geschirrspüler in Betrieb zu nehmen, weil ich so viel mit der Hand abwaschen muss! ", mit diesem alten Witz beschreibt der Gesundheitsunternehmer Professor Heinz Lohmann die Situation vieler Verantwortlichen in Krankenhäusern. Was im Ganzen Realität bei der Digitalisierung sei, gelte im Einzelnen in einer Reihe von speziellen Themen, insbesondere, wenn es um die Vernetzung von medizinischen und administrativen Prozessen gehe. So habe ihn kürzlich die Aussage eines Klinikmanagers, gelinde gesagt, verwundert, in seinem Haus würden die Privatpatienten immer noch durch die Chefärzte selbst abgerechnet. Prof. Lohmann wörtlich: "Das haben erste innovative Krankenhausunternehmen bereits vor mehr als 20 Jahren verändert. Privatliquidation | Coronatest als Wahlleistungen des Speziallabors?. " Die damals ausschlaggebenden Entscheidungsgründe seien heute in gleicher Weise gültig. Die Privatliquidation auf eine professionelle Basis zu stellen, sei dabei für alle Beteiligten, die Patienten, die Ärztinnen und Ärzte und die Krankenhäuser, von Vorteil.
Der Patient muss seine Einwilligung jederzeit widerrufen können. Der Widerruf muss ebenso einfach möglich sein wie die Einwilligung selbst. Über sein Widerrufsrecht ist der Patient zu informieren. Die Erfüllung der vereinbarten Leistung darf nicht davon abhängig gemacht werden, ob der Patient mehr Daten von sich preisgegeben hat als es die Leistungserbringung verlangt (vor allem relevant für die Erhebung von Kundendaten zu Werbezwecken). Patient zahlt nicht: Einschalten eines Anwalts weiter erlaubt Wenn der Patient die privatärztliche Rechnung nicht zahlen sollte, bleibt es bei der bisherigen Rechtslage. Der Arzt kann in diesem Fall einen Anwalt einschalten, der wiederum die personenbezogenen Daten des Patienten verarbeiten darf. Datenschutzrechtlich ergibt sich dies aus Art. 6 Abs. 1f DS-GVO. Privatliquidation im krankenhaus. Danach ist die Verarbeitung rechtmäßig, wenn sie zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist. Dies dürfte hier der Fall sein, da anders die Interessen des Arztes nicht durchsetzbar wären.
Wenn Sie als Chefarzt selbst ein Liquidationsrecht haben, stimmen Sie sich mit dem Krankenhausträger über die Information des Patienten ab. Vereinbaren Sie, wer jeweils was übernimmt (am besten schriftlich). Bei Abrechnung über PVS liegt Auftragsdatenverarbeitung vor Eine Auftragsdatenverarbeitung liegt vor, wenn Sie eine PVS mit der Abrechnung Ihrer Privatliquidation beauftragt haben. In diesem Fall muss der Auftraggeber (Chefarzt oder Krankenhausträger) mit der PVS einen Vertrag über die Auftragsdatenverarbeitung schließen (Art. 26, Art. 28 DS-GVO, für Mustervertrag siehe weiterführende Hinweise). Wenn Sie dagegen an die PVS Ihre privatärztliche Honorarforderung verkaufen (Factoring-Vertrag), wird diese im eigenen Namen tätig. Es liegt dann weder eine Auftragsdatenverarbeitung vor noch benötigen Sie einen entsprechenden Vertrag. Privatliquidation von Chefärzten: warum sich das Liquidationsrecht auszahlt | Ärzteglück - Ärztevermittlung für Deutschland, Österreich und die Schweiz. Einwilligung des Patienten in die Datenverarbeitung Der Patient muss in die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten durch die PVS einwilligen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die PVS im Auftrag des Arztes oder nach Forderungsabtretung auf eine Rechnung handelt.