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Flucht- und Rettungswege im Arbeitsrecht In den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2. 3) "Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan" werden folgende Begriffe definiert, die teilweise von den baurechtlichen Definitionen abweichen. Fluchtwege sind Verkehrswege, an die besondere Anforderungen zu stellen sind und die der Flucht aus einem möglichen Gefährdungsbereich und in der Regel zugleich der Rettung von Personen dienen. Fluchtwege führen ins Freie oder in einen gesicherten Bereich. Rettungswege im freie universität. Fluchtwege im Sinne dieser Regel sind auch die im Bauordnungsrecht definierten Rettungswege, sofern sie selbstständig begangen werden können. Den ersten Fluchtweg bilden die für die Flucht und Rettung erforderlichen Verkehrswege und Türen, die nach dem Bauordnungsrecht notwendigen Flure und Treppenräume für notwendige Treppen sowie die Notausgänge. Der zweite Fluchtweg führt durch einen zweiten Notausgang, der als Notausstieg ausgebildet sein kann. Fluchtweglänge ist die kürzeste Wegstrecke in Luftlinie gemessen vom entferntesten Aufenthaltsort bis zu einem Notausgang.
Diese Art des zweiten Rettungsweges ist jedoch bei einer größeren Anzahl von Menschen, die in der Mobilität eingeschränkt sind oder in einer Gefahrensituation nicht adäquat reagieren können, ungeeignet. Fällt der Treppenraum als einziger baulicher Rettungsweg aus, fehlt der Feuerwehr zudem ein gesicherter Angriffsweg, um Menschen aus den Obergeschossen zu retten, Hilfe zu leisten oder Löschmaßnahmen vorzutragen. Jeder nicht zu ebener Erde liegender Aufenthaltsraum benötigt daher in jedem Geschoss mindestens 2 voneinander unabhängige, möglichst entgegengesetzt liegende bauliche Rettungswege. Die Rettungswege müssen ins Freie bis zur öffentlichen Verkehrsfläche führen. Rettungswege - nullbarriere. Ein geschlossener Innenhof ist zur Sicherstellung eines Rettungsweges nicht geeignet. Als erster Rettungsweg ist entweder ein notwendiger Treppenraum oder ein Ausgang ins Freie erforderlich, der von jeder Stelle eines Aufenthaltsraums in maximal 35 m Lauflänge (gemäß § 37 Abs. 2 BauO NRW) erreichbar sein muss. Außentreppen, Fluchtbalkone o. Ä. sind als erster Rettungsweg nicht zulässig.
Eine Brandmeldeanlage kann für zusätzliche Sicherheit sorgen. [1] Notausstieg [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] Bei einer Fassadendämmung im Rahmen einer Altbausanierung bis zu 15 cm dicken Polystyrol-Platten besteht keine baurechtliche Überprüfung des Brandschutzes (anschließend Flucht- und Rettungswege). [2] Durch die Wärmedämmung bzw. gedämmte Rollladenkästen könnte lichte Breite des Fensters, die als Notausstieg ursprünglich geplant wurde, verengt werden. Allgemein gilt: "Fenster, die als Rettungswege … dienen, müssen im Lichten mindestens 0, 90 m × 1, 20 m groß und nicht höher als 1, 20 m über der Fußbodenoberkante angeordnet sein. " (§ 37 (5) MBO). Flucht- und Rettungswege | Arbeitsschutz Office Professional | Arbeitsschutz | Haufe. In den einzelnen Bundesländern gibt es Abweichungen der Dimensionen, z. B. in Bayern 0, 60 × 1, 00 m. In Baden-Württemberg und Hamburg gibt es keine festgelegte Größe, dort sollten die Mindestmaße nach MBO verwendet werden. Rettungswege auf Veranstaltungen [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] Für Veranstaltungen gibt § 7 der Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO) Abmessungen für Rettungswege vor.