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#10 Hallo Ihr Lieben es gibt Neuigkeiten... Hatte ja gegen den Bescheid Widerspruch eingelegt bzw. gegen den GdB von 30 - Nun kam heute folgendes Schreiben von der Stadt nicht von der Bezirksregierung Münster wo die Widersprüche bearbeitet werden. Sehr geehrte Frau dielilie, Ihr Widerspruch ist begründet. Den Bescheid vom 23. 11. 2015 hebe ich ab dem 07. Widerspruch gegen Festsetzung GdB | Erwerbslosenforum Deutschland (Forum). 09. 2015 wie folgt auf: Ihr Grad der Behinderng beträgt 50 Gründe: Einem Widerspruch ist abzhelfen, wenn er begründet ist. Meine Entscheidung beruht auf den §§85 und 86 SGG und den §§ 2 und 69 SGB IX sowie der VersMedV Ich habe Ihren Widerspruch geprüft. Der Grad der Behinderung ist höher zu bewerten. Dieser Bescheid wird Gegenstand des Widersprchsverfahrens. Das Verfahren ist beendet, wenn Sie mir innerhalb eines Monats mitteilen, dass IHr Widerspruch mit diesem Bescheid erledigt ist. Wenn Sie sich nicht melden, wird die Bezirksregierung Münster über Ihren Widerspruch entscheiden. So ich freue mich ja nun sehr das man die 50 anerkannt hat, was mich wundert, dass dies von der Stadt entschieden worden ist bevor der Widerspruch nach Münster geht.
Da war ich positiv überrascht, denn ich hatte gar nicht so viel Hoffnung, nachdem ich hier im Forum schon ein bisschen gestöbert und gesehen habe, dass es gar nicht so leicht ist, einen GdB von 50 und höher zu erhalten. Aber die Mühe hat sich also gelohnt und ich möchte alle Betroffenen ermuntern, es wenigstens zu versuchen. Zwei Fragen habe ich aber noch: Auf dem Bescheid kann ich gar keine Befristung erkennen. 1) Ist das normal? 2) Ist es üblich, wenn ein Bescheid nicht befristet wird, dass das Versorgungsamt den GdB nach einer gewissen Zeit wieder überprüft? Schon jetzt bedanke ich mich für die Beantwortung der Fragen! Lieber Gruß! Sonnenblume Hallo Sonnenblume Das freut mich für dich. MAcht mir auch mut das es bei mir auch klappen kann. 09. 11. Widerspruch gegen festgesetzten GdB war erfolgreich. 2009 09:26 • #2 Hallo Sonnenblume20, Widerspruch gegen festgesetzten GdB war erfolgreich x 3 #3 Experte Hallo sonnenblume, auch mich freut es sehr, daß Dein Kampf erfolgreich war. Solche Beispiele machen natürlich auch meine Arbeit hier leichter.
Hallo charly2103, wenn Sie sicher gehen wollen, daß Ihnen keine Nachteile entstehen, sollten Sie unbedingt einen kompetenten Rechtsbeistand mit hinzuziehen! Das Versorgungsrecht ist sehr kompliziert!!!! In jedem Fall zunächst zur Wahrung der Widerspruchsfrist einen schriftlichen Widerspruch einlegen und den Eingang bestätigen lassen. Ist die Widerspruchsfrist gewahrt, können Sie in Ruhe weiter agieren. Dann ohne Hektik einen kompetenten Rechtsbeistand aufsuchen. Im Idealfall sind Sie Mitglied in einem Sozialverband, wie z. B. Gdb widerspruch begruenden wirbelsaule online. dem VDK. Die dortigen Juristen sind mit dieser Materie vertraut und begleiten Sie notfalls bis zum Sozialgericht. Gegen einen geringen Monatsbeitrag in Höhe von 5 Euro haben Sie da die Gewißheit, daß Ihre Rechte nicht mit Füßen getreten werden. Vor allen Dinge wissen diese Leute nach Durchsicht Ihrer Unterlagen bereits im Vorfeld, ob eine berechtigte Chance auf höheren GdB besteht. Damit Sie wissen, warum ich Ihnen zu einem Rechtsbeistand dringend anrate, hier mal der teilweise Text eines einschlägigen Urteils: Leider reicht der Platz hier für den gesamten Text nicht aus.