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Gerade Immobilienkäufer, die bei der Standortwahl flexibel sind, können eine Wohnung mit günstiger Grunderwerb- und Grundsteuer wählen und damit sparen. Weiterer Vorteil für Vermieter: Sie können die Grunderwerbsteuer als Anschaffungskosten steuerlich absetzen und die Grundsteuer dem Mieter über die Nebenkosten verrechnen. Einkommensteuer: Steuer auf laufende Einnahmen Als Besitzer einer Kapitalanlage-Immobilie generieren Sie in der Regel direkt nach dem Kauf Mieteinnahmen – Sie müssen Ihr Immobilieninvestment also nicht allein abbezahlen. Einziger Wermutstropfen der regelmäßigen Immobilien-Einnahmen: Das Finanzamt behandelt diese wie Einkommen und verlangt dafür eine Einkommensteuer. Die Basis hierfür ist die Höhe Ihres persönlichen Einkommens. Je mehr Mieteinnahmen Sie verzeichnen, desto höher ist Ihr Gesamteinkommen und desto mehr Einkommensteuer wird fällig. Vermieter können jedoch von der Absetzung für Abnutzung (AfA) ihrer Immobilie profitieren. Zudem können auch laufende Kosten der Immobilienvermietung sowie Werbungskosten, welche mit den Immobilien-Einnahmen in Verbindung stehen, die Steuerlast reduzieren.
Die Grunderwerbsteuer ist ebenso wie die Grundsteuer in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich hoch und beeinflusst die Gesamtrechnung Ihres Investments. Sie wollen mit einer Immobilie für die Zukunft vorsorgen? Erfahren Sie, wie Sie Ihren Traum intelligent finanzieren. Im Vergleich: Das gilt bei selbstgenutzten Immobilien Viele dieser steuerlichen Regeln gelten für Eigennutzer nicht, da sie mit der eigenen Immobilie keine Einnahmen generieren und somit auch keine Ausgaben absetzen können. Dafür gibt es andere Vorteile: Wer ein Eigenheim als private Altersvorsorge erwirbt und selbst nutzt, kann sich für eine Riester-Förderung qualifizieren und dadurch Steuervorteile genießen – allerdings müssen die Fördererträge versteuert werden. Immobilienbesitzer mit Eigenheim können darüber hinaus haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich absetzen, zum Beispiel für Reparaturen oder Instandhaltung und Modernisierung. Die Eigennutzung wirkt sich außerdem auf die Spekulationsfrist, welche bei einem späteren Immobilienverkauf relevant wird, aus.
Die Ausstattung des Zimmers wird mit zehn Prozent jährlich in der Steuererklärung abgeschrieben. Während bei privaten Eigentumswohnungen der nicht abschreibungsfähige Anteil des Grundstückes oft zwischen 20 und 30 Prozent liegt, liegt dieser Anteil bei einer Pflegeimmobilie nur bei etwa sieben Prozent. Als Werbungskosten zählen beispielsweise Zinsen für das Darlehen, Handwerkerleistungen und weitere haushaltsnahe Dienstleistungen, die das zu versteuernde Einkommen senken. Finanzieren mit KfW-Darlehen In vielen bestehenden Pflegeheimen und in neu gebauten Heimen ist der Energiebedarf besonders niedrig. Dies bietet neben dem Vorteil, dass die Pflegeimmobilie steuerlich absetzbar ist, eine Förderung durch das KfW-Programm "153 KfW-Effizienzhaus". Dieses Programm bietet ein Darlehen bis zu 100. 000 Euro zu einem effektiven Jahreszins von derzeit 0, 75 1, 21 Prozent (seit 03. 02. 2017), gebunden an zehn Jahre. Barrierefreiheit garantiert und Anrechnung der Miete bei Eigennutzung Barrierefreie private Eigentumswohnungen sind schwer zu finden und heiß begehrt.
Dieser Rechtsanspruch erfolgt nur im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Zimmers oder einer Wohnung in einer Pflegeimmobilie. Käufer eines Pflegeappartements in einer Pflegeinstitution können zwar nicht sofort auf ihren Anspruch auf die eigene Nutzung der Wohneinheit bestehen. Ist das bevorzugte Belegungsrecht vertraglich gewährt, steht den Immobilieneigentümern dennoch das Recht auf einen möglichst schnellen Einzug in eine Pflegeeinrichtung zu. Das bevorzugte Belegungsrecht tritt bei einer eintretenden Pflegebedürftigkeit des Eigentümers der Pflegeimmobilie in Kraft. Tritt dieser Fall ein, garantieren die Pflegeheimbetreiber, dass die nächste freiwerdende Wohneinheit – unabhängig von bestehenden Wartelisten – der betroffenen Person zur Verfügung gestellt wird. Dieses Recht bezieht sich nicht automatisch nur auf die ursprünglich erworbene Wohneinheit. Es gilt für sämtliche in einer Pflegeeinrichtung vorhandenen Wohneinheiten. Betreibt und verwaltet ein Unternehmen im Übrigen mehrere Pflegeinstitutionen, weitet sich der Anspruch auf das bevorzugte Belegungsrecht auf alle Institutionen aus, um so möglichst schnell an einen Pflegeplatz zu gelangen.
Dazu zählen beispielsweise: Arbeitslosenversicherung Krankenversicherung Pflegeversicherung Erwerbs-/Berufsunfähigkeitsversicherung Krankenzusatzversicherung (etwa Zahnzusatzversicherung) Auslandsreisekrankenversicherung Krankentagegeldversicherung / Krankenhaustagegeldversicherung Pflegezusatzversicherung Unfallversicherung (für Freizeit) Haftpflichtversicherung Kfz-Haftpflichtversicherung Risikolebensversicherung Kapitallebensversicherung Sterbegeldversicherung 4. Berufliche Policen Berufliche Versicherungen gelten nicht als Sonderausgaben, sondern können voll als Werbungskosten abgesetzt werden. Dazu zählt eine Unfallversicherung (Anteilig für den Bereich Arbeit), Berufshaftpflichtversicherung oder auch eine Arbeitsrechtsschutzversicherung bzw. Rechtschutzversicherung (Anteilig für den Bereich Arbeit). Guter Tipp? Teilen Sie es uns mit. Welche Versicherungen kann ich nicht von der Steuer absetzen? Nicht von der Steuer absetzen können Sie dagegen reine Sachversicherungen, die weder der Vorsorge dienen, noch für den Beruf erforderlich sind.