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Der reine Vertrag hat allerdings einen Nachteil: er gilt nur zwischen den Vertragsparteien. Wird das dienende Grundstück verkauft, ist der Käufer nicht daran gebunden. Es bedarf dann einer erneuten Vereinbarung, zu der der neue Eigentümer bereit sein muss. Mit einer Grunddienstbarkeit im Grundbuch sieht das anders aus. Diese muss auch ein neuer Grundstückseigentümer als Rechtsnachfolger gegen sich gelten lassen. Deshalb hat vor allem der berechtigte Grundstückseigentümer ein Interesse an der Bestellung der Grunddienstbarkeit, weil er damit sein Nutzungsrecht sichert. Häufig wird sowohl ein Nutzungsvertrag vereinbart als auch eine Grunddienstbarkeit im Grundbuch eingetragen. Lasten und Beschränkungen im Grundbuch verständlich erklärt. Im Nutzungsvertrag können dann Dinge geregelt werden, die außerhalb des eigentlichen Nutzungsrechts liegen oder seiner Konkretisierung dienen - zum Beispiel Nutzungsentgelte oder Kostenbeteiligungen an laufenden Unterhalts- und Instandhaltungskosten im Zusammenhang mit der Grundstücksnutzung. Das Nutzungsrecht hat Einfluss auf den Grundstückswert Das Nutzungsrecht beeinträchtigt den Wert des dienenden Grundstücks und erhöht den Wert des herrschenden Grundstücks.
Twitter Facebook E-mail Dienstbarkeit ist ein altertümlich klingendes Wort, das einst die Untertänigkeit bzw. Leibeigenschaft von Bauern gegenüber ihrem Grundherrn bezeichnete. Diese Zeiten sind glücklicherweise vorbei und auch der Gebrauch des Begriffs ist etwas aus der Mode gekommen. Man kennt ihn noch als "jemandem dienstbar sein" oder als "dienstbarer Geist". In der juristischen Sprache hat er sich allerdings bis heute gehalten - zum Beispiel bei den Grunddienstbarkeiten. Diese spielen nach wie eine wichtige Rolle bei vielen Grundstücken und Grundstücksgeschäften. Welche, erklären wir hier. Empfohlene Häuser für Sie Grunddienstbarkeiten - was ist geregelt? Eine Dienstbarkeit ist ganz allgemein ein Nutzungsrecht an einer fremden Sache. Eine Grunddienstbarkeit räumt dem Eigentümer eines Grundstücks die Nutzung eines fremden Grundstücks für bestimmte Zwecke ein. Das Besondere bei der Grunddienstbarkeit ist: sie ist an das Grundstück bzw. Grundstückseigentum gebunden, andere (persönliche) Dienstbarkeiten sind dagegen an Personen gebunden.
Sollte es zu Zweifeln an Eintragungen kommen, kann ein Widerspruch eingetragen werden, der diesen öffentlichen Glauben vorerst aufhebt, bis die rechtliche Situation geklärt ist. Ein Erbbaurecht ist das Recht an einem Grundstück, es zu bebauen und zu nutzen. Zusätzlich zum eigentlich Recht werden der vertragliche Erbbauzins inkl. der Wertsicherungsvereinbarung als dingliche Reallast gesichert. Ein Erbbaurecht räumt dem Erbbauberechtigten ein, ein Grundstück zu bebauen und für eine vorher (vertraglich) festgelegte Zeit zu nutzen – oft für 99 Jahre. Sinn und Zweck eines Erbbaurechts ist, möglichen Auflagen der Gemeinde zur Bebauung innerhalb einer bestimmten Zeit folge zu leisten, selbst wenn eine eigene Bebauung nicht geplant ist. Für die Erbbaurechtsnehmer ergibt sich vor allem in nachfragestarken Märkten der Vorteil, dass der Traum der eigenen vier Wände kostengünstiger realisiert werden kann. Ohne den Grundstückswert ist eine Finanzierung nur für die eigene Immobilie oft kostengünstiger.