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Aus meiner Sicht kann diese Verfahrensweise auch auf die anderen zu prüfenden Ladungssicherungsmittel (Gurtbandnetze, RHM, usw. ) angewendet werden. #3 ja wir machen es auch intern. VG Reinhard #4 Das kann intern als auch extern erfolgen, selbstverständlich sind ausreichend Kenntnisse zu haben. Bei Ketten z. B. Muss alle dre Jahre zusätzlich auf risse überprüft werden (z. KomNet - Wie wird bzgl. der Prüfung von Zurrgurten die Sachkunde nachgewiesen und wie wird diese Prüfung üblicherweise dokumentiert?. B Met-l-check (rot weiß Prüfung)) MfG #5 Guten Tag. Da wir nun auch das Thema "Prüfung von Zurrmittel" haben, habe ich da mal Fragen. Wir wollen die Zurmittel, eigentlich nur Zurrgurte intern prüfen. Ich stoße dabei immer auf das den Begriff der "befähigten Person". Jetzt ist die Frage, ob man die diese so prüfen darf oder muss man zwingend einen Kurs besuchen? Gruß #6 wir haben es wie folgt geregelt: Da der Verlader vor Ort für eine korrekte Ladungssicherung verantwortlich (und haftbar) ist, prüft dieser durch Sichtprüfung VOR der Beladung die zurrgurte auf Beschädigungen. Stellt er ablegereife Gurte fest, werden diese ausgetauscht bzw. bei uns neu erworben.
Zum Inhalt springen Z urrgurte sollten vor Verwendung vom Anwender augenscheinlich auf Schäden, Ablegereife- oder gar Plagiate (Fälschungen) geprüft werden. Hierzu gibt die VDI 2700 Blatt 3. 1 (Gebrauchsanweisung für Zurrmittel) klare Vorgaben. Ablegereife Zurrgurte Zurrmittel sind abzulegen, wenn folgende Mängel vorhanden sind.
Ordnungsgemäße Zurrmittel sichern Ladungen Zurrmittel werden häufig in der Baubranche zur Sicherung einer Ladung eingesetzt. Dabei lassen sich die Zurrmittel in Zurrketten und Zurrgurte unterscheiden. Unabhängig von der Art des Zurrmittels wirken auf diese bei der Ladungssicherung, also unter Belastung, hohe Kräfte ein. Diese Belastungen führen schnell zu einer Ermüdung des Materials, der Zurrtechniken und der Sicherungselemente eines Zurrmittels. Verwendung von Zurrgurten – LaSi-verbindet. Wird nicht rechtzeitig erkannt, dass Zurrgurte oder Zurrketten "ablegereif", nicht mehr verwendet werden dürfen, weil sie zum Beispiel Brüche im Gewebe, Beschädigungen an tragenden Nähten oder Oberflächenrisse bei Rundstahlketten aufweisen, können sie die Ladungen nicht mehr richtig sichern. Verrutschende oder sich lösende Ladungen sind nicht nur eine Gefahr für die Gesundheit und das Leben der Mitarbeiter; sie gefährden auch Personen im Umfeld und in nicht unerheblichem Maße Sachwerte. Prüfungen durch befähigte Personen sorgen für mehr Sicherheit bei der Benutzung von Zurrmitteln Aufgrund der Risiken, die potenziell von Zurrmitteln ausgehen, sind sie nicht nur vor der Benutzung durch den Anwender zu prüfen.
Michael Rüttgers 13. Februar 2014 #1 Hallo zusammen, bei uns ist gerade die Frage nach den Prüfungen der vorhandenen Zurrgurte (LKW) aufgekommen. Lasst ihr diese von Externen Firmen durchführen oder macht ihr es persönlich selber? Muss dazu sagen das ich langjährige Erfahrung im Bereich Schwertransport und Spezialtransporte habe. Wir haben nur einen Werksverkehr von Produktionsstätte zu einem auswärtigen Lagerbereich (7, 49to LKW). Gruß Michael ANZEIGE #2 Warum sollte eine externe Firma eingebunden werden? Zurrgurte mit CE Kennzeichnung - Verkehrstalk-Foren. Die Kriterien für die Ablegereife von Zurrgurten sind klar definiert, die Pflicht zur Prüfung vor Benutzung ebenfalls, einziges Problem, das nicht immer leicht und auf Anhieb erkennbar ist, sind abgenutzte Ratschenzähne. Hier sollten aus meiner Sicht die Mitarbeiter entsprechend unterwiesen werden, das bei einem "Überspringen" der Ratsche diese ebenfalls in die Ablage wandert und in keinem Fall mehr weiter eingesetzt wird. Die Prüfung der Losenden ist ja eine reine Sichtprüfung, bei den Festenden kommt noch die Funktionsprüfung der Ratsche hinzu - es reicht aus meiner Sicht eine interne, unterwiesene Person für die Prüfung aus.
Gleiches gilt fr alle anderen Sicherungsarten, bei denen die VDI-RiLi keine Kennzeichnungsvorgaben macht. Oder auch die persnlichen Qualifikationen. Darf ich meine sieben Sachen noch auf dem Dachtrger verladen, auch wenn ich entgegen der VDI-Vorgabe nicht geschult bin? Und darf mir der Nachbarjunge dabei trotz Fehlens jeglicher Qualifikation helfen? Und wenn doch, dann ist die Ladung als nicht ausreichend gesichert zu betrachten und es wird eine verkehrsrechtliche Owi erfllt? Auch wenn die Ladung technisch bombenfest gesichert ist? 18. 2015, 23:26 Beiträge: 3022 Beigetreten: 28. 2013 Mitglieds-Nr. : 68698 Zitat (blackdodge @ 18. 2015, 19:13) Es gibt anscheinend auch Flle wo ein richtiges Etikett dran ist. Zur Prfung werden auch die "richtigen" Gurte verwendet. Also denkt man, alles i. O. Aber der Hersteller denkt anders. In der normalen Fabrikation werden kleine Modifikationen eingebaut um kleine Kostensenkunkungen zu realisieren. Wie soll ein Mensch dies Modifikationen erkennen?
den Kunstgriff ber eine Sachverstndigenorg. ggf mit Sicherstellung der Gurte zur Beweissicherung wo ein Richter sogar ggf. einen Festigkeitstest anordnen knnte. Nur so ginge mMn eine Ahndung. Nicht ber irgendwelche Etiketten, egal welche und von welchem Aussteller oder ob gar gefaket. Wobei allein ein nicht vorhandenes EN - Fhnchen oder ein vorhandenes CE - Fhnchen mMn nicht fr den notwendigen Anfangsverdacht fr eine Sicherstellung ausreichen. Da bedarf es weiterer Aufflligkeiten bspw. bei optischen Zustand, Webemuster, Dehnbarkeit, Nhte,... 18. 2015, 22:16 #9 Nur dass nach meinem Dafrhalten die Kennzeichnung, auch wenn sie in einer anerkannten VDI-RiLi steht, nicht Teil der Technik ist. Wenn ich ein Ladungsteil mittels technisch ausreichender Klemmschelle am Dachtrger befestige, ist es aus Sicht der LaSi iO. Auch wenn die Klemmschelle - weil die VDI dazu schweigt - kein Fhnchen hat. Verwende ich nunmehr keine Klemmschelle, sondern einen Gurt, so soll es pltzlich aus technischer Sicht auf ein Fhnchen ankommen?
Bei den Kursen wird massiv viel Geld durch die Veranstalter verdient. #10 Tree723 Neben der BetrSichV gibt es auch die TRBS 1203. TRBS 1203 Desweiten gibt es die DIN EN 12915, diese sollte auch beachtet werden. Grundsätzlich halte ich einfache Arbeitsmitteln für selber prüfbar, ohne teure Lehrgänge zu besuchen. Aber man sollte schon die Mitarbeiter vernünftig schulen und einweisen. Einfach eine Checkliste erstellen und sagen,, mach mal,, ist in meinen Augen nicht ausreichend. #11 Hallo Mark Stetten FaSi, Du wurdest bereits letzte Woche Dienstag aufgefordert keine Werbung die mit AS zu tun hier im Forum zu schalten bzw. zu bewerben. Zitat Keine Unerlaubte Werbung bitte, Forenregeln Punkt 11: 11. Werbeverbot Werbung (auch getarnt) von Gewerbetreibenden, z. von Dienstleistern ist untersagt! Dazu zählen u. a. auch Hinweise und Links auf eigene Homepages, insbesondere mit kommerziellem oder teilweise-kommerziellem Hintergrund. Sifapage behält sich vor, Beiträge dieser Art zu löschen und die dazugehörigen User-Accounts zu sperren bzw. zu löschen.