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Bei der Stärke von acht Zentimetern kommt die Höhe von vierzig Zentimetern hinzu. Für alle Betonrandsteine gibt es die passenden Ecksteine im rechten Winkel oder mit abgerundeten Verlauf. Betonrandsteine mit seitlich eingepressten Nuten und Federn lassen sich in einen stabileren Verbund setzen. Rundbordsteine in Quaderform mit einer abgerundeten oberen Ecke komplettieren die Auswahl an Betonrandsteinen. Sie haben im Normalfall eine Höhe von 22 Zentimetern und eine Tiefe von 15 Zentimetern. DIN 483, Ausgabe 2005-10. Auch Stelen, Quader oder Mauersteine verwendbar Wenn Betonrandsteine als Begrenzung für Rasenflächen oder als Treppenelemente verwendet werden sollen, können geeignete Produkte auch unter anderen Bezeichnungen angeboten werden. Gängige Handelsnamen sind Betonquader, Stelen oder Mauersteine. Der Vorteil gegenüber ausgewiesenen Betonrandsteinen ist die größere Variabilität der Maße. Auch bei den Preisen können für fast identische Produkte aufgrund der jeweiligen Zuordnung enorme Unterschiede bestehen. Die Preise für Betonrandsteine liegen meist höher als die Preise für Quader, Stelen oder Mauersteine aus Beton.
Informationen: - Für die Ausführung 15 x 22 x 100 Anlauf auch in 4 & 6 cm lieferbar (nur Meter und Halbe, keine Radien) - maschinell gefertigte Radien - Sonderradien auf Anfrage für die Ausführung 18 x 22 x 100 Zulagen (Werke: Lorsch und Erlenbach) Halbe halbe Steine
Diese Norm beschreibt die Materialien, Eigenschaften, Anforderungen und Prüfverfahren von Betonbordsteinen, Rinnen und Zubehör. Diese Norm gilt für Betonprodukte, die speziell in Außenbereichen für Fußgänger- und Fahrverkehr angewendet werden. Inhaltsverzeichnis DIN EN 1340: Seite 1 Anwendungsbereich 6 2 Normative Verweisungen 3 Begriffe 7 4 Anforderungen an die Materialien 9 5 Anforderungen an die Produkte 5. 1 Allgemeines 5. 2 Form und Maße 5. 3 Physikalische und mechanische Eigenschaften 13 5. 3. 1 5. 2 Witterungswiderstand 5. 3 Biegezugfestigkeit 5. 4 Abriebwiderstand 14 5. 5 Gleit-/Rutschwiderstand 5. 6 Leistungsfähigkeit bei Brandbeanspruchung 15 5. 7 Wärmeleitfähigkeit 5.