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Was ist eine Teilungsversteigerung? Die Teilungsversteigerung ist eine besondere Form der Zwangsversteigerung, wodurch eine Gemeinschaft (z. B. Eheleute, Erben) das gemeinsame Eigentum einer Immobilie auflöst. Das unteilbare Vermögen der Gemeinschaft wird in teilbares Vermögen (meistens Geld) umgewandelt, und wenn sich die Miteigentümer einig sind, anteilig aufgeteilt. Wie kann eine Teilungsversteigerung beantragt werden? Gemäß dem Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung ( ZVG) kann jedes Mitglied der Gemeinschaft einen Antrag beim zuständigen Amtsgericht einreichen, in dessen Bezirk das Grundstück bzw. die Immobilie liegt. Dabei ist zu beachten, dass für den Antrag bestimmte Unterlagen bzw. Teilungsversteigerung Haus: Ablauf & Kosten - Antrag wie?. Mindestinhalte (z. Bezeichnung des Grundstücks, Anschriften aller Miteigentümer) vorgelegt werden müssen. Als Miteigentümer müssen Sie gemäß § 17 ZVG einen Grundbucheintrag beilegen. Wenn Sie Erbe des eingetragenen Eigentümers sind, benötigen Sie ebenfalls einen entsprechenden Nachweis (z. den Erbschein).
Die Alternativen – Privatverkauf oder freiwillige Versteigerung Die Teilungsversteigerung birgt einige Risiken, die vorab gut durchdacht werden sollten. Die Immobile könnte unter Wert verkauft werden und zu geringen Gewinne bei den Erben führen. Es gibt einige Alternativen, die diese Risiken ausschließen. Die Immobilie kann Privat verkauft werden, wodurch die Antrags-, Verfahrens- und Rechtsanwaltskosten eingespart werden. Was ist eine teilversteigerung al. Zudem können die Erben den Käufer selber aussuchen und somit sicherstellen, dass die Immobilie nicht unter Wert verkauft wird. Eine weitere Alternative ist die freiwillige Versteigerung. Die Erbengemeinschaft kann sich an einen öffentlichen Auktionator wenden, der eine Versteigerung organisiert und durchführt. Der Vorteil liegt hier für die Erben darin, dass das Mindestgebot selbst bestimmt werden kann und somit die Gefahr einer Versteigerung unter Wert nicht besteht. Die Erbengemeinschaft muss jedoch in beiden Fällen einstimmig dem Verkauf der Immobilie zustimmen. Die wichtigsten Fragen rund ums Thema Teilungsversteigerung in Erbengemeinschaften Eine Teilungsversteigerung kann die Streitigkeiten innerhalb einer Erbengemeinschaft lösen, jedoch kann diese die Streitigkeiten auch neu entfachen.
Nehmen wir als typisches Beispiel Geschwister, die ihr Elternhaus erben. Sie haben meist sehr entgegengesetzte Interessen. Will etwa der Sohn der Verstorbenen das Dach neu decken und dann selber einziehen, seine Schwester aber lieber das in die Jahre gekommene Haus verkaufen, um das Geld in das eigene Haus zu investieren, geraten sie in Streit. Eine Einigung unter den Miterben ist nicht in Sicht. Manch ein Erbe gibt an dieser Stelle wutentbrannt auf. Jeder Erbe kann beim Amtsgericht einen Antrag auf Teilungsversteigerung nach §§ 180 Abs. Was ist eine teilversteigerung von. 1, 15 ZVG stellen. Das kann jeder Miterbe ohne den anderen tun, ein einfacher Antrag genügt. Ein aktueller Grundbuchauszug muss eingeholt, ein Wertgutachten über die Immobilie erstellt werden. Das Verfahren kann teuer werden, denn der Antragsteller muss erstmal für Gerichtskosten und die Kosten des Gutachtens aufkommen, schon im Voraus. Möglicherweise ist auch noch ein Anwalt zu bezahlen. Das Gericht legt dann das sogenannte geringste Gebot fest, errechnet unter anderem aus den auf der Immobilie liegenden Belastungen und Schulden sowie einem Mindestbarbetrag.
Der Ablauf ist ähnlich einer Zwangsversteigerung. Der Erlös wird an das Gericht überwiesen und muss danach unter den Erben aufgeteilt werden. Auch bei Scheidung kann die Teilungsversteigerung beantragt werden. Wenn im Erbenstreit von Versteigerung die Rede ist, dann soll die Erbteilung mittels einer sogenannten Teilungsversteigerung nach §§ 2042, 753 BGB in Verbindung mit §§ 180 - 185 ZVG erfolgen. Sie dient vor allem einem Zweck: Indem die Immobilie den Eigentümer wechselt, wird das dort gebundene Vermögen zu Geld. Jedoch folgt an dieser Stelle oft der Streit über die Auszahlung aus dem Versteigerungserlös, der nach der Versteigerung solange bei Gericht hinterlegt ist, bis sich die Erben einig sind. Teilungsversteigerung – Wikipedia. Durch dies der Zwangsversteigerung sehr ähnliche Verfahren sind Sie zwar einen Schritt weiter, aber noch nicht am Ende. Nur die Immobilie ist weg. Gehen wir einen Schritt zurück: Hat der Verstorbene beispielsweise kein Testament gemacht, so erben seine Angehörigen gemeinsam und können über dieses Erbe dann auch nur gemeinsam verfügen.
Unser Tipp: Ein guter Makler berät Sie, wie Sie bei einer Teilungsversteigerung am besten vorgehen. Verkaufen mit Makler - Ihre Vorteile Zeitersparnis! Ein guter Makler verkauft Ihre Immobilie schneller. Guter Verkaufspreis! Ein guter Makler erzielt für Sie einen guten Verkaufspreis. Mehr Sicherheit! Ein guter Makler bietet Ihnen Erfahrung und Sicherheit. 2. Was ist eine teilversteigerung mit. 3. Wertermittlung nach Verfahrenseinleitung Nach Einleitung des Versteigerungsverfahrens ermittelt das Gericht zunächst den Verkehrswert der Immobilie (Der Verkehrswert ist der Wert, der bei einem Verkauf am Immobilienmarkt derzeit erzielt werden könnte. ) Mit der Ermittlung des Verkehrswertes beauftragt das Gericht gewöhnlich einen Sachverständigen. Je nach Objektgröße und Aufwand belaufen sich die Kosten für das Sachverständigengutachten meistens auf 1. 000 bis 2. 500 Euro. Liegt bereits ein Wertgutachten neueren Datums vor, so kann auf die Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens verzichtet werden, sofern alle Beteiligten damit einverstanden sind.
Die Teilungsversteigerung oder auch Auseinandersetzungsversteigerung ist ein besonderes in Deutschland im Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung (ZVG) geregeltes Verfahren der Zwangsversteigerung. Zweck [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] Die Teilungsversteigerung wird durchgeführt, um eine Gemeinschaft an einem Grundstück zu beenden. Eheleute, die ein Grundstück gemeinsam kaufen, lassen sich zu Bruchteilen, meist als Miteigentümer "zu je ½" im Grundbuch eintragen. Sie haben jeweils einen ideellen Anteil an dem Grundstück, z. B. die Hälfte eines jeden Steins, einer jeden Blume usw. Eine solche Gemeinschaft wird, sofern keine andere Vereinbarung zwischen den Beteiligten getroffen wird ( § 1010 BGB), durch dieses besondere Zwangsversteigerungsverfahren aufgelöst. Dabei wird das unteilbare Vermögen Immobilie in Geld als teilbares Vermögen umgewandelt. An diesem Geld (Erlös) setzt sich die Gemeinschaft jedoch fort. Sofern sich die Miteigentümer nicht über eine Auszahlung (beispielsweise entsprechend ihren Anteilen) einigen, wird der Erlös hinterlegt.