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Die Pseudoarztnummer geht in die nächste Runde: Weil Klinikärzten mit abgeschlossener Facharztausbildung die Lebenslange Arztnummer (LANR) fehlt, wurde die Krankenhausarztnummer eingeführt. Doch noch nicht jeder Klinikarzt, der ein Entlassrezept ausstellen darf, hat auch eine solche Ziffernkombination. Daher wird die Übergangsfrist der Pseudoarztnummer erneut verlängert. Die Pseudoarztnummer besteht aus den Ziffern 4444444 und in Position acht und neun aus dem Facharztgruppencode. Zu finden ist diese auf BtM - und T-Rezepten, die im Rahmen des Entlassmanagements ausgestellt werden. Eigentlich ist die Frist zum 31. Lebenslange arztnummer krankenhausarzt. März 2020 abgelaufen, doch vor Kurzem wurde diese bis zum 30. Juni 2020 verlängert. Wie der Saarländische Apothekerverein mitteilt, bleibe es in Abstimmung mit dem GKV-Spitzenverband dabei, dass entgegen § 2 Nr. 5 der Anlage 8 des Rahmenvertrages nach § 129 Abs. 2 Sozialgesetzbuch (SGB) V bei BtM-und T-Rezepten im Entlassmanagement der Krankenhausarzt die Pseudoarztnummer 4444444 plus Fachgruppencode verwenden darf.
Diese Vertragspartner des Rahmenvertrages nach § 39 Abs. 1a Satz 10 SGB V hätten in einer Änderungsvereinbarung einige Neuregelungen zum Entlassmanagement beschlossen, darunter auch zur Arztnummer. Demnach sei seit dem 1. Rezeptcheck: Arztnummer | APOTHEKE ADHOC. Juli die bisherige Möglichkeit, eine Pseudoarztnummer auf Verordnungen anzugeben, nicht mehr zulässig. Gemäß der Vereinbarung über die Vergabe von Krankenhausarztnummern (KHANR) nach § 293 Abs. 7 SGB V müssten ab dem 1. Juli 2020 alle in den Krankenhäusern und ihren Ambulanzen tätigen Ärzte über eine Krankenhausarztnummer verfügen, erklärte der GKV-Spitzenverband, schränkte dies aber gleich wieder ein: Im Moment könne wegen der Pandemie nicht davon ausgegangen werden, dass die KHANR seit 1. Juli 2020 flächendeckend von allen Krankenhausärzten im Rahmen der Verordnung im Entlassmanagement angegeben wird.
Apotheken sollten also darauf achten, dass eine Arztnummer angegeben ist. Für die Übergangszeit muss zumindest die vereinbarte Pseudoarztnummer angegeben sein. Das Nähere regelt auch der Rahmenvertrag nach § 129 Abs. 2 SGB V in der entsprechenden Anlage 8 - Entlassmanagement. Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können. Lebenslange Arztnummer Archive - Gesundheitswesen. Benutzeranmeldung Geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden Passwort vergessen?
Der GKV-Spitzenverband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft sind gemäß § 293 Abs. 7 SGB V vom Gesetzgeber beauftragt, ein bundesweites Verzeichnis aller in den nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäusern und ihren Ambulanzen tätigen Ärzte einzurichten und zu betreiben. Dazu wurde eine Vereinbarung beschlossen und die Errichtung des Verzeichnisses gemeinschaftlich beauftragt. Ärzte, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, erhalten bisher bereits eine grundsätzlich für die Dauer der beruflichen Tätigkeit personengebundene "lebenslange" Arztnummer (LANR). Der Gesetzgeber sieht vor, dass auch alle in den nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäusern und ihren Ambulanzen tätigen Ärzte in den gesetzlich bestimmten Fällen eine Arztnummer (ANR) verwenden. Der Aufbau der Arztnummer für die Krankenhausärzte folgt der Struktur der LANR. Der aktuell einzige gesetzliche genannte Fall für die Verwendung der ANR sind Verordnungen im Rahmen des Entlassmanagements nach § 39 SGB V. Vor diesem Hintergrund wurde ein gestufter Aufbau des Verzeichnisses beschlossen.