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Die 10 Prozent sind erfüllt, wenn 3 Arbeitnehmer von einem Arbeitsausfall betroffen sind. Im Antrag sind nun aber nur 2 AN aufgelistet. Lösung: Ausgangspunkt für die Prüfung der Mindesterfordernisse ist die Gesamtzahl der im Betrieb tatsächlich beschäftigten Arbeitnehmer. Bei der Berechnung der 10% der Arbeitnehmer zählen auch die oben genannten AN mit, wenn sie bei Anwesenheit im Betrieb von einem Arbeitsausfall und einen Entgeltausfall von mehr als 10% betroffen wären. D. h. es ist mit dem AG zu klären, ob ggf. auch der geringfügig Beschäftigte von der Kurzarbeit betroffen ist. Dieser kann zwar kein Kug erhalten, jedoch für die Berechnung der 10% mit herangezogen werden. 2. Wichtige Hinweise zum Antragsverfahren von Kurzarbeitergeld – Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein. Änderung § 421 c Abs. 1 SGB III – befristete Hinzuverdienstmöglichkeiten während Kurzarbeit Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (im Folgenden: AN) in Kurzarbeit werden die bestehenden Hinzuverdienstmöglichkeiten mit einer Hinzuverdienstgrenze bis zur vollen Höhe des bisherigen Monatseinkommens • bis zum Jahresende verlängert (bisher bis 31.
Dann wird der Urlaub aber statt des Kurzarbeitertages bewilligt, es gibt kein Nebeneinander von Urlaub und Kurzarbeit und es besteht kein Anspruch auf KUG. Der Beschäftigte arbeitet an fünf Tagen in der Woche wegen der Kurzarbeit nur zu 80%. Er nimmt für den Monat Dezember drei Wochen Urlaub: Es besteht dann für diesen Zeitraum von drei Wochen nach überwiegendem Verständnis ein Anspruch auf Urlaubsentgelt in voller Höhe der üblichen Vergütung. Der Beschäftigte hat für den Zeitraum des Urlaubs keinen Anspruch auf KUG und es liegt dann auch kein unvermeidbarer Arbeitsausfall vor. Wenn für die Zeiträume des Urlaubs sodann die volle Vergütung als Urlaubsentgelt gezahlt wird, ist es denkbar, dass nicht bei 10% der Beschäftigten ein Entgeltausfall von jeweils mehr als 10% vorliegt. Abrechnungsliste kug 108.html. Es liegt dann nahe, dass die Agentur für Arbeit diese Beschäftigten auch nicht mit in das Quorum des § 96 Abs. 4 SGB III einbezieht. Dies hätte wiederum zur Folge, dass für den jeweiligen Monat unter Umständen kein Anspruch auf KUG besteht, und zwar auch nicht für Beschäftigten, die nicht im Urlaub waren.
Hallo, nach erfolgter Klärung mit der Bundesagentur für Arbeit (BA) gibt es keinen Grund dafür, dass die Formulare abgelehnt werden. Inhaltlich hat sich in der Abrechnungsliste nichts geändert. Neues Formular Leistungsantrag KUG - DATEV-Community - 273083. Auch in den Hinweisen zum Antragsverfahren ist geregelt, dass abweichende firmeneigene Vordrucke verwendet werden können: "Werden Leistungsanträge im Wege der elektronischen Datenverarbeitung erstellt, kann der Aufbau der firmeneigenen Vordrucke von den amtlichen Vordrucken abweichen, wenn sichergestellt ist, dass alle für die Bearbeitung erforderlichen Angaben problemlos entnommen werden können. " Die BA wird das auch intern nochmal weitergeben. Somit besteht kein Anpassungsbedarf der Formulare. Freundliche Grüße, Nina Schöneweis Personalwirtschaft | DATEV eG
III. Fazit und Folgen für die Praxis Während Einmalzahlungen keine Auswirkungen auf das KUG haben, kann dies beim Urlaub anders zu bewerten sein. Gerade in der Weihnachtszeit, wenn möglicherweise mehrere Beschäftigte Urlaub nehmen und/oder Betriebsferien anstehen, sollte darauf geachtet werden, dass stets der jeweilige Entgeltausfall von mehr als 10% im Anspruchszeitraum bei mindestens 10% der Beschäftigten vorliegt. Abrechnungsliste kug 10 ans. Andernfalls besteht das Risiko, dass für den gesamten Betrieb und die Betriebsabteilung kein Anspruch auf KUG besteht. Ist die Unterschreitung des Quorums nicht zu verhindern, kann eine Unterbrechung der Kurzarbeit für einen Monat in Betracht kommen, die zu einer Verlängerung der maximalen Bezugsdauer des KUG führt (§ 104 Abs. In diesem Fall wären auch die arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu klären, die insbesondere von der konkreten Individual- oder Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit abhängen.
Der erhöhte Leistungssatz kann somit im Monat Juni 2020 erstmalig in Anspruch genommen werden, wenn die o. g. Voraussetzungen vorliegen. Die Regelung sieht eine arbeitnehmerbezogene Betrachtung der Bezugsdauer vor. Abrechnungsliste kug 108 inch. Insofern ist für jeden Beschäftigten für die Entscheidung über die Höhe des zustehenden Leistungssatzes zu prüfen, in welchem individuellen Bezugsmonat sich der /die Beschäftigte seit März 2020 befindet. Die Bezugsmonate müssen dabei nicht zusammenhängen, solange sie im Zeitraum von März bis Dezember 2020 liegen. Auf die Zahl der Bezugsmonate werden auch die Monate angerechnet, in denen die Nettoentgeltdifferenz weniger als 50 Prozent betragen hat. Die Abrechnungsliste (Vordruck Kug 108) wurde entsprechend angepasst und steht im Internet< > zur Verfügung. Spalte 6 des Vordrucks wurde so erweitert, dass die individuellen Bezugsmonate ab März 2020 und der sich daraus ergebende Leistungssatz • 1 = 67 Prozent / 2 = 60 Prozent (individuelle Bezugsmonate 1 – 3) • 3 = 77 Prozent / 4 = 70 Prozent (individuelle Bezugsmonate 4 – 6) • 5 = 87 Prozent / 6 = 80 Prozent (individuelle Bezugsmonate ab 7) vom Arbeitgeber eingetragen werden muss.
Diese Ausfallquote ist auf den Kalendermonat bezogen und besteht aus zwei Elementen: Es müssen (1) mindestens 10% der zu berücksichtigenden Beschäftigten im Betrieb oder der Betriebsabteilung (§ 1 Nr. 1 Kurzarbeitergeldverordnung) von einem (2) Entgeltausfall von jeweils mehr als 10% des monatlichen Bruttoarbeitsentgelts betroffen sein. Soweit 10% der Beschäftigten einen Entgeltausfall in dieser Größenordnung erleiden, kann auch den anderen Beschäftigten, deren Entgeltausfall diese Größe nicht erreicht, KUG gezahlt werden. Diese Quoren müssen monatlich erfüllt sein und sind der Agentur für Arbeit mittels Leistungsantrag ("KUG 107") sowie den entsprechenden Abrechnungslisten ("KUG 108") jeweils mitzuteilen. Gelöst: Abrechnungsliste 108 KUG? - DATEV-Community - 185840. 1. ) Ermittlung der Zahl der Beschäftigten Für die Erfüllung der Quoren ist stets die Einheit maßgeblich, für die der Arbeitsausfall angezeigt wurde (Betrieb oder Betriebsabteilung). Ein Wechsel vom Betrieb zu der Betriebsabteilung ist ohne Unterbrechung des KUG-Bezuges grundsätzlich nicht möglich.
Der Beschäftigte B, ein Kind, Steuerklasse III, verdient ohne Kurzarbeit EUR 5. 000, 00 brutto, wegen der Kurzarbeit hat er einen Arbeitsausfall von 50% und erhält ein Ist-Entgelt von EUR 2. 500, 00 brutto. Im Dezember wird ein Weihnachtsgeld von EUR 5. 000, 00 brutto bezahlt. Das Weihnachtsgeld bleibt bei der Berechnung des KUG unbeachtlich und ist in der Abrechnungsliste ("KUG 108") weder beim Soll, noch beim Ist-Entgelt einzutragen. Würde es berücksichtigt, hätte B keinen Anspruch auf KUG, da die Beitragsbemessungsgrenze überschritten wäre (EUR 5. 000, 00 + EUR 2. 500, 00 = EUR 7. 500, 00). Zahlreiche Einzelfälle zur Berechnung sind in den " Hinweisen zum Antragsverfahren " der Agentur für Arbeit beschrieben. II. Die Auswirkungen von Einmalzahlung und Urlaub auf die generellen (Bezugs-) Voraussetzungen Die Bewilligung des KUG ist davon abhängig, dass eine Mindestanzahl von Beschäftigten im Betrieb oder der Betriebsabteilung (§ 97 Abs. 2 SGB III) infolge der verringerten Arbeitszeit von einem Entgeltausfall betroffen sind.