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Gez:_________(Verkäufer-/in) Datum:_______ Ort:______ Gez:__________(Käufer-/in) Datum:_________ Ort:______ So ungefähr... 27. 2005, 17:22 #3 Yacht-Master Vielleicht so??? : Kaufvertrag Verkäufer+Käufer: NAMEN + Anschriften + Tel. : Personalausweis-Nr. : ausgestellt am / in... Gegenstand: • Original Rolex... • Modell:... • Werk-Kaliber:...... • Gehäusenummer:... Inkl. : • Zertifikat ausgestellt von... am... • Original Rolex Band Stahl Ref. :... • Original Rolex... -Schließe Ref. :... • Anstöße: • BOX/Umkarton Ref. :... • weiteres Zubehör/Beigaben:............... Besonderheiten/Beschädigungen/Zustand (eventuell siehe beigefügte Fotos... ) Kaufpreis: EUR Der Gegenstand ist frei von Rechten und Ansprüchen Dritter und zum Zeitpunkt des Verkaufs Eigentum des o. Verkäufers. Der Verkäufer sichert die Echtheit des Gegenstandes zu. Der Käufer wird den Gegenstand nach Erwerb unverzüglich beim Hersteller (Rolex GmbH, Köln) oder einem Rolex-Konzessionär einer Echtheitsprüfung unterziehen lassen. Sollte sich diese Echtheitsprüfung ganz oder zu Teilen als negativ herausstellen bzw. Kaufvertrag für uhren und. die Uhr nebst Werk nicht Original sein, so hat der Käufer ein außerordentliches Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag.
Die Uhr sei jedenfalls nicht "nicht vorrätig" gewesen, weil sie sie selbst auf ihrer Website zu einem höheren Preis angeboten habe. Dass die Uhr auch für die Beklagte teurer zu beschaffen gewesen sei, sei auch nach ihren Vertragsbedingungen unerheblich. Mögliche Zweifel bei der Auslegung der Klausel gingen dabei zu ihren Lasten als Verwender. Bei der vom Kläger bestellten Uhr handele es sich auch nicht um ein bereits individualisiertes Exemplar, das nun ein anderer Kunde zuvor gekauft habe. Ob sich die Beklagte nicht bereits durch die Möglichkeit, dass ein anderer Kunde die vom Kläger erworbene Uhr noch habe kaufen können, schadensersatzpflichtig gemacht habe, ließ das Gericht dabei offen. Allerdings muss sich der Käufer bemühen, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Das habe dieser nach Ansicht des Gerichts nicht in ausreichendem Maße getan, als er bei der Beklagten die Uhr schlicht zum höheren Preis bestellt habe. Rundreisen-in-suedamerika.de steht zum Verkauf - Sedo GmbH. Es hätte ihm oblegen, von mehreren möglichen Deckungsgeschäften bei Vergleichbarkeit der Angebote und Gleichwertigkeit der Uhren das günstigste auszuwählen.
27. 07. 2005, 17:04 #1 PREMIUM MEMBER Kaufvertrag von / für Rolex-Uhren Wir hatten ja schon mal das Thema Kaufvertrag beim Kauf / Verkauf von teuren Uhren. Normalerweise ist es bei bekannten Leuten ja nicht nötig, kann aber aus Versicherungssicht (Eigentumsnachweis) schon sinnvoll sein. Deshalb die Frage: Hat jemand schon einen solchen Vertrag gebastelt? Sollte man einen r-l-x-Vertrag allgemein zur Verfügung stellen? Und was gehört auf einen solchen Vertrag, der speziell für Uhren ist? Kaufvertrag für uhren. * Name + Anschrift + Ausweisdaten f. Käufer und Verkäufer * Datum * Uhrenmarke (Rolex natürlich) * Modell * Zubehör als Ankreuzfelder (Box, Papers, Chronometerschein, Hangtags) was noch an Zubehör? * Zustand/Beschädigungen * Revision ja / nein (ggf. Datum letzte Revision) * Anmerkungen/ Besonderheiten (z. B. Rotschrift oder so was) * Der Preis natürlich (fast das Wichtigste) Aber was noch? Legt mal los! Und nicht versemmeln 27. 2005, 17:21 #2 RE: Kaufvertrag von / für Rolex-Uhren Formlos in 2-facher Ausführung.