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Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist gemäß § 14 Satz 1 AO eine selbstständige nachhaltige Tätigkeit, durch die Einnahmen oder andere wirtschaftliche Vorteile erzielt werden und die über den Rahmen einer Vermögensverwaltung hinaus geht. Nach Satz 2 der Vorschrift ist die Absicht, Gewinn zu erzielen nicht erforderlich. Die prägenden Merkmale des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs sind abschließend in der genannten Definition aufgezählt. Fehlt nur eines dieser Merkmale, ist ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb nicht gegeben. Unter der Tätigkeit wird hierbei jedes aktive Tun, Dulden oder Unterlassen verstanden. Die Selbstständigkeit grenzt den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb von der unselbstständigen Arbeit ab (Hüttemann, § 6 Rn. 99). Eine Tätigkeit ist nachhaltig, wenn sie auf Wiederholung angelegt ist, d. h. Fördermittel für Sportstätten und Sportgeräte, Schleswig-Holstein. wenn die Mehrzahl von Tätigkeiten regelmäßig von dem Entschluss getragen sind, sie zu wiederholen und daraus eine ständige Erwerbsquelle zu machen und sie dann auch tatsächlich wiederholt werden.
Shop Akademie Service & Support Das Fitnessstudio hat regelmäßig keine steuerfreien Umsätze ( Steuerbefreiungen). Insbesondere stellt die Überlassung von Sportgeräten mit dem dazugehörenden Raum keine Vermietung von Grundstücksteilen dar. Allerdings kann im Einzelfall in Verbindung mit physiotherapeutischen Leistungen bzw. der Krankengymnastik die Steuerfreiheit nach § 4 Nr. 14 UStG in Betracht kommen. 1. Stiftungen - Geld verdienen erlaubt?. 1 Physiotherapeut Nach § 4 Nr. 14 UStG sind u. a. die Umsätze aus der Tätigkeit als Physiotherapeut (Krankengymnast) steuerfrei. Sollte der Betreiber des Fitnessstudioss Physiotherapeut sein und seinem Fitnessstudio eine Krankengymnastikpraxis angegliedert haben, sind diese Umsätze insoweit grundsätzlich steuerfrei. Das gilt allerdings auch in Fällen, in denen der Betreiber des Fitnessstudioss in eigener Person nicht über die erforderliche Berufsqualifikation verfügt oder wenn das Fitnessstudio in einer anderen Rechtsform – Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft – geführt wird.
Vertragsgegenstand des Vertrags "Squash" war die Überlassung zweier Squash-Courts zur Nutzung jeweils donnerstags von 19. 00 bis 21. 00 Uhr. Für weitere Trainingszeiten konnte der Vermieter die Courts sieben Stunden wöchentlich nach Anmeldung nutzen. Vertragsgegenstand des Vertrags "Kampfsport" war die Überlassung einer Sporthalle mit der Größe von 150 qm an zwei Tagen wöchentlich für jeweils drei Stunden nach Absprache, ebenso wie die Nutzung von Duschen und Umkleiden an den Nutzungstagen. Zweckbetriebe | Vermietung von Sportanlagen an Gastmitglieder: Fiskus setzt Steuergestaltungen Grenzen. Das Finanzamt wertete die Vermietungen der Klägerin als einheitliche, steuerpflichtige sonstige Leistungen eigener Art. Vermietung der Sporthalle Die Klage hatte keinen Erfolg. Nach Ansicht des Finanzgerichts hat die Klägerin insoweit drei Vermietungsumsätze ausgeführt, die jeweils als selbstständige Leistungen anzusehen sind. Die Überlassung der Squash-Courts ist eine steuerpflichtige Überlassung einer Sportanlage, was zwischen den Beteiligten schlussendlich auch unstrittig war. Ebenso ist die Überlassung der Sporthalle im Rahmen des Vertrags "Kampfsport" als steuerpflichtige Leistung einzustufen.
Während der vereinbarten Mietdauer darf jeder Artikel ein mal getauscht werden. Hierbei wird der Preis des über die Tauschgrenze (12 Uhr) vermieteten Artikels berechnet. Pflichten des Mieters Der Mieter verpflichtet sich, die Sportgeräte einschließlich Zubehör nur selbst zu nutzen bzw. nur an die nach dem Mietvertrag berechtigten Personen weiter zu geben. Der Mieter verpflichtet sich weiter die gemieteten Sportgeräte und das Zubehör pfleglich zu behandeln und sie jederzeit in geeigneter Weise vor Beschädigung, Verlust oder Diebstahl zu schützen. Bei Diebstahl verpflichtet er sich, unverzüglich bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle Anzeige zu erstatten und den Vermieter hiervon unter Vorlage der polizeilichen Anzeigenaufnahmen umgehend zu unterrichten. Haftung des Mieters Der Mieter haftet dem Vermieter für den Verlust der Mietgegenstände sowie für Schäden an diesen, die durch unsachgemäße Behandlung oder mutwillige Beschädigung der Mietgegenstände entstehen. In diesen Fällen kann der Vermieter pauschalen Schadenersatz in Höhe des Einkaufspreises des Mietgegenstandes verlangen.
Im Zweifel ist es deshalb ratsam, die Umsätze steuerpflichtig zu behandeln. Demgegenüber kommt für die gerätegestützte Krankengymnastik, die Teil eines konkreten, individuellen, der Diagnose "Behandlung, Vorbeugung und Heilung von Krankheiten oder Gesundheitsstörungen" dienenden Leistungskonzepts ist, die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 14 UStG in Betracht. Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr? Dann testen Sie hier live & unverbindlich Haufe Finance Office Premium 30 Minuten lang und lesen Sie den gesamten Inhalt. Jetzt kostenlos 4 Wochen testen Meistgelesene beiträge Top-Themen Downloads Haufe Fachmagazine