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2. Der Beitragssatz zur allgemeinen Rentenversicherung Der zweite, für die Rentenanpassung relevante Faktor ist die Höhe des Beitragssatzes zur gesetzlichen Rentenversicherung. Wie bei der allgemeinen Lohnentwicklung wird auch hier die Entwicklung des Beitragssatzes des Vorvorjahres mit der des Vorjahres verglichen. Wenn sich der Beitragssatz in der Vergangenheit aufgrund hoher Beitragseinnahmen der Rentenversicherung verringert hat, hat sich dieses positiv auf die Rentenanpassung ausgewirkt. Die Renten steigen also stärker als die durchschnittliche Lohnentwicklung. Musste der Beitragssatz im Vorjahr hingegen erhöht werden, fällt die Rentenanpassung im Folgejahr geringer als die allgemeine Lohnentwicklung aus. 3. Der Nachhaltigkeitsfaktor Der dritte und letzte Faktor, der die Rentenanpassung beeinflusst, ist der Nachhaltigkeitsfaktor. Der Nachhaltigkeitsfaktor beschreibt das Verhältnis zwischen Beitragszahlern und Rentnern. Rentensteuerrechner - Rentensteuerberechnung online. Verschiebt sich das Verhältnis zwischen Rentnern und Beitragszahlern in Richtung der Rentner (Vergleich Vorjahr mit dem Vorvorjahr), führt dieses dazu, dass die Rentenanpassung geringer als das Lohnwachstum ausfällt.
So können Sie in der Anlage R Werbungskosten geltend machen, der Pauschbetrag für Rentner liegt aktuell bei 102 Euro. Wenn Sie höhere Ausgaben hatten, können Sie aber auch mehr absetzen. Als Werbungskosten anerkannt werden beispielsweise Kreditzinsen für die Nachzahlung von Rentenversicherungsbeiträgen, Kosten für Renten- und Versicherungsberatung oder Gewerkschaftsbeiträge. Rentenanpassungsbetrag online berechnen online. Hinzu kommen Vorsorgeaufwendungen, etwa die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, zur Unfall- oder Kfz-Versicherung. Sie gehören in die Anlage Versorgungsaufwand. Kosten für Haushalshilfen oder Handwerker können Sie ebenso wie gezahlte Kirchensteuer im Mantelbogen eintragen. Unter Umständen können Sie auch außergewöhnliche Belastungen geltend machen, etwa wenn Sie besonders hohe Krankheitskosten hatten.