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Was ist eure Meinung zum Fall?
Datenschutz Zur Anzeige von Werbung benötigen wir Ihre Zustimmung. Detaillierte Informationen über den Einsatz von Cookies auf dieser Webseite erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung und den Cookie-Einstellungen. Kraftfahrzeuge dürfen nur auf öffentlichem Grund verwendet werden, wenn gültige Kennzeichen angebracht sind. Ausnahmen gibt es selten. Darf ich mein Auto ohne Kennzeichen auf Mieter Parkplatz stellen? (Recht, Auto und Motorrad). Parken in Wien © ÖAMTC Nicht selten werden einem Kraftfahrzeug wegen mangelnder Verkehrssicherheit die Kennzeichen abgenommen, z. B. wegen abgefahrener Reifen. Kraftfahrzeuge dürfen aber bekanntlich nur auf öffentlichem Grund verwendet werden, wenn gültige Kennzeichen angebracht sind. Und unter Verwendung eines Kraftfahrzeuges ist nicht nur das Lenken, sondern auch das Abstellen und Parken gemeint. Kennzeichenabnahme durch Exekutive ohne Kenntnisnahme des Kfz-Halters oder Lenkers Nicht immer, wenn es zur Kennzeichenabnahme durch die Exekutive kommt, gelangt dies dem Kfz-Halter oder Lenker zur Kenntnis. Folglich kann in so einem Fall niemand für den rechtswidrigen Zustand (Parken ohne Kennzeichentafeln) verantwortlich gemacht und bestraft werden.
Dazu sind außerhalb der Kette des DB BahnPark-Parkplatze keine Automaten aufgestellt. Wie gesagt, die Schilder, Parkautomaten und AGB´s befinden sich alle direkt auf dem Parkplatz. Alerdings habe ich ein Strafgebühr in Höhe von 26, 40 Euro erhalten. Vielen Dank für eure Hilfe bzw. Ratschläge. Ist vielleicht etwas umständlich geschrieben. Ihr könnt mir auch gerne eine PN schicken, falls ihr noch Fragen haben solltet. -- Editiert von atze76 am 07. 05. 2008 09:22:21 # 1 Antwort vom 7. Privatparkplatz ohne kennzeichnung des ras 45. 2008 | 09:30 hat denn keiner hinweise? # 2 Antwort vom 7. 2008 | 19:48 Von Status: Junior-Partner (5997 Beiträge, 1907x hilfreich) Hallo Atze, die Frage läßt sich hier nicht so ohne weiteres beantworten, da es sich nicht unbedingt um eine verkehrsrechtliche Angelegenheit handelt. Vielmehr ist es eine zivilrechtliche Forderung, die gegen Dich gestellt wurde. Ob sie berechtigt ist läßt sich nicht wirklich beurteilen wenn man die Örtlichkeit nicht kennt. Grundsätzlich muß ein gebührenpflichtiger Parkplatz so gekennzeichnet sein, dass es für einen ´´Normalfahrer´´ erkennbar ist.