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Falls Sie einen günstigen Anbieter zur Umschuldung Ihres Darlehens gefunden haben, oder bei einem bestehenden Darlehen eine andere Immobilie belasten möchten, dann werden Sie die Grundschuld übertragen. Bei der Grundschuld handelt es sich um die bei Ihrem Kreditinstitut hinterlegte Kreditsicherheit. Sie bringen also Ihre Immobilie ein, um Ihren Kredit bei der Bank absichern zu können. Zweite grundschuld eintragen. Sollten Sie nicht mehr dazu in der Lage sein, Ihren Kredit zurückzuzahlen, so kann die Bank daraufhin auf Ihre Immobilie zurückgreifen. Falls Sie sich für eine Umschuldung entscheiden oder eine andere Immobilie belasten möchten, müssen Sie die Grundschuld übertragen. In der Regel müssen Sie dafür erst die Grundschuld bei Ihrer bisherigen Bank löschen und dann eine neue Grundschuld in das Grundbuch eintragen lassen, damit der neue Kreditgeber eine Sicherheit hat. An dieser Stelle möchten wir Ihnen jedoch einen Tipp an die Hand geben, mit dem Sie bei einem Wechsel der Immobilie oder des Anbieters bares Geld sparen können.
Aus diesem Grunde sind Nachrangdarlehen in der Regel teurer als erstrangige Finanzierungen. Durch höhere Zinsen gleicht die zweite Bank ihr Risiko wieder aus. Welche Besonderheiten bringt ein Nachrangdarlehen mit sich? Bei Nachrangdarlehen sind bestimmte Regeln zu beachten. Zum einen darf die Vorlast nicht höher sein, als die, die Sie aufnehmen wollen. Grundschuld: Grundschuldbestellung verstehen | Allianz. Zum anderen dürfen die Restschuld aus der ersten Finanzierung und die neue Kreditsumme aus der zweiten Finanzierung den Beleihungsauslauf von 80 Prozent nicht überschreiten. Der Beleihungsauslauf gibt das Verhältnis zwischen dem Wert der Immobilie und der Höhe sämtlicher Kredite an, mit denen die Immobilie belastet ist. Hierzu noch ein Beispiel: Ihre Immobilie hat einen Objektwert von 250. 000 Euro, dann dürfen die Restschuld Ihrer ersten Finanzierung und die neu aufgenommene Summe der zweiten Finanzierung gemeinsam nicht mehr als 200. 000 Euro ausmachen. Der Anbau, den Sie mit dem zweiten Kredit planen, wirkt sich aber unter Umständen wertsteigernd auf die Immobilie aus und erhöht diese Grenze dadurch.
Das Risiko eines Zahlungsausfalls für den zweiten Darlehensgeber erhöht sich also, wenn Sie als Immobilienbesitzer die monatlichen Kreditraten nicht mehr bezahlen können. Denn in diesem Fall wird, wie der Name schon sagt, zunächst der Kredit ersten Ranges bedient. Prüfen Sie besser selbst vorab Ihre Immobilienfinanzierung und beschleunigen Sie so den Beleihungsprozess Die Einmalvalutierungserklärung ist eines von vielen Beispielen, die für Sie als Kreditnehmer den Prozess der Beleihung verzögern kann. Prüfen Sie daher besser selbst im ersten Schritt, ob Ihre Grundschuld mit einer Zwangsvollstreckung eingetragen ist. Wenn diese fehlen sollte, können Sie gleich selbst eine Einmalvalutierungserklärung bei Ihrer alten Bank beantragen. Denn wenn die neue Bank erst am Ende Ihres Antragsverfahrens der Immobilienbeleihung bemerkt, dass die Zwangsvollstreckung bei der Grundschuld fehlt, kann das entweder zu einer negativen Kreditentscheidung führen oder den Prozess maßgeblich verzögern.