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Bild: © schallundschnabel Bei medizinischen Hilfsmaßnahmen von chronisch kranken Kindern in der Schule geht es nicht nur um das Messen bestimmter Körperfunktionen. Auch Medikamente müssen regelmäßig und in der richtigen Dosis verabreicht werden. Einige Kinder sind zur Selbstmedikation noch zu jung, deshalb sind sie auf die Hilfe von Lehrern und Lehrerinnen angewiesen. Viele Lehrkräfte sind verunsichert: Darf ich das? Mache ich alles richtig? Wer haftet, wenn es zu einem Akut- oder Schadensfall kommt? Versicherungsschutz bei der Medikamentengabe Wenn Schüler*innen allgemein bildende oder berufsbildende Schulen besuchen, sind sie dort gesetzlich unfallversichert. Der Schutz besteht auch dann, wenn sie an Betreuungsmaßnahmen in der Schule teilnehmen. Vordruck medikamentengabe schule lerntafel. Die Betreuung muss allerdings unmittelbar vor oder nach dem Unterricht stattfinden. Für die Schüler*innen besteht Versicherungsschutz bei einer geplanten (vorsorglichen) und während des Schulbesuchs notwendigen Medikamentengabe. Auch beim Messen von Körperfunktionen sind sie unfallversichert, wenn die Erziehungsberechtigten die Medikamentengabe als Teil der Personensorge auf die Schule oder eine Lehrkraft übertragen haben.
Foto: Steve Debenport/iStock Medikamentengabe ist freiwillig Oberstes Prinzip sind nach dieser Handreichung die alleinige Verantwortung der Eltern bei der Medikamentengabe und die Freiwilligkeit der Lehrkräfte bei der Übernahme von Aufgaben in der Versorgung mit Medikamenten. Auf diese Klarstellung haben die Lehrer*innen gewartet, sie ist in der Praxis aber oft nicht einfach durchzusetzen. Sehr schnell entsteht Druck auf die Lehrer*innen, wenn der Schulbesuch eines Kindes von ihrem Einverständnis abhängt, auf die Einnahme der Medikamente zu achten. Information zur Medikamentengabe im Kollegium Über die Notwendigkeit der Medikamentengabe müssen nicht nur die Klassenlehrer*innen informiert sein, sondern das gesamte Kollegium. Fachunterricht, Pausenaufsicht, Vertretungssituationen – alle Kolleg*innen können eventuell mit der Medikamentengabe konfrontiert werden. Medikamente geben in der Schule - Die Unfallversicherung für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten. Die GEW NRW rät deshalb allen Kolleg*innen: Geben Sie nicht übereilt Ihre Zustimmung zur Medikamentengabe. Prüfen Sie im Kollegium und mit der Schulleitung vorher genau in jedem Einzelfall: das Krankheitsbild des Kindes die Klassensituation die Regelungen im Vertretungsfall die notwendige Dokumentation der Medikamentenversorgung die sichere Aufbewahrung der Medikamente die Unterstützung durch Ärzte und Eltern Für einige Krankheitsbilder kann auch über die Krankenkassen Fachpersonal eingefordert werden.
Nein. Erste-Hilfe-Kurse nach DGUV Vorschrift 1 müssen als Präsenzveranstaltung absolviert werden. Ziel jedes Erste-Hilfe-Kurses ist die ganzheitliche Handlungskompetenz der Ersthelfenden in Notfallsituationen. Die reine Wissensvermittlung steht daher im Hintergrund. Vordruck medikamentengabe schule in der. Augenmerk wird stattdessen auf das praktische Üben gelegt. Einen Verband anzulegen oder Betroffene psychisch zu betreuen kann man nur mit anderen Menschen üben. Daher sind online-Kurse für die Erste Hilfe ausgeschlossen. Diese Artikel könnten Sie auch interessieren
Ziel ist es, den Kindern im Notfall so sicher und effektiv wie möglich zu helfen. Die Notfallpläne zeigen auch auf, woran man einen anaphylaktischen Schock oder einen epileptischen Anfall erkennt, damit früh genug gehandelt werden kann. In einem akuten Notfall ist das schnelle und richtige Handeln ausschlaggebend für den Heilungsverlauf. Chronisch kranke Kinder sind auch in der Schule auf die Hilfe der betreuenden Personen angewiesen. Bild: © Andy Shell, Adobe Stock Medizinische Hilfsmaßnahmen Medizinische Hilfsmaßnahmen dienen der Unterstützung von medizinischen Versorgungsleistungen. Dafür benötigt man keine medizinisch-fachliche Ausbildung; sie können von unterwiesenen Laien durchgeführt werden. Bescheinigung zur Vorlage - Verabreichung von M edikamenten. Hierzu zählen insbesondere an die Einnahme von Medikamenten zu erinnern, Medikamente herzurichten, Tabletten, Saft, Tropfen, Zäpfchen, Spray zu verabreichen, den Blutzucker zu mesen, den Insulin-Pen einzustellen, subkutane Injektionen (z. B. Insulininjektionen) zu verabreichen, die Insulinpumpe zu bedienen.
Schriftliche Vereinbarung zur Medikamentengabe In der Anlage der Handreichung werden Formulare vorgelegt für schriftliche Vereinbarungen zwischen Eltern, Ärzten und Schule. Auch hier sollten sich die Schulen sehr sorgsam informieren und absichern. Hohe Verantwortung und hohe Belastung der Lehrkräfte Die Medikamentengabe erhöht eindeutig die emotionalen Anforderungen der Lehrer*innen. Es ist schwierig, im Unterricht auch noch auf die korrekte Einnahme von Medikamenten zu achten. Die Verantwortung ist dabei sehr groß, die Kolleg*nnen sind zurecht besorgt. Vordruck_Medikamentengabe - Bergstation Mühlbergschule. Die Personalräte wurden über die Handreichung informiert und durften Einwände vortragen, doch ein Mitbestimmungsverfahren zu dieser Handreichung erfolgte nicht. Die GEW NRW fordert, dass für die Medikamentengabe und für weitere Unterstützungsmaßnahmen chronisch kranker Schüler*innen ein medizinischer Dienst in beziehungsweise für die Schulen eingerichtet wird, der diese Aufgaben übernimmt.
Die Übertragung der Personensorge regeln die "Richtlinien zur Durchführung medizinischer Hilfsmaßnahmen an Schulen". Sie stellen einerseits sicher, dass die Schulleitung medizinische Hilfsmaßnahmen während der Schulzeit organisiert und diese Aufgabe an geeignete Personen überträgt. Andererseits verpflichten sich die schulischen Bediensteten, die Hilfsmaßnahmen nach Übertragung der Aufgabe regelmäßig durchzuführen. Damit sind medizinische Hilfsmaßnahmen Bestandteil des Schulbetriebs. Können Lehrkräfte zur Haftung gezogen werden? Da medizinische Hilfsmaßnahmen als Bestandteil des Schulbetriebs gelten, sind schulische Bedienstete, wie Lehrkräfte, grundsätzlich vor Schadensersatzansprüchen geschützt. Vordruck medikamentengabe schule in deutschland. Auch sind Schüler*innen, die beim Einsatz medizinischer Hilfsmaßnahmen einen weiteren, neuen Körperschaden erleiden, durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Grund ist, dass die Hilfsmaßnahme im Zusammenhang mit dem Erziehungs- und Betreuungsauftrag der Schule steht. Die Person, die die Hilfsmaßnahme durchgeführt hat, ist von der direkten Haftung gegenüber dem/der Geschädigten freigestellt.
Ziel ist es, den Kindern im Notfall so sicher und effektiv wie möglich zu helfen. Praktische Unterstützung für Schulleitungen und Lehrkräfte Um Schulleitungen und Lehrkräften den Umgang mit der Medikamentengabe zu erleichtern und notwendige Maßnahmen transparent zu gestalten, unterstützt die UKH diesen Personenkreis mit einem Merkblatt zur Gabe von Medikamenten, mit Notfallplänen und einer Mustervereinbarung, die mit den Eltern geschlossen wird. Die Mustervereinbarung Sie soll zwischen Eltern und Schule festlegen, welche Medikamente verabreicht und welche Hilfsmaßnahmen angewendet werden dürfen. Alles wird schriftlich festhalten. Auch bei einem Notfall sind Handlungssicherheit und Haftungsfrage wichtig. Mit den Notfallplänen der UKH sind Sie auf der sicheren Seite. Merkblatt und Notfallpläne Das Merkblatt "Medikamentengabe an Schulen" bietet einen umfassenden Überblick über medizinische Hilfsmaßnahmen, den Versicherungsschutz und die Haftung der Lehrkräfte. Die Notfallpläne sollen im Falle eines epileptischen Anfalls, eines Asthma-Anfalls, eines anaphylaktischen Schocks oder bei einer schweren Unterzuckerung sichere "Hilfen zum Helfen" sein.