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Bereitschaft umzuziehen sinkt mit dem Alter Dabei ist es oft eine Frage des Zeitpunkts: Die Ruhr-Universität Bochum hat in einer Studie herausgefunden, dass die Bereitschaft umzuziehen und das Alte loszulassen, ab dem Alter von 65 Jahren rapide abnimmt. Mieter unter 65 Jahren sind laut der Studie einer Verkleinerung gegenüber deutlich aufgeschlossener. Der Erbbauverein Köln will diese Erkenntnis nutzen. Der Verein, der in zahlreichen Stadtteilen Wohnungen unterhält, hat den Service Senioren-Wohnungstausch eingerichtet. Köln-Vogelsang: Am Seeadlerweg entstehen fünf Häuser mit 100 Wohnungen | Kölner Stadt-Anzeiger. Ein Team kümmert sich für die verschiedenen Stadtteile darum, Tauschpartner zusammenzubringen. Zusätzlich dazu unterstützt der Verein den Umzug mit einer Pauschale von 1500 Euro bei Inanspruchnahme eines Umzugsunternehmens und 1000 Euro bei selbst organisiertem Umzug. Um die Resonanz zu steigern, wird nun genau in diese Richtung noch mal an den Bedingungen gefeilt: Statt Mieter ab 65 Jahren sollen künftig auch schon jüngere Senioren in das Tauschprogramm einbezogen werden können.
Name: Erbbauverein Köln e. G. Adresse: Deutz-Kalker Str. 37 50679 Köln Telefon: 0221/9810080 Fax: 0221/98100870 Webseite: e-Mail: Adresse bei Google Maps: KLICK Mietwohnungen / Wohnungen in Köln-Deutz finden. Firma Erbbauverein Köln e. G. in Köln / Nordrhein-Westfalen
Interessierte können sich telefonisch unter der Telefonnummer 221-31642 oder per E-Mail anmelden. Informationen gibt es auf der Internetseite der städtischen Bauleitplanung
Bezirksvertretungen Entscheidungen in allen Angelegenheiten, deren Bedeutung nicht wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht.
Wir nennen Ihnen die uns am häufigsten gestellten Fragen und geben gleich die Antwort darauf. Anteile Wenn man eine Genossenschaftswohnung anmieten möchte, muss man Mitglied der Genossenschaft werden. Die Anteile sind die Beteiligung an der Genossenschaft zum Erwerb der Mitgliedschaft. Auseinandersetzungsguthaben Das Geschäftsguthaben nach Kündigung der Mitgliedschaft. Auszahlung der Anteile Die Auszahlung der Anteile ist in der Satzung der Genossenschaft geregelt. Sie erfolgt nach dem Mitgliederbeschluss in der Generalversammlung des übernächsten Jahres. Beispiel: Erna Mustermann hat vier Genossenschaftsanteile und kündigt im August 2009 ihre Mitgliedschaft. Die Kündigung wird immer erst zum Ende eines Geschäftsjahres wirksam, in diesem Fall wäre das der 31. 12. 2009. Dann beginnt die Kündigungsfrist von einem Jahr, d. h. 31. 2010. Ihre Anteile erhält Erna Mustermann nachdem die Generalversammlung 2011 über das Geschäftsjahr 2010 beschlossen hat. Erbbauverein köln freie wohnungen in paris. Betriebskostenabrechnung Das ist die Nebenkostenabrechnung des Vorjahresverbrauchs.