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11. 2009, zuletzt geändert und ergänzt: GMBl 2013, S. 1154 [Nr. 57] v. 15. 2013, wird wie folgt neu gefasst: Technische Regeln für Betriebssicherheit Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen - Prüfung von Aufzugsanlagen TRBS 1201 Teil 4 Nächste Seite
19. 11. 2013 Auf den Seiten der BAuA ist am 18. 13 die geänderte TRBS 1201 Teil 4 "Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen – Prüfung von Aufzugsanlagen" erschienen. Die folgenden Änderungen wurden vorgenommen: 1. Das Inhaltsverzeichnis "Inhalt" wird nach Nummer 4 wie folgt ergänzt: "Anlage Mindestprüfumfang bei der Prüfung der Sicherheit der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel einer Aufzugsanlage gemäß TRBS 1201 Teil 4 Nummer 3. 2. 3 Absatz 12 sowie Nummer 3. 3 Absatz 12" 2. Nach Abschnitt 4 wird folgende Anlage angefügt: "Anlage Mindestprüfumfang bei der Prüfung der Sicherheit der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel einer Aufzugsanlage gemäß TRBS 1201 Teil 4 Nummer 3. 3 Absatz 12 Als Basis für die Abstützung auf Prüfungen durch Dritte wird ein Mindestprüfumfang gemäß 'Protokoll zur Prüfung der elektrischen Sicherheit im Sinne der TRBS 1201 Teil 4 [Nummer 3. 3 (12) und 3. 3 (12)] an einer Aufzugsanlage durch Dritte' festgelegt. Dabei ist diese Teilprüfung durch den Dritten von einer Elektrofachkraft im Sinne von § 2 Abs. 3 BGV A3 durchzuführen.
In vielen Fällen besteht für Interessierte, beispielsweise im Bereich Betriebliches Gesundheitsmanagement, die Möglichkeit, Bildungsurlaub zu nehmen oder den Arbeitgeber um Unterstützung zu bitten. Viele Arbeitgeber sind bereit, den Angestellten bei sinnvollen Lehrgängen unter die Arme zu greifen und sie für die Dauer der Vollzeitschulung zu entschuldigen. Betriebliches Gesundheitsmanagement Damit Arbeitsplätze gesundheitlich unbedenklich oder sogar gesundheitsförderlich sind, müssen betriebliche Strukturen, Einrichtungen und Prozesse gezielt geplant und umgesetzt werden. Ziele des betrieblichen Gesundheitsmanagements sind: Stärkung der persönlichen Ressourcen der Beschäftigten Förderung und Erhaltung der Gesundheit und Motivation durch gute Arbeitsbedingungen Steigerung der Innovation und Produktivität Gesundheitsmanagement und Arbeitsschutz bzw. Arbeitssicherheit sind seit einiger Zeit auch gesetzlich vorgeschrieben. Die Maßnahmen zur Gesundheitsförderung zielen in erster Linie auf die Führungskultur sowie auf die Work-Life-Balance ab.
2013 Neue ASR A4. 1 "Sanitärräume" veröffentlicht ECR 3/2013 09. 2013 Neue ASR A1. 2 "Raumabmessungen und Bewegungsflächen" veröffentlicht ECR 3/2013 08. 2013 ECHA veröffentlicht sieben Stoffvorschläge für SVHC-Einstufung ECR 3/2013 08. 2013 AMR 2. 1 "Fristen für Veranlassung/das Angebot von arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen" geringfügig geändert ECR 3/2013 08. 2013 Neue Technische Regel TRGS 407 "Tätigkeiten mit Gasen - Gefährdungsbeurteilung" veröffentlicht ECR 3/2013 06. 2013 Neue Technische Regel TRBS 3145/TRGS 725 "Ortsbewegliche Druckgasbehälter - Füllen, Bereithalten, innerbetriebliche Beförderung, Entleeren" veröffentlicht ECR 3/2013 22. 08. 2013 Hautkrebs durch UV-Licht und Erkrankungen durch Halogenkohlenwasserstoffe: Neues zur Berufskrankheiten-Verordnung ECR 3/2013 21. 2013 Neue EVPG-Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte veröffentlicht ECR 3/2013 21. 2013 Schweröle in Störfall-Verordnung aufgenommen ECR 3/2013 21.