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Habt ihr einen solchen Fall bereits gehabt? Meint ihr, es reicht, den ursprünglichen Antrag des Kollegen zu kopieren und einfach mit farbigen Einträgen zu "aktualisieren"? Online kann ich ohnehin nichts machen, da 2013 noch kein Online-Antrag gestellt wurde, d. h. auch meine Bestätigung passiert noch in Papierform. Bevor ich mich an die KfW direkt wende, frage ich mal in die Runde... Grüße, Mario Petros Beiträge: 154 Registriert: 2013-01-15 15:26:43 Re: KfW Bestätigung nach Durchführung --> was tun bei Abweic Beitrag von Petros » 2015-08-11 14:12:09 1. KfW 70 wurde beantragt, also bleibt es KfW 70. Nur innerhalb von 3 Monaten nach KfW Zusage oder bis zu 50% Baufortschritt kann eine Effizienzhausverbesserung beantragt werden. 2. Den Zusatz "das Niveau wurde mit anderen Mitteln erreicht" kann sich ja nur auf die heizungs / Lüftungsanlage beziehen. Wenn diese geändert wurde würde ich die "aktualisierte Online-Bestätigung zum Antrag" erstellen. von dionysos » 2015-08-11 15:27:43 Danke für die Rückmeldung.
Moderatoren: Administrator, S. Energie dionysos Beiträge: 74 Registriert: 2011-09-22 18:21:10 KfW-Programm 153 --> Bestätigung nach Durchführung Hallo Kollegen, Ich fülle gerade die "Bestätigung nach Durchführung" für das KfW-Programm 153 aus; die erforderlichen Werte wurden alle eingehalten, jedoch wurden - im Vergleich zum Antrag - ein paar Sachen anders ausgeführt. Im konkreten Fall wurden - der Aufbau der Dachdämmung verändert (schlechtere WLG, dafür 240 statt 180mm) - Fenster mit einem besserern U-Wert eingebaut - der pauschale Wärmebrückenzuschlag von 0, 05 auf 0, 10 W/m²K erhöht (keine Nachweisführung) Im Formular selbst heißt es >> Gegenüber der Zusage und der "(Online)-Bestätigung zum Antrag" sind Abweichungen eingetreten. Diese habe/n ich/wir unter Punkt 4. auf Seite 3 des Formulars erläutert. << Auf betreffender Seite werden aber nur evtl. geänderte Adressen, eine Änderung der Anzahl der Wohneinheiten sowie eine Verfehlung des angestrebten KfW-Effizienzhaus-Niveaus abgefragt.
Schritt 7: Einreichung der Bestätigung über die finanzierende Bank bei der KfW. Schritt 8: Nach 3-monatiger Prüfungszeit – Auszahlung des Zuschusses auf Ihr KfW-Darlehen. Wichtiger Hinweis: Sollte die Energieeffizienzklasse bei Kreditbeantragung noch nicht fixiert sein, empfehlen wir bei der Beantragung die Angabe der höheren Energieeffizienz, um so u. U. den höheren Tilgungszuschuss zu sichern. Was ist sonst noch interessant zu wissen? Die Förderung der KfW 153 bezieht sich auf eine Wohneinheit d. h. sollten Sie ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung oder ein Doppelhaus planen, können Sie die doppelte Förderung erhalten. Unser LUXHAUS Finanzierungsservice steht Ihnen bei Rückfragen gerne zur Verfügung.
Der Eigentümer kann zwischen vier und 30 Jahren Laufzeit wählen, gepaart mit einer Sollzinsbindung von zehn Jahren. Wie alle KfW-Förderungen startet der Vertrag mit tilgungsfreien Anlaufjahren, in denen nur die Zinsen fällig sind. Diese Frist beträgt, je nach gewählter Laufzeit, maximal fünf Jahre. Wenn die Rückzahlung der Restschuld beginnt, werden die Raten einmalig höher. Alternativ kann der Darlehensnehmer den gesamte Kreditbetrag auch erst am Ende einer Laufzeit von zehn Jahren tilgen. In 120 Monatsraten zahlt er dann nur die Zinsen. Wer sich dafür entscheidet, sollte regelmäßig Geld zurücklegen, um den Kredit zur Fälligkeit auch wirklich bedienen zu können. Denn am Stichtag ist der gesamte Darlehensbetrag ohne Wenn und Aber fällig. Mit anderen Förderprogrammen kombinieren Für ein rundum energieeffizientes Haus reichen die 120. 000 Euro Fördergelder aus dem KfW-Programm 153 in der Regel nicht aus. Allerdings lässt er sich mit anderen Förderungen kombinieren, sodass Bauherren ihren Zuschuss deutlich erhöhen können.
Spezialist für Baufinanzierung Mehr als 400 Finanzierungspartner Finanzierung individuell berechnen Persönliche Beratung durch angestellte Berater Warum ein Experte sinnvoll ist Die KfW schreibt vor, dass Bauherren einen Energie-Sachverständigen einbinden müssen. Denn sie stellt hohe qualitative Ansprüche an die Energieeffizienz. Schon kleinste Fehler können dazu führen, dass der berechnete Standard nicht erreicht wird oder sogar Bauschäden entstehen und die KfW deshalb Fördermittel streicht. Das kann teuer werden, denn zusätzlich sind dann Mehrzinsen fällig. Der Energieeffizienz-Experte sorgt dafür, dass dies nicht passiert und der Bauherr die Darlehensgelder optimal einsetzt. Die KfW erkennt alle Sachverständigen aus der Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur ( dena) für die Förderprogramme des Bundes an. Einen passenden Experten findet der Antragsteller auch hier. Tipp: Eine Checkliste für den Vertrag mit dem Experten gibt es beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Mögliche KfW-Kredite Am bequemsten ist es, das Darlehen in Raten abzubezahlen.
1. Kredithöhe und Auszahlung 120. 000 Euro für jede Wohneinheit Auszahlung zu 100% Aktueller Zinssatz 0, 95% p. a. bei 10 jähriger Zinssicherheit und maximaler 30jähriger Laufzeit Darlehen abrufbar wahlweise in einer Summe oder in Teilbeträgen Ab dem 13. Monat nach Zusage fällt eine Bereitstellungsprovision in Höhe von 0, 15% pro Monat auf den noch nicht abgerufenen Kreditbetrag an. 2. Besonders interessant für Sie: der Tilgungszuschuss Der Tilgungszuschuss reduziert Ihr Darlehen. Sie müssen das Darlehen also nicht aus eigenen Mitteln vollständig zurückzahlen. Sie erhalten einen Beitrag seitens der KfW für die Rückzahlung. Es gilt: Je besser der KfW-Effizienzhaus-Standard Ihrer neuen Immobilie, desto höher der Tilgungszuschuss. 3. Übersicht KfW-Effizienzhaus 40 Plus 25% von maximal 120. 000 Euro Kreditbetrag bis zu 30. 000 Euro KfW-Effizienzhaus 40 20% von maximal 120. 000 Euro Kreditbetrag bis zu 24. 000 Euro KfW-Effizienzhaus 55 15% von maximal 120. 000 Euro Kreditbetrag bis zu 18.
Zinsgünstige KfW-Darlehen können selbstverständlich ebenfalls beantragt werden. Vorgehensweise und Förderung beantragen Beauftragen Sie zuerst einen Experten für Energieeffizienz, beispielsweise die ESA-Energieberatung mit der Planung der Maßnahme. Dieser muss später auch die Förderfähigkeit des Brennstoffzellensystems bestätigen. Bei der Beantragung der Fördermittel gibt es zwei verschiedene Antragsarten: Besitzer von Ein- oder Zweifamilienhäusern sowie Wohnungseigentümergenossenschaften stellen ihren Antrag vor Beginn der Maßnahme direkt über das KfW-Zuschussportal. Besitzer von Häusern mit drei oder mehr Wohneinheiten, Unternehmen, Freiberufler, Kommunen und Kommunale Zweckverbände füllen das Antragsformular aus, auf dem dann der Energieeffizienz Experte die Förderfähigkeit des gewünschten Brennstoffzellensystems bescheinigt. Der vollständig ausgefüllte sowie unterschriebene Antrag muss dann von Ihnen mit allen anderen notwendigen Unterlagen per Post an die KfW gesandt werden. Auch dieser Antrag muss vor Beginn der Maßnahme eingereicht und genehmigt werden.