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Der Führerschein C berechtigt zum Führer von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7, 5 t. Der Führerschein CE berechtigt zum Führer von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7, 5 t und den dazugehörigen mehrachsigen Anhängern. Wer den alten Führerschein der Klasse 3 hat, kann sich bei Umschreiben die Klasse CE mit der Einschränkung 79 eintragen lassen. Damit lassen sich 3-achsige Züge mit einem zulässigem Gesamtgewicht von 19, 5 t fahren. Hierbei ist ab dem 50. Lebensjahr aber eine ärztliche Untersuchung Pflicht. Der Führerschein der Klasse L ist in der genannten Fahrerlaubnissen enthalten, berechtigt aber nur zum Fahren von Schleppern und deren Anhängern, wenn die land- und forstwirtschaftlich genutzt werden. (Siehe Anmeldung mit grünem Kennzeichen. Unterschied LoFZgm Ackerschlepper <-> Geräteträger ??? - Unimog-Community. )..
Der Verkauf gebrauchter Sachen erfolgt, wie die Sache steht und liegt, unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für Sachmängel. Weitere Informationen und welche Haftung davon ausgenommen ist, finden Sie in unseren AGB (link) Dieser Eintrag wurde 2417 mal aufgerufen.
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