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[Nachricht] Terminbuchung in Standesamtes und Staatsangehörigkeitsbehörde ist eingeschränkt 24. 09. 2021 () Die Buchung von Besucherterminen für das Standesamt und die Staatsangehörigkeitsbehörde der Stadt Halle (Saale) ist vorübergehend am Dienstag und Mittwoch, 28. und 29. September 2021, nicht möglich. Grund ist eine Umstellung der Kalende... /de/Verwaltung/Presse/Nachrichten/? NewsID=47092 [Nachricht] Zur Öffnung der Verwaltung 12. Standesamt halle geburtsurkunde restaurant. 01. 2021 Bei einem Besuch der Stadtverwaltung beachten Sie bitte diese Hinweise und Regeln:Bürgerinnen und Bürger, die sich mit ihren Anliegen an uns wenden, benötigen zwingend einen Termin: Dieser kann per Telefon (entweder über das Bürgertelefon 0345 2210 o... /de/Verwaltung/Presse/Nachrichten/? NewsID=46238 [Datei] Bürgerinformation zur Lebenssituation: Ich möchte heiraten - Welche Unterlagen werden für eine Eheschließung benötigt? Was kann beim Standesamt erledigt werden? FB Einwohnerwesen Amt: Standesamt Ansprechpartner: Telefon: 0345 221 - 4623 Telefax: 0345 221 - 4581 Internet: E-Mail: 27.
Seiteninhalt Inhalt Beschreibung Es werden alle Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle des laufenden Jahres beurkundet, die sich im Zuständigkeitsbereich der Stadt Luckenwalde ereignen.
Die Standesbeamten stellen aus den Personenstandsregistern (Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterberegister) folgende Personenstandsurkunden aus: Geburtsurkunden, Eheurkunden, Lebenspartnerschaftsurkunden, Sterbeurkunden, beglaubigte Ausdrucke aus dem Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterberegistern. Die Geburtsurkunde wird aus dem Geburtenregister ausgestellt. Diese Urkunden dienen vor allem zum Beweis des Tags und des Orts der Geburt sowie der Vor- und Familiennamen einer bestimmten Person. Aus einer Geburtsurkunde ergeben sich darüber hinaus vor allem die Eltern des Kindes. Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister zeigt u. U. auch Veränderungen bei der Abstammung des Kindes (z. B. Standesamt - Stadtportal der Rattenfängerstadt Hameln. eine Adoption) und beim Familiennamen des Kindes und seiner Eltern auf. Die Eheurkunde wird aus dem Eheregister ausgestellt und beweist die Eheschließung der beiden Ehegatten und gibt den Nachweis über die evtl. neugewählte Namensführung. Die Lebenspartnerschaftsurkunde wird aus dem Lebenspartnerschaftsregister ausgestellt und beweist die Begründung der Lebenspartnerschaft der Lebenspartner und gibt den Nachweis über die evtl.