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Ausschließlich die Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, müssen die erforderlichen Bescheinigungen einreichen. Die Bieter sollen damit entlastet und die Hemmschwelle zur Teilnahme insgesamt gesenkt werden. In der Praxis kann die Einheitliche Europäische Eigenerklärung über ein elektronisches Formular ausgefüllt werden. Ein entsprechendes Portal mit umfassenden Informationen wird von der Europäischen Kommission bereitgestellt. Es ist in allen EU-Amtssprachen verfügbar. – In "Schon gewusst…? " berichten wir regelmäßig über Dinge, die uns bei unseren Bauvorhaben oder im Projektalltag begegnen und die uns besonders wissenswert, kurios, kreativ oder einfach nur genial erscheinen.
Mit der "Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung" (EEE); eng. ESPD - European single procurement document; können WirtschaftsteilnehmerInnen ihre Eignung in einem Vergabeverfahren belegen (vgl. § 80 Abs 2 und § 251 Abs 2 BVergG 2018 für SektorenauftraggeberInnen). Form und Inhalt der EEE entsprechen der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. Nr. L 3 vom 06. 01. 2016 S. 16). Wir empfehlen, dass der Inhalt von den ausschreibenden Stellen an die Anforderungen des jeweiligen Vergabeverfahrens angepasst wird und den Unternehmen zur Befüllung als XML zur Verfügung gestellt wird. Unternehmen können dieses XML im EEE-Dienst importieren und befüllen. Achtung: Die EEE ist von der einfachen österreichischen Eigenerklärung, welche nur im Unterschwellenbereich zulässig ist, abzugrenzen. Auch die fortschreitende Digitalisierung durch das online-Formular der EEE trägt erheblich zur erleichterten Erreichbarkeit und Praktikabilität bei.
§ 50 VgV (1) Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6. 1. 2016, S. 16) zu übermitteln. Bewerber oder Bieter können eine bereits bei einer früheren Auftragsvergabe verwendete Einheitliche Europäische Eigenerklärung wiederverwenden, sofern sie bestätigen, dass die darin enthaltenen Informationen weiterhin zutreffend sind. (2) Der öffentliche Auftraggeber kann bei Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung Bewerber oder Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der nach den §§ 44 bis 49 geforderten Unterlagen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Vor der Zuschlagserteilung fordert der öffentliche Auftraggeber den Bieter, an den er den Auftrag vergeben will, auf, die geforderten Unterlagen beizubringen.
Update 11. 01. 2016 Für Deutschland gilt: In der VgV-E hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in Abstimmung mit den beteiligen Ressorts einen insbesondere von den IHKs und HWKs geforderten Weg der Einführung der EEE gewählt: Die EEE bleibt ein Instrument, das der Bieter freiwillig nutzen kann. Der Auftraggeber hat nicht die Pflicht, es einzufordern. Er muss die EEE aber akzeptieren, sofern sie denn vorgelegt wird. Weiterführende Informationen Die Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung, mit ihrem Anhang 1 (Anleitung zur Verwendung der EEE) und Anhang 2 (Standardformular für die EEE) finden Sie in deutscher Sprache hier. Eine zwar schon etwas ältere, aber nach wie vor zutreffende, Besprechung im Vergabeblog hier. Loading...
Er soll es u. a. Bietern ermöglichen, die Angaben, die sie bereits bei einer früheren Auftragsvergabe in einer EEE gemacht haben, wiederzuverwenden, sofern diese nach wie vor korrekt und relevant sind. Aktuell erscheint unter der von der EU-Kommission angegebenen Internetadresse jedoch die Meldung "Server nicht erreichbar", der Dienst ist noch im Aufbau. Inkrafttreten Ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der nationalen Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie 2014/24/EU und spätestens ab dem 18. April 2016 ist das der Verordnung als Anhang 2 beigefügte Standardformular zur Erstellung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung im Sinne des Artikels 59 der Richtlinie 2014/24/EU zu verwenden. Eine Anleitung zu ihrer Verwendung ist der Verordnung als Anhang 1 beigefügt. Die Mitgliedstaaten können Rechtsvorschriften erlassen oder es den öffentlichen Auftraggebern und Sektorenauftraggebern überlassen zu entscheiden, ob die EEE auch bei Vergabeverfahren verwendet werden sollte, die nicht oder nur zum Teil der Richtlinie 2014/24/EU oder der Richtlinie 2014/25/EU unterliegen, wie etwa bei Beschaffungen unterhalb der jeweiligen Schwellenwerte.
EEE, die bei früheren Vergabeverfahren bereitgestellt wurden, können wiederverwendet werden, sofern die Angaben noch korrekt sind. Bieter können aus dem Verfahren ausgeschlossen werden oder rechtlich belangt werden, wenn sie die Angaben in der EEE stark verfälscht oder Informationen zurückgehalten haben oder die Angaben nicht mit zusätzlichen Unterlagen belegt werden können. Dokument hochladen Bitte laden Sie eine EEE-Anfrage oder eine EEE-Antwort hoch. Dokumente hochladen Bitte laden Sie eine EEE-Anfrage des öffentlichen Auftraggebers hoch. Bitte laden Sie Ihre EEE-Antwort hoch. Wo befindet sich Ihre Behörde? Wo ist Ihr Unternehmen ansässig? Wählen Sie ein Land aus.
Fall 2: Die ausschreibende Stelle gibt die Möglichkeit, die Eignung mittels EEE nachzuweisen: Sie öffnen den EEE-Dienst Wer sind Sie? " Ich bin ein Wirtschaftsteilnehmer " Was möchten Sie tun? " Eine Antwort erstellen " Wo ist Ihr Unternehmen ansässig? Bitte entsprechend ausfüllen! Klicken Sie auf " Weiter " und befüllen sie das Formular Sie können das Dokument anschließend als XML, PDF oder in beiden Formaten downloaden und den Angebotsunterlagen beigeben. Bei Unsicherheiten empfehlen wir die direkte Rücksprache mit der ausschreibenden Stelle. Bei Unklarheiten empfiehlt es sich, beim EEE-Contact-Point (E-Mail-Adresse: v4a(at)), welche Österreich bei der EU für Fragen bezüglich EEE bekannt gegeben hat, nachzufragen.