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Oder ist der Arbeitnehmer sogar verpflichtet, die Arbeitskollegen und den Chef von der Infektion zu berichten? Das sind wichtige Fragen und die Antwort ist nicht eindeutig. Generell muss ein Arbeitnehmer nach Krankschreibung eines Arztes nicht erwähnen, wieso er krankgeschrieben wurde. Meldet er sich wieder test de la. Sollte es sich hierbei allerdings, um einen ansteckenden Krankheitserreger, wie Covid-19 handeln, dann muss dies, laut Infektionsgesetz dem Gesundheitsamt mitgeteilt werden. Hier ist es ratsam dem Chef von der Infektion und dem etwaigen Kontakt zu anderen Kollegen zu berichten, sodass diese sich testen und womöglich in Quarantäne begeben können. Mögliche Infektion? Das muss bezüglich des Arbeitsrechtes beachtet werden Ob man sich selbst mit dem Coronavirus infiziert hat oder gegebenenfalls ein Arbeitskollege - so oder so muss der Chef hier die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen durchführen und jede Person informieren, welche mit der erkrankten Person in Kontakt gekommen ist. Hierbei ist allerdings der Name der erkrankten Person nicht zu erwähnen.
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