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Auch mit einem Aufhebungsvertrag kann man ein Ausbildungsverhältnis lösen. Zur Kündigung gibt es allerdings einen wichtigen Unterschied: Beide Seiten müssen einverstanden sein. Das ist bei einer Kündigung ja in der Regel nicht der Fall. Konkret unterbreitet mit einem Aufhebungsvertrag die eine Seite (z. B. der Ausbildungsbetrieb) der anderen Seite (z. dem Azubi) das Angebot, die Ausbildung zu beenden. Seit dem 1. 5. 2000 gilt dabei: Der Aufhebungsvertrag ist schriftlich zu formulieren. Inhaltlich gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Es empfiehlt sich jedoch, folgende Aspekte auf jeden Fall unterzubringen: Beendigungsdatum Resturlaub Rückgabe von Firmeneigentum (Schutzkleidung o. ä. ) Verschwiegenheitspflicht des Auszubildenden Möglichkeit einer Sperrfrist für das Arbeitslosengeld Dann kommt ein Aufhebungsvertrag in Frage Die Voraussetzungen für eine Kündigung sind nicht gegeben. Sie würden die Ausbildung dennoch gern beenden und glauben, dass Ihr Azubi ebenso denkt. Möglicherweise würde eine außerordentliche Kündigung sogar Erfolg haben.
aus der Personalabteilung) unterschreiben darf. Mündliche Einigungen auf einen Aufhebungsvertrag in der Ausbildung sind ebenso wenig gültig wie entsprechende Absprachen, die per E-Mail oder Fax getroffen wurden. Hinzu kommt, dass Unternehmen sich gemäß einem BAG Urteil vom 16. Januar 1992 (Az. 2 AZR 412/91) nicht im Erstgespräch eine Unterschrift des Azubis unter den bereits vorbereiteten Aufhebungsvertrag abholen dürfen – selbst, wenn dieser volljährig ist. Der Gesetzgeber hat das eindeutig als Überrumpelung definiert, weshalb ein unterschriebener Aufhebungsvertrag nachträglich noch als rechtswidrig erklärt werden kann. Zumindest dann, wenn dem Azubi sofort im Gespräch der Aufhebungsvertrag vorgelegt worden ist und dieser ihn ohne Bedenkzeit zu unterzeichnen hatte. Last, but not least, versuchen manche Arbeitgeber, das gesetzliche Kündigungsverbot wegen eines Betriebsübergangs dadurch zu überbrücken, dass sie ihren Azubis einen Aufhebungsvertrag vorlegen. Nicht selten mit einer für Ausbildungsverhältnisse sehr hohen Abfindung.
Wer nach einem Aufhebungsvertrag nicht unmittelbar in ein neues Ausbildungsverhältnis einsteigt, der muss eine Sperrfrist beim Arbeitslosengeld befürchten. Beim Aufhebungsvertrag greift keinerlei Kündigungsschutz (auch nicht für Schwangere! ) und es ist nicht möglich, den Betriebsrat hinzuzuziehen. Einem Azubi muss nach dem Erstgespräch über eine mögliche Aufhebung Bedenkzeit eingeräumt werden, damit der Vertrag später Bestand hat. Bei minderjährigen Azubis müssen alle Elternteile mit Sorgerecht unterschreiben. Der Aufhebungsvertrag bedarf immer der schriftlichen Form, wobei E-Mail und Fax nicht rechtswirksam sind. Fazit Im heutigen Blogbeitrag habe ich Ihnen gezeigt, was Sie über einen Aufhebungsvertrag in der Ausbildung wissen müssen. Wichtig ist, dass Sie sich beidseitig genau überlegen, ob diese Möglichkeit, eine Ausbildung vorzeitig zu beenden, die richtige Option für Sie ist. Hierzu sollten die in diesem Beitrag benannten Vor- und Nachteile gegeneinander aufgewogen werden. Spielen Sie mit dem Gedanken, aus Ihrem Ausbildungsbetrieb per Aufhebungsvertrag auszuscheiden?
Ein Aufhebungsvertrag ist ein zweischneidiges Schwert. Auf der einen Seite kann er für beide Seiten viele Vorteile bringen. Vorausgesetzt natürlich, Betrieb und Azubi sind sich darüber einig, dass es nicht gemeinsam weitergeht. Auf der anderen Seite jedoch bleiben Zahlungen von Arbeitslosengeld fürs Erste ausgesetzt. Zumindest für eine bestimmte Dauer. Viele Azubis, bei denen eine Kündigung im Raum steht, stimmen dennoch oftmals zu, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. Umso wichtiger, dass Sie in diesem Zusammenhang wissen, worauf es ankommt. In meinem heutigen Blogbeitrag habe ich mich daher in aller Ausführlichkeit mit dem Aufhebungsvertrag in der Ausbildung beschäftigt. Lesen Sie nun alles, was Sie darüber wissen müssen. Was ist ein Aufhebungsvertrag überhaupt? Ganz vereinfacht ausgedrückt, hebt ein Aufhebungsvertrag in der Ausbildung das Arbeitsverhältnis zwischen Azubi und Arbeitgeber auf. Und zwar ohne Kündigungsfrist oder sonstiges Wenn und Aber. Aus Sicht des Azubis ist davon vor allem dann abzuraten, wenn er oder sie die Ausbildung eigentlich gerne noch fortsetzen würde.
So lässt sich eine Ausbildung keineswegs elegant beenden. Im Gegenteil: Der Azubi wird den Vertrag mit Erfolg anfechten und die Beendigung der Ausbildung "im beiderseitigen Einvernehmen" ist endgültig misslungen. Aufhebungsvertrag statt Kündigung ist möglich Allerdings: Dieser Nachteil für den Betrieb greift nicht, wenn tatsächlich ein Kündigungsgrund vorlag und der Aufhebungsvertrag nur als Entgegenkommen gewertet werden kann. Hat der Auszubildende beispielsweise die Geldbörse eines Kollegen entwendet, dann läge ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung der Ausbildung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes vor. Einigt man sich nun auf einen Aufhebungsvertrag, damit es für den Azubi nicht so nachteilig aussieht, dann kann er keineswegs anbringen, ihm sei mit einer Kündigung gedroht worden. PS: Qualitätsmanagement ist uns wichtig! Bitte teilen Sie uns mit, wie Ihnen unser Beitrag gefällt. Klicken Sie hierzu auf die unten abgebildeten Sternchen (5 Sternchen = sehr gut): PPS: Ihnen hat der Beitrag besonders gut gefallen?
Das bedeutet, dass eine fristlose Kündigung, kurz vor der Abschlussprüfung, kaum noch möglich ist, da es sich um einen schwerwiegenden Eingriff in die Interessen des Auszubildenden handelt. Darüber hinaus ist bei einer fristlosen Kündigung eine vorherige Abmahnung erforderlich. Diese ist Ihnen zwar zwischenzeitlich zugegangen, jedoch wäre Ihre Arbeitgeberin erst bei einem weiteren gleichen Verstoß Ihrerseits zur Kündigung berechtigt gewesen. Es wäre daher deutlich besser für Sie gewesen, wenn Sie die Unterzeichnung des Aufhebungsvertrages verweigert hätten, da Ihre Arbeitgeberin Sie nicht so einfach wie behauptet hätte kündigen können. Da mir keine Anhaltspunkte für eine Unwirksamkeit des Aufhebungsvertrages vorliegen, ist zunächst von der Wirksamkeit auszugehen. Damit endet das Ausbildungsverhältnis mit Ablauf des 30. 04. Ein Aufhebungsvertrag führt zu einer Sperre beim Arbeitslosengeld. Es sollte daher unbedingt versucht werden, den Aufhebungsvertrag zu beseitigen. In Betracht kommt eine Anfechtung wegen widerrechtlicher Drohung nach § 123 BGB.