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Wenden Sie sich an Ihren Anwalt als Ihren Interessenvertreter, der Sie im Zweifel auch bei etwaigen Konflikten mit dem Insolvenzverwalter /dem Insolvenzgericht berät. Ihr Anwalt vertritt ausschließlich Ihre Interessen. Mit dem gerichtlichen Schlusstermin in einem Insolvenzverfahren ist die eigentliche Insolvenz beendet und das Gericht leitet bei natürlichen Personen in die Wohlverhaltensphase über. Wohlverhaltensphase in der Privatinsolvenz dauert 3 Jahre. Insolvenz und Wohlverhaltensphase dauern zusammen 3 Jahre, gerechnet ab dem Tag, an dem das Insolvenzverfahren über Ihr Vermögen eröffnet wurde (Datum des Beschlusses des Insolvenzgerichts). In der Wohlverhaltensphase können Sie über Ihr pfändungsfreies Einkommen verfügen und es nach eigenem Gutdünken verwenden. Der pfändbare Teil Ihres Einkommens geht aufgrund Ihrer Abtretungserklärung, die Sie mit Ihrem Insolvenzantrag vorgelegt haben, an den Insolvenzverwalter. Kommen Sie insgesamt Ihren insolvenzrechtlichen Obliegenheiten nach und stellt keiner Ihrer Gläubiger einen begründeten Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung, stellt das Gericht nach Ablauf der Wohlverhaltensphase fest, dass Sie Restschuldbefreiung erlangt haben.
Die Restschuldbefreiung erfolgt bereits nach fünf Jahren, wenn der Schuldner zumindest die Verfahrenskosten selbst abgezahlt hat. Ende der Privatinsolvenz: Was passiert nach der Wohlverhaltensphase? Ende der Privatinsolvenz: Auf die Wohlverhaltensphase folgt die Restschuldbefreiung. Im Ablauf der Privatinsolvenz folgt der Wohlverhaltensphase nur noch ein letzter entscheidender Schritt: die Erteilung der Restschuldbefreiung – vorausgesetzt, der Schuldner hat dies zuvor beantragt. Der richtige Zeitpunkt hierfür ist entweder gleichzeitig mit dem Antrag auf ein Insolvenzverfahren oder kurz darauf. Allerdings kann das Insolvenzgericht die Restschuldbefreiung auf Antrag eines Insolvenzgläubigers versagen, wenn der Schuldner seine Obliegenheiten während der Wohlverhaltensphase nicht erfüllt. Auch wenn er innerhalb der vergangenen fünf Jahre wegen einer Insolvenzstraftat rechtskräftig verurteilt wurde, entfällt die Restschuldbefreiung durch das Insolvenzgericht. Wohlverhaltensphase in der privatinsolvenz english. Selbstständigen steht die vereinfachte Privatinsolvenz nicht offen.
Das Verfahren war demnach aufzuheben. " Aus meiner Sicht endet die Frist der pfändbaren Anteile mit der Aufhebung der Veraltungsbefugnis. Falls nicht, dürfen sie mir alle, die dies lesen, die Daumen drücken für das Gespräch mit meinem Insolvenzverwalter zwecks Ratenzahlung. Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 11. 2010 | 09:53 Dieser Beschluss betrifft das Insolvenzverfahren und nicht das Restschuldbefreiungsverfahren. Dies sind zwei unterschiedliche Verfahren. Sie haben mit Ihrem Antrag auf Durchführung des Insolvenzverfahrens wahrscheinlich zugleich den Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt. Damit haben Sie zwei Verfahren in Gang gesetzt. Wohlverhaltensphase in der privatinsolvenz per. Das Restschuldbefreiungsverfahren hat nur insoweit mit dem Insolvenzverfahren zu tun, als dass es die Eröffnung des Insolvenzverfahrens als Bemessungsgrundlage für die Laufzeit der Abtretung zugrunde legt. Ansonsten handelt es sich um ein eigenes Verfahren. Die Laufzeit der Abtretungserklärung ergibt sich aus dem Gesetz (siehe oben) und nicht aus dem Beschluss.
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Das Wichtigste zur Wohlverhaltensphase im Insolvenzverfahren Wie lange dauert die Wohlverhaltensperiode? Die in der Privatinsolvenz für die Wohlverhaltensphase angesetzte Dauer beträgt drei Jahre ab der Eröffnung des Verfahrens, wenn der Insolvenzantrag nach dem 30. 9. 2020 gestellt wurde bzw. wird. Wohlverhaltensphase in der privatinsolvenz van. Was passiert während dieser Wohlverhaltensphase? Schuldner müssen während der Wohlverhaltensphase gewisse Pflichten – sog. Obliegenheiten – erfüllen. Kommen sie diesen nach, schließt sich die Restschuldbefreiung an und das Insolvenzverfahren ist endgültig abgeschlossen. Detaillierte Infos zur Wohlverhaltensphase Der Ablauf der Privatinsolvenz kurz zusammengefasst Privates Insolvenzverfahren: Die Wohlverhaltensphase dauert drei Jahre. Die Privatinsolvenz eröffnet zahlungsunfähigen und überschuldeten Privatpersonen die Möglichkeit, spätestens nach drei Jahren wieder schuldenfrei zu sein und befreit einen neuen Lebensabschnitt zu beginnen. Bevor Schuldner ein privates Insolvenzverfahren beantragen können, müssen sie einen außergerichtlichen Einigungsversuch mit den Gläubigern unternehmen.
Sie sollten daher in Ihrem eigenen Interesse sobald möglich zahlen. Eventuell können Sie mit dem Treuhänder eine Ratenzahlung o. ä. aushandeln. Rückfrage vom Fragesteller 10. 2010 | 17:50 nochmal guten Tag und zuerst einmal vielen Dank für Ihre schnelle Antwort, habe es leider noch nicht ganz verstanden, vielleicht sollte ich Ihnen den genauen Text aus genanntem Beschluß zitieren: "1. Aufrechnung in der Wohlverhaltensperiode. Nach Abhaltung des Schlusstermins wird das Insolvenzverfahren gem. §200 Abs. 1 InsO nach Verteilung aufgehoben. 2. Die Beschlagnahme und damit die Verfügungs- und Verwaltungsbefugnis des Verwalters wird aufgehoben. Gründe: Die Vermögensverwertung ist abgeschlossen. Es wurde eine freie Masse in Höhe von xxx € erwirtschaftet. Nach Abzug der Massekosten und -verbindlichkeiten verblieb eine verteilungsfähige Masse von xxx €, die auf die zur Tabelle festgestellten Forderungen im Rang des § 38 InsO mit einer Quote von 3, 05% verteilt wurde. Die Schlussverteilung wurde durch den Inbsolvenzverwalter vollzogen und entsprechende Belege dem Amtsgericht xxx vorgelegt.