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Eine zwingende Idee für FERRERO made by Sympatexter.
"Uploadzwang" für bestimmte Dokumente (wie Rechnung oder Lieferschein) bzw. in Bezug auf Fotos von der beschädigten Ware unter Hinweis, dass andernfalls keine Bearbeitung erfolgen kann. Formzwang wie z. zwingende postalische Einreichung eines unterschriebenen Formulars, andernfalls Ablehnung der Bearbeitung. Irreführende Bezeichnungen des Formulars bzw. der Seitenrubrik wie etwa "Rückgabe" oder "Umtausch". Ein solches Formular sollte immer einen klaren sowie eindeutigen Bezug zu Mängelrechten haben. Eine gute idee su. Die Rubrik könnte daher lauten "Gewährleistungsabwicklung", "Ware ist mangelhaft" oder "Reklamation" und das Formular sollte als "Reklamationsformular", "Gewährleistungsformular" oder "Formular beim Auftreten eines Mangels" bezeichnet werden. Es sollte durch die Bezeichnung nicht der Eindruck entstehen, als würde dem Kunden ein Rückgabe- oder Umtauschrecht eingeräumt. Verknüpfung mit unzulässigen Rechtsfolgen wie "Ich bestätige, die Versandkosten selbst zu tragen" oder "Bei fehlerhaften Angaben verliere ich meine Mängelrechte" müssen vermieden werden.
Bilder und Nachweise wie etwa die Rechnung hochladen sowie das aufgetretene Problem beschreiben. Ist das denn erlaubt? Grundsätzlich stellt das Vorhalten eines Reklamationsformulars kein rechtliches Problem dar. Das Gesetz macht für die Geltendmachung von Mängelrechten nach den §§ 437 ff. BGB keine Vorgaben, in welcher Form diese zu erfolgen hat. Wie bei jedem Formular sollte grundsätzlich auf "Datensparsamkeit" geachtet werden. Ideen für eine Farbel? (Schule, Tiere). D. h. im Rahmen des Formulars sollten nur solche Daten als Pflichtangaben erhoben werden, die für die Zweckerreichung, also die erfolgreiche Bearbeitung der Reklamation, unbedingt erforderlich sind. Eine Telefonnummer des Kunden wird hier etwa nicht als unbedingt erforderlich anzusehen sein und sollte daher nur in freiwilliger Weise abgefragt werden. Weiterhin muss darauf geachtet werden, dass beim Kunden nicht den Eindruck entsteht, es bestehe zur Geltendmachung von Mängelrechten ein Zwang, dieses Formular zu verwenden. Wie erwähnt, es besteht keine Vorgabe vom Gesetz, die vom Kunden bei der Geltendmachung seiner Mängelrechte einzuhalten ist.