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Sie möchten Ihre Anmeldung, eine Planauskunft oder Auskunft über den Zählerstand bequem von zu Hause aus erledigen? Dann sind Sie bei unseren Online-Portalen richtig. In den folgenden Punkten finden Sie alle Informationen, die Sie hierfür benötigen. mehr erfahren Hier können Sie Ihren Strom- oder Erdgas-Hausanschluss und die Wallbox für Ihr Elektroauto selbst anmelden. mehr erfahren Für die Kundenselbstablesung haben Sie nun die Möglichkeit, den Zählerstand online zu melden. mehr erfahren Hier gehts zum Portal von Geomagic – Die Webanwendung zum Leitfaden mehr erfahren Netzanschlüsse, Erzeugungsanlagen bzw. Wirkleistungsbegrenzung mit Grips - wie die 70% Abregelung sogar Spaß macht! - Sunny. Der SMA Corporate Blog. Inbetriebsetzungen und Anlagenveränderungen hier anmelden. mehr erfahren Hier können Sie eine Übersicht über die aktuellen Baustellen bei der EAM Netz erhalten. mehr erfahren Hier können Sie eine kostenlose Leitungsauskunft der EAM Netz erhalten. mehr erfahren Sie arbeiten für uns? Dann können Sie hier die aktuellen, für Sie wichtigen Unterlagen zur Bauabwicklung herunterladen. Sie können hier Netzanschlüsse, Erzeugungsanlagen bzw. Inbetriebsetzungen und Anlagenveränderungen anmelden.
Die Betreiber der folgenden Anlagen sind verpflichtet, sich und ihre Anlage im Marktstammdatenregister (MaStR) zu registrieren: Alle Stromerzeugungsanlagen einschließlich der Stromspeicher, die ans Stromnetz angeschlossen sind. Eine Größengrenze ist nicht vorgesehen. Auch kleine Anlagen sind registrierungspflichtig. (Dies betrifft u. a. konventionelle Anlagen, Biomasse-, KWK-, PV-, Wasserkraft-, Wind-Anlagen, Speicher, aber z. B. auch Notstromaggregate, wenn diese mit dem Stromnetz verbunden sind) Alle Gaserzeugungsanlagen einschließlich der Gasspeicher, die ans Gasnetz angeschlossen sind. Auch kleine Anlagen sind registrierungspflichtig. Stromverbrauchsanlagen, die an ein Hoch- oder Höchstspannungsnetz angeschlossen sind. Gasverbrauchsanlagen, die an das Fernleitungsnetz angeschlossen sind. Die Registrierungspflicht gilt auch für Bestandsanlagen mit einem Inbetriebnahmedatum vor dem 31. 01. 2019. Auch wenn diese bereits in einem Register der Bundesnetzagentur eingetragen wurden (z. PV-Meldeportal, Anlagenregister), müssen diese sich erneut im MaStR registrieren.
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