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Siehe nachstehende Eintragung in den Zeilen 18 – 29 Beachten Sie die Hinweise zum Vordruck MB-Antrag Nur für GmbH u. u. ä. : In den Zeilen 23 (8) ist die besondere Schlüsselzahl 4 anzugeben; die Angabe der Rechtsform für die GmbH & erübrigt sich. Die GmbH als Komplementärin ist in den Spalten 1 oder 2 anzugeben; der Anredeschlüssel Zeile 18 (3) bleibt frei. Der gesetzliche Vertreter der GmbH (Geschäftsführer) ist in den Zeilen 27 bis 29 (12 bis 14) einzutragen. Einfhrung zum Online-Mahnantrag - Erfassen eines Antragstellers - Erfassen einer Firma. In der Zeile 27 (12) ist die Nummer der Spalte der GmbH anzugeben. Ähnliche Rechtsformen: Bei einer AG u., OHG u. usw. erfolgen die Eintragungen in gleicher Weise; in den Zeilen 23 (8) muss jedoch die entsprechende Rechtsform angegeben werden. Hinweis: Die falsche Eintragung einer GmbH & und die fehlende GmbH sind häufige Fehler.
Einfhrung zum Online-Mahnantrag - Erfassen eines Antragstellers - Erfassen einer Firma Erfassen einer Firma Wählen Sie aus der vorgegebenen Liste die Rechtsform des Antragstellers aus. Hinweis: Sollte die gesuchte Rechtsform nicht aufgeführt sein, so schauen Sie bitte auch unter dem Punkt Sonstige->Weitere, dort finden Sie z. B. auch die Körperschaft des öffentlichen Rechts. Im Feld "Firmenname" tragen Sie den vollständigen Namen der Firma ein, z. "ABC GmbH". Für den Firmennamen stehen 4 Zeilen zur Verfügung. Im Feld "Straße/Hausnummer" tragen Sie den Straßennamen und die Hausnummer ein, in der die Firma ihren Sitz hat. Geben Sie die Postleitzahl und den Ort ein. Mahnbescheid gegen Einzelfirma/mbH - FoReNo.de. Das Auslandskennzeichen ist nur anzugeben, wenn der Wohnsitz nicht in Deutschland liegt. Befindet sich der Wohnsitz in Deutschland, so soll kein Auslandskennzeichen angegeben werden. Beispiel: Mustermann Stahl AG AG Musterstraße 14 88888 Musterstadt Hinweis: Die GmbH in Gründung ist, je nach Fortschritt des Gründungs- und Eintragungsakts, in unterschiedlicher Weise parteifähig.
b) Eine Zustellung der Klageschrift an einen Dritten, das heißt an eine Person, die nach dem Willen des Klägers in Wahrheit nicht Adressat der Klage sein sollte, hat zur Folge, dass weder mit dem Dritten […] noch mit dem gewünschten Adressaten der Klage ein Prozessrechtsverhältnis begründet wird. Denn der Dritte ist nicht (wahrer) Adressat der Klage und an den gewünschten Adressaten ist die Klageschrift nicht zugestellt worden, so dass jeweils eine der Voraussetzungen der oben (unter a) genannten Vorschriften fehlt. " c) Eine Ersatzzustellung nach § 178 Abs. 1 ZPO komme schon deshalb nicht in Betracht, weil diese voraussetze, dass der Zustellungsadressat nicht angetroffen wird. W. K., der Zustellungsadressat der Klageschrift, sei aber gerade durch den Postzusteller angetroffen worden, so dass an diesen keine Ersatzzustellung erfolgen konnte. d) Der Zustellungsfehler sei auch nicht gem. § 189 ZPO geheilt worden, selbst wenn "A. " zwischenzeitlich Kenntnis von der Klageschrift erhalten habe.
wifey.. hier unabkömmlich! Beiträge: 5195 Registriert: 24. 08. 2005, 20:35 27. 09. 2005, 14:25 Hallo Ich habe heute eine Monierung zu einem MB gegen eine Einzelfirma bekommen und verstehe gar nix mehr Ich hatte damals (2003) schon mit dem AG Hagen halofoniert, um herauszufinden, wie ich bei einer Einzelfirma den MB-Antrag auszufüllen habe. Die Antwort war: Bei Antragsgegner in Spalte 3, Zeile 23, eine "3" eintragen, in Zeile 24 die Bezeichnung mit dem Zusatz e. K. (auch wenn die Fa. gar nicht eingetragen ist) und unter "Gesetzlicher Vertreter" sollte ich die Bezeichnung "Inhaber" und Vor- und Zunamen des Inhabers angeben. So mache ich das jetzt auch seit 2003 Heute kam dann die Monierung vom AG Hagen" Nach Ihren Angaben handelt es sich beim Antragsgegner um eine Einzelfirma. Diese firmiert (... ) grundsätzlich mit dem Zusatz "eingetragener Kaufmann" (... ) bzw. einer allgemeinverständlichen Abkürzung hierfür (... ). Keine dieser notwendigen Angaben ist vorhanden. (... )" Ich also mal wieder nachgefragt, da ich ja schließlich e. angegeben hatte.