actionbrowser.com
Im Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG) ist im § 23 der Vorsitz der Mitarbeitervertretung (MAV) geregelt. Um überhaupt handlungsfähig zu sein, benötigt die MAV eine Vorsitzende. Nach der MAV-Wahl ist daher der erste Beschluss, den die MAV fasst, die Wahl der / des Vorsitzenden. Vorsitzende bzw. Vorsitzender kann nur sein, wer auch der MAV angehört. 'Geheimniskrämerei' – Wahl des Vorsitzes Die Wahl der Vorsitzenden erfolgt in einer geheimen Wahl. Das schreibt das MVG vor. Die MAV kann auch nicht einvernehmlich oder durch Beschluss davon abweichen. Es muss daher auf Stimmzetteln, die keinen Rückschluss auf das Abstimmungsverhalten zulassen, gewählt werden. Das gilt auch, wenn nur eine Kandidatin zur Wahl steht. Fey/Rehren schreiben im Praxiskommentar MVG-EKD, dass ein Verzicht auf die geheime Wahl die Wahl ungültig macht. Keine MAV-Chefin! Aufgaben mav vorsitzender. Die MAV ist ein Kollegialorgan. Die Vorsitzende ist ein MAV-Mitglied wie alle anderen, nur dass sie einige spezielle Aufgaben hat. Das MVG beschreibt zwei Augabenfelder: die laufenden Geschäfte und die Vertretung der MAV nach außen.
Die rechtlichen Arbeitsgrundlagen und Befugnisse der Mitarbeitervertretung sind im Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG) verankert. Aufgaben der MAV – Mitarbeitervertretung der Evangelischen Kirche Heidelberg. In der Präambel und in §33 des MVG wird bestimmt, dass Dienststellenleitungen und Mitarbeitervertretung vertrauensvoll und partnerschaftlich ("auf Augenhöhe") zusammenarbeiten. Informationsrecht Die Mitarbeitervertretung hat ein Recht darauf, zur Durchführung ihrer Aufgaben rechtzeitig und umfassend informiert zu werden. Insbesondere bei organisatorischen und sozialen Maßnahmen ist sie frühzeitig an den Planungen zu beteiligen. Allgemeine Aufgaben Die allgemeinen Aufgaben der MAV sind im § 35 MVG festgelegt.
Mitarbeitervertretung Die Mitarbeitervertretung (MAV) fungiert als Interessenvertretung kirchlich angestellter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die gesamt-MAV ist für übergreifende Fragestellungen zuständig, während die MAV in den Einrichtungen sich um spezifische Aufgaben vor Ort kümmert. Beim Caritasverband für die Diözese Fulda gibt es nach der erfolgten Wahl im Herbst 2014 eine Gesamt-Mitarbeitervertretung, die für die Gesamtheit der Caritas-Mitarbeiter betreffende Fragen zuständig ist. In diese Gesamt- MAV entsenden alle weiter bestehenden Mitarbeitervertretungen in den Einrichtungen und bei der Zentrale des Diözesan-Caritasverbandes ihre gewählten Delegierten, so dass eine Vertretung aller Dienste und Einrichtungen im MAV-Gesamtgremium sichergestellt ist. Aufgaben + Rechte. Ebenso wirkt eine Sprecherinnen der jugendlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bzw. der Auszubildenden sowie eine Vertrauensperson der schwerbehinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit. Weitere Informationen zur aktuellen Gesamt-MAV gibt es hier.
Mitberatung besteht u. bei: Außerordentlichen Kündigungen ordentliche Kündigungen in der Probezeit Aufstellung und Änderung des Stellenplanentwurfs dauerhafter Vergabe von Arbeitsbereichen an Dritte (Outsourcing) Aufstellung von Grundsätzen für die Bemessung des Personalbedarfs Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen auf Verlangen der in Anspruch genommenen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen Darüber hinaus hat die MAV ein Initiativrecht. Demnach kann sie der Dienststellenleitung Maßnahmen im Rahmen der Mitbestimmungs- und Mitberatungsangelegenheiten schriftlich vorschlagen und diese muss dazu Stellung nehmen. Dienstvereinbarungen Die Dienstvereinbarung ist das zentrale Instrument der MAV zur Gestaltung der betrieblichen Belange aller Beschäftigten. Die Dienstvereinbarung (DV) ist ein Vertrag der zwischen Dienststellenleitung und MAV abgeschlossen werden kann. DV sind für alle Beteiligte verbindlich. Zwischen der Dienststellenleitung und der MAV wurden u. Mav vorsitzender aufgaben train. folgende Dienstvereinbarungen abgeschlossen: Dienstvereinbarungen Diese Dienstvereinbarungen fanden Sie bisher in Ihrer Einrichtungen im so genannten "Orangen Ordner".
Die MAV hat außerdem ein Zustimmungsrecht bei der Einstellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (§ 34), bei persönlichen (das Arbeitsverhältnis betreffenden) Angelegenheiten einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (§ 35) und bei organisatorischen und sozialen Angelegenheiten der Einrichtung (§ 36). Dienstgeber und MAV können auch Dienstvereinbarungen abschließen (§ 38), die ausschließlich für die Dienstverhältnisse in bestimmten Einrichtungen gelten. In Streitfällen, die das Mitarbeitervertretungsrecht betreffen, können Kirchliche Arbeitsgerichte angerufen werden. Mav vorsitzender aufgaben zone. Diese arbeiten auf der Grundlage der Kirchlichen Arbeitsgerichtsordnung. Die staatlichen Gerichte sind nicht zuständig. Weitere Informationen zum Herunterladen Weitere Links zum Thema Es ist ein Fehler aufgetreten.
Bei der Wahl muss also neben dem MVG-EKD auch die WahlO-EKD berücksichtigt werden. [1] Gewählt wird in Einrichtungen der ev. Kirche oder Diakonie während eines einheitlichen Wahlzeitraums. Dieser liegt zwischen dem 1. Januar und dem 30. April und findet alle vier Jahre statt. Vorsitzende – Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen. Spätestens drei Monate vor Ablauf der regelmäßigen Amtszeit einer Mitarbeitervertretung muss ein Wahlvorstand gebildet werden. Nur der Wahlvorstand darf die vorgeschriebenen Handlungen zur Wahl vornehmen. Als Fixpunkt legt der Wahlvorstand nach seiner Benennung den konkreten Wahltermin fest, der dann die zeitlichen Fristen für die einzelnen Handlungen darstellt. So nimmt der Wahlvorstand die notwendigen Vorbereitungen zur Wahl vor (Erstellung der Listen der Wahlberechtigten und der Wählbaren, Erstellung eines Wahlausschreibens, Sammlung der Wahlvorschläge. Aufstellung eines Gesamtvorschlages, Erstellung der Stimmzettel), beaufsichtigt die Durchführung der Wahl und stellt anschließend das Ergebnis fest. Es ist auch der Wahlvorstand, der die erste (sog.