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schrie: "Schert euch weg und nehmt die Fahrräder mit". Anna lief weinend zu Frau K. und berichtete, was passiert war. Diese fuhr mit dem Rad los und traf Moni auf halber Strecke. Frau K. fuhr zunächst mit Moni zurück zum Tatort - Herr N. wurde nicht mehr angetroffen. Fallbeispiel 2. Nachdem ein Arzt die Verletzungen von Anna dokumentiert hatte, erstattete Frau K. Anzeige bei der Polizei und stellte einen Strafantrag. Sowohl Herr N., als auch die beiden Mädchen wurden von der Polizei vorgeladen und vernommen. Durchführung des TOA Herr N., Frau K. und Moni wurden gleichzeitig angeschrieben und über die Möglichkeit eines TOA informiert. teilte telefonisch mit, dass sie sehr verärgert sei über die Sache an sich, aber auch darüber, dass sich Herr N. bislang nicht nach dem Befinden von Moni erkundigt, oder sich entschuldigt hat. Zunächst meinte sie, Herr N. müsse für sein Verhalten bestraft werden. Andererseits erschien ihr eine Aufarbeitung des Geschehens wichtig, damit die Mädchen ihre Ängste abbauen und mit der Sache abschließen können.
Sie schätzte den Gesamtschaden auf 950, - €. Zum gemeinsamen Schlichtungsgespräch in einem örtlichen Stadtteilzentrum erschienen beide etwas aufgeregt, sie begrüßten sich schüchtern aber freundlich. Nach einer kurzen Einführung in das Gespräch kam zuerst Frau M. zu Wort. Sie hatte sich gut vorbereitet und schriftlich Fragen und Anmerkungen notiert, um in der Aufregung nichts Wichtiges zu vergessen. hörte ihr mit gesenktem Blick aufmerksam zu. Etwas unbeholfen und beschämt entschuldigte er sich bei Frau M. und zeigte Verständnis für ihre Wut und Ängste. Er bedauerte sein Verhalten und sagte zu, den Schaden soweit wie möglich zu regulieren. Die finanzielle Forderung von Frau M. wurde von Herrn Z. Fallbeispiel 4. sofort akzeptiert und so wurde eine schriftliche Wiedergutmachungsvereinbarung getroffen. überwies die vereinbarte Summe auf das Konto von Frau M. und legte bei der Schlichtungsstelle einen Zahlungsnachweis darüber vor. Beide Parteien äußerten sich am Ende des Gesprächs erleichtert über den angenehmen Verlauf und den positiven Abschluss.
Und es soll eine Unterstützung im Umgang mit Staatsanwalt und Polizei bieten, wenn es zu Ermittlungen in Einrichtungenund Pflegediensten kommt, erklärt Seiler in seinem Vorwort. Wichtiges Basiswissen Das Buch Pflegeund Strafrecht hilft, strafrechtlich relevante Situationen in der Pflege besserund sicherer einschätzen zu können. – © Pixel-Shot () Erläuterungen zu allgemeinen Grundsätzenund was eine Straftat und Ordnungswidrigkeit überhaupt bedeuten, helfen zunächst zu verstehen, wann möglicherweise etwas Strafbares vorliegt. Fallbeispiele strafrecht altenpflege en. Dabei setzt eine Straftat erst einmal menschliches Verhalten voraus, dass den Tatbestand eines Strafgesetzes oder eines Gesetzes, welches den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit beschreibt, verwirklicht, zudem muss es rechtswidrigund schuldhaft sein. Was zunächst sehr theoretischund juristisch trocken klingt, ist wichtiges Basiswissen, um dann in die Straftatbestände einsteigen zu können. Parallelen zur Pflege Auf die für Pflegeberufe wichtigen Straftatbestände geht Seiler dann in den weiteren Kapiteln des Bandes ausführlich einund zieht stets Parallelen zur Pflege.
Abschluss Herr N. hat sich mit seinem Fehlverhalten auseinander gesetzt, die Verantwortung dafür übernommen und sich ernsthaft um einen Ausgleich bemüht. Strafrecht eine Definition. Nach einer erfolgreichen Aufarbeitung der Tat und der Tatfolgen im gemeinsamen Schlichtungsgespräch wurde mit Zustimmung aller Beteiligter im Abschlussbericht an die Staatsanwaltschaft eine Einstellung des Strafverfahrens angeregt. Die Staatsanwaltschaft hat diese Anregung aufgegriffen und das Verfahren gegen Herrn N. gemäß § 153 a StPO endgültig eingestellt.
Da die beschuldigte Kneipenwirtin den Schaden zum überwiegenden Teil wieder gutgemacht hat, wurde das Verfahren gemäß § 153 a StPO in Verbindung mit § 46 a StGB eingestellt.