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Ausbildung Die neue Ausbildungsordnung über die Berufsausbildung zum Mediengestalter/zur Mediengestalterin Bild und Ton ist am 5. März 2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Die neue Verordnung tritt am 1. August 2020 in Kraft. Die Ausbildung zum Mediengestalter/-in Bild und Ton wurde modernisiert. Rahmenlehrplan mediengestalter bild und ton berlin. Die neue Ausbildungsordnung für den betrieblichen Teil sowie der darauf abgestimmte Rahmenlehrplan für den schulischen Teil der Ausbildung tritt am 1. August 2020 in Kraft. Die beiden bisher eigenständigen Ausbildungsberufe Mediengestalter/-in Bild und Ton sowie Film- und Videoeditor/-in wurden darüber hinaus zusammengeführt, sodass es fortan eine einheitliche Ausbildung im Bereich der technischen Medienproduktion gibt. Arbeitsgebiet Mediengestalter/-innen Bild und Ton arbeiten in Unternehmen der Medienbranche, in Fernseh- und Hörfunkanstalten, Agenturen für Film und Fernsehen, in der Unternehmenskommunikation und Agenturen mit entsprechendem Schwerpunkt auf Film- und Tonproduktion.
vollständigen Text anzeigen langen Text ausblenden Berufliche Tätigkeitsfelder Mediengestalter und Mediengestalterinnen Bild und Ton arbeiten überwiegend bei Dienstleistern für Medienproduktionen, bei Rundfunkunternehmen, Produktionsbetrieben für Hörfunk, Film, Fernsehen und Online, Industriefilmproduktionen, Theatern, Messe- und Veranstaltungsagenturen, Agenturen für Marketing-, Unternehmens- und Onlinekommunikation, in der Öffentlichkeitsarbeit und bei Reiseveranstaltern. Weiterführende Informationen
Für das Prüfungsstück kommt insbesondere in Betracht: a) ein Bild- und Tonprodukt von 2½ bis 4 Minuten Dauer, insbesondere ein Magazinbeitrag, ein Bericht, ein Lehrfilm, ein Kurzporträt oder ein Musikvideo, b) ein Tonprodukt von 3 bis 5 Minuten Dauer, insbesondere ein Hörbild, ein Kurzhörspiel, ein Magazinbeitrag, ein Bericht, ein Wort- und Musikbeitrag oder eine Klang- oder Geräuschcollage, c) ein Multimediaprodukt von 2½ bis 4 Minuten Dauer. Dem Prüfungsausschuss ist vor Anfertigung des Prüfungsstückes das zu realisierende Konzept einschließlich der Arbeitsplanung und der vorgesehenen Hilfsmittel zur Genehmigung vorzulegen.