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Frage vom 24. 9. 2004 | 14:17 Von Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich) PKV will nichts zahlen!!! Hilfe!!! Hallo, ich habe da mal eine ganz wichtige Frage: Mein Freund ist seit Anfang des Jahres bei einer privaten Krankenversicherung versichert. Am 18. 07. 2004 wurde er nun Opfer einer schweren Körperverletzung mit anschließendem 11tägigen Krankenhausaufenthalt und einer OP. Private krankenversicherung will nicht zahlen free. Heute sind bereits 10 Wochen nach dem Unfall vergangen, aber wir haben bis heute nicht einen Cent von der Versicherung gesehen. Auch die Rechnungen wollen sie nicht begleichen, weil er Opfer einer Straftat geworden sei und deshalb das Versorgungsamt nach dem Opferentschädigungsgesetz aufkommen soll. Dort dauert aber eine Bearbeitung mehrere Wochen und bei uns flattern nun schon die ersten Mahnungen für die Arztkosten rein. Als wir nachfragten, warum denn die Bearbeitung so lange dauert, sagte man uns, sie müssten erst prüfen, ob die Krankheiten nicht schon vor Eintritt in die PKV vorhanden waren, da mein Freund ja erst so kurz (seit dem 01.
Kunden, die den regulären Beitrag für ihre PKV nicht aufbringen können, haben verschiedene Optionen um das Problem zu lösen. Sie sollten diese mit Ihrem Versicherer klären. Stillschweigend die Zahlung einzustellen ist immer nachteilig. Private krankenversicherung will nicht zahlen facebook. Auch bei Unmut über das Verhalten des Versicherers ist die Einstellung der Beitragszahlung ohne Vorteile für Sie als Kunden. Lösungsansätze bei Zahlungsproblemen Wer nicht in der Lage ist, den Beitrag für seine private Krankenversicherung aufzubringen, darf auf keinen Fall den Kopf in den Sand stecken. Wer nichts unternimmt, muss mit diesen Maßnahmen rechnen: Mahnungen Säumniszuschläge Gerichtliche Beitreibung Ruhen des Vertrages und Einstufung in den Notlagentarif In Absprache mit dem Versicherer sind folgende Lösungen möglich: Stundung der Beiträge Tarifwechsel in einen günstigeren Tarif §204 VVG Wahl eines höheren Selbstbehalts Verzicht auf Zusatzleistungen – nur im Notfall zu empfehlen Eventuell Wechsel in den Basistarif oder Standardtarif Benötigen Sie einen Ansprechpartner?
Sehr geehrter Fragesteller, Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten: Eine Einspruchs- oder Widerspruchsfrist existiert, anders als bei der gesetzlichen Krankenkasse, nicht. Sie müssen sich jedoch die gesetzliche Verjährungsfrist im Auge behalten, welche sich auf drei Jahre beläuft. Es besteht daher keine Gefahr, dass Sie die Möglichkeit verlieren, notfalls gerichtlichen in der Sache vorzugehen. Ob die Einwände der Versicherung der Sache nach berechtigt sind, lässt sich ohne Einblick in die konkreten Versicherungsbedingungen und näherer Kenntnis des Sachverhalts nicht beurteilen. Sie sollten sich (auch wegen der hohen Kostengefahr) überlegen, dies gegebenenfalls überprüfen zu lassen. Private Krankenversicherung will nicht zahlen- Einspruchsfristen?. So hat der BGH in seinem Urteil vom 17. 03. 1999 (Aktenzeichen: IV ZR 137/98) eine Klausel für unwirksam erklärt, die die Leistungspflicht auf dreißig Tage beschränkte.
Die Leistungen sind denen der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar. Die Höhe des Beitrags ist auf GKV-Höchstbeitrag begrenzt (2015: 639, 38 Euro). Der Standardtarif eignet sich als Alternative für langjährig Versicherte, da sich die Alterungsrückstellungen beitragsreduzierend auswirken. Der Beitrag ist aufgrund der Rückstellungen meist erheblich niedriger als der Höchstbeitrag. Faustformel ohne Gewähr: für jedes Jahr beim gleichen Versicherer und in einem normalen PKV Tarif verringert sich der Beitrag des STN Tarifes um ca. 7, 50 bis 12, 50 Euro pro Monat. Die Höhe der gesparten Rückstellungen variieren je nach Leistungsstärke des bisherigen Tarifes. Private krankenversicherung will nicht zahlen sie. Mehrbettzimmer bedeutet weniger Rückstellungen. Zwei- oder Einbettzimmer sprechen für höhere Rückstellungen. Um in diesen Tarif zu gelangen, muss der Versicherte vor dem 1. Januar 2009 in die PKV gewechselt haben und seit mindestens 10 Jahren privat krankenversichert sein. Ferner muss eine der folgenden Bedingungen zutreffen: Er ist mindestens 65 Jahre alt.
3. ) Einbeziehung des Arztes in den Prozess Wenn es aber schon zur vollständigen Bezahlung der Arztrechnung dem Arzt gegenüber gekommen ist und die Krankenversicherung diese Rechnung nicht vollständig erstattet, der Arzt aber keinesfalls direkt in Anspruch genommen werden soll, gibt es die Möglichkeit in einem Rechtstreit mit der Krankenversicherung klären zu lassen, ob die Kürzung zu Recht erfolgt ist oder nicht. In einem solchen Prozess kann dann dem Arzt der Streit verkündet werden mit der Aufforderung, den Patienten im Rechtsstreit mit der Versicherung zu unterstützen. Hilfe, ich kann meinen PKV-Beitrag nicht mehr bezahlen - hc consulting AG. Ergeht dann in diesem Prozess ein Urteil, das dem Arzt bestätigt, dass zu Unrecht Leistungen abgerechnet wurden, kann dann dieses Urteil dem Arzt entgegengehalten werden. Es kommt dann immer wieder vor, dass der Arzt dann dazu bewegt werden kann, zu viel vereinnahmtes Honorar freiwillig zurück zu erstatten, so dass es schon gar nicht mehr zum Folgeprozesse kommt. 4. ) Was ist der Hintergrund, warum der Arzt in Anspruch genommen werden kann, wenn sich herausstellt, dass bestimmte Heilbehandlungsmaßnehmen medizinisch nicht notwendig waren und deshalb zu Recht von der Krankenversicherung nicht bezahlt wurden?
Oft kann der Ombudsmann der PKV helfen Der Teufel steckt dabei oft im Detail: "Viele Klauseln, die die Leistung einschränken, fallen einem erst auf, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist", kritisiert Steckkönig. Lässt sich der Streit nicht durch Rücksprache mit dem Versicherer klären, können sich Versicherte auch an den Ombudsmann der Privaten Kranken- und Pflegeversicherung wenden. Dieser prüft, ob der Versicherer für eine Behandlung aufkommen muss. "Das Angebot ist kostenfrei und sehr viel niedrigschwelliger als etwa ein Gerichtsverfahren", sagt Nikolai Sauer, Leiter der Schlichtungsstelle des PKV-Ombudsmanns in Berlin. Eine erste Beratung bekommen Patienten unkompliziert am Telefon. Private Krankenversicherung zahlt Arztrechnung nicht ! - Rechtsanwälte Willi & Janocha Partnerschaft mbB. Die eigentliche Beschwerde müssen sie dann schriftlich einreichen – mithilfe eines Online-Formulars oder auf dem Postweg. "Wir übernehmen aber keine Fälle, in denen bereits ein Gerichtsverfahren läuft. " Die Juristen der Schlichtungsstelle prüfen dann die Beschwerde und bitten den Versicherer um eine Stellungnahme.