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Die nicht ordnungsgemäße Angabe der Auslandseinkünfte kann zu einer Steuerverkürzung führen. VI. Handlungsnotwendigkeit und -optionen Die in Deutschland unbeschränkt Steuerpflichtigen sollten die absehbar bevorstehenden Änderungen in der Umsetzung des Datenaustauschs zwischen Deutschland und der Türkei zum Anlass nehmen, ihre Auslandsinvestitionen und -einkünfte einer Überprüfung zu unterwerfen und die notwendigen Maßnahmen zu veranlassen und umzusetzen. Gegebenenfalls sollte auch geprüft werden, ob in der Vergangenheit alle Einkünfte versteuert wurden. Angesichts der drohenden Konsequenzen und Sanktionen erscheint es insoweit sinnvoll, sowohl in rechtlicher als auch in steuerlicher Hinsicht professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen – und zwar sowohl zum deutschen als auch zum türkischen (Steuer-)Recht –, um den aus den bevorstehenden Veränderungen resultierenden Anforderungen gerecht zu werden. Automatischer informationsaustausch turkey travel. Mit unserem bilingualen Team an Rechts- und Steuerexperten sowie unserem umfassenden Kooperationsnetzwerk in der Türkei können wir schnell und effizient dabei helfen, die notwendigen Maßnahmen zu identifizieren und diese umzusetzen, um unsere Mandanten und deren Investments den gesetzlichen Anforderungen entsprechend zu schützen und vor rechtlichen Nachteilen zu bewahren.
II. Gegenstand des automatischen Austauschs Gemäß dem Abkommen zum AIA müssten dann türkische Finanzinstitute die bei ihnen befindlichen Informationen, wie z. B. zu Konten, Konteninhaberschaft, Zinsen und Dividenden, an die türkischen Steuerbehörden melden. Die türkischen Steuerbehörden würden dann diese Informationen an die deutschen Steuerbehörden weiterleiten, wenn der betreffende Kontoinhaber einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat. » Automatischer Informationsaustausch zwischen der Türkei und Deutschland -Steinrücke . Sausen. Selbiges gilt in umgekehrter Richtung für deutsche Banken und die deutschen Steuerbehörden, wenn der Kontoinhaber einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in der Türkei hat. Die Steuerbehörden des jeweils anderen Landes können damit überprüfen, ob der Steuerpflichtige an seinem Wohnsitz oder dem Ort seines gewöhnlichen Aufenthalts sämtlichen steuerlichen Verpflichtungen in Bezug auf Einkünfte in und aus dem anderen Land nachgekommen ist. Potentiell betroffen ist somit jeder, der in einem anderen am AIA teilnehmenden Land als dem seines Wohnsitzes bzw. gewöhnlichen Aufenthalts steuerpflichtige Einkünfte generiert.
Zu beachten ist jedoch, dass Straffreiheit nur hinsichtlich einer Steuerhinterziehung gewährt wird. Nicht strafbefreiend wirkt sie hingegen in Bezug auf andere Straftaten wie Geldwäsche, Betrug, Untreue oder Insolvenzverschleppung. Rechtsberatung im Steuerrecht Wie bereits dargelegt, muss vor der Durchführung einer Selbstanzeige eine umfassende Prüfung des konkreten Falls erfolgen, um die richtigen Schritte einleiten und unerwünschte Konsequenzen vermeiden zu können. Wir beraten Sie mit unserer umfangreichen Expertise kompetent in allen Fragen rund um Besteuerung von Auslandskonten, die Selbstanzeige gemäß § 371 AO und zum Steuerrecht im Allgemeinen. Mit Niederlassungen in Köln, Aachen und Düsseldorf sowie Konferenzräumen in Hamburg, Stuttgart, München, Berlin und Frankfurt können Sie unsere Unterstützung und Beratung bundesweit in Anspruch nehmen. Automatischer informationsaustausch turkey . Außerdem bieten wir unseren Mandanten für eine reibungslose Kommunikation unsere Leistungen auf Englisch und Deutsch an.