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Eine bequeme Übergabe der Akten ist dank unseres Cloud-Systems möglich. Sie möchten lieber in einem Angestelltenverhältnis in der Steuerbranche arbeiten oder verfügen derzeit noch nicht über unsere angeforderte Qualifikation als Beratungsstellenleiter? Einige unserer Beratungsstellen bieten auch Stellen für Mitarbeiter an. So wäre gegebenenfalls auch die spätere Übernahme einer Beratungsstelle denkbar. Auch Mitarbeiter unserer Beratungsstellen dürfen unsere kostenlosen Steuerschulungen nutzen! Chancen für eine zweites finanzielles Standbein: Kleinstunternehmer verdienen nebenbei Geld. Aktuelle Stellenangebote unserer Beratungsstellen: Sie möchten weitere Informationen erhalten? Bitte verwenden Sie eine der nachstehenden Möglichkeiten und lassen Sie uns Ihre Kurzbewerbung zukommen. Wir werden Ihnen dann ausführliche Informationen zur Verfügung stellen und stehen Ihnen für ein persönliches Gespräch gerne zur Verfügung. Sofern Sie an der Einrichtung einer Beratungsstelle in Ihren Räumen interessiert sind und Sie die gesetzlichen Voraussetzungen zur Bestellung als Beratungsstellenleiter erfüllen, freuen wir uns auf Ihre Kurzbewerbung.
Wir werden Ihnen dann gerne ausführliche Informationen per Post zusenden und stehen Ihnen für ein persönliches Gespräch gerne zur Verfügung. Anhänge (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnis, etc. ) Erlaubte Dateiformate: pdf, jpg, jpeg, png, tiff, doc, docx Mit dem Absenden des Kontaktformulars erkläre ich mich damit einverstanden, dass meine personenbezogenen Daten gemäß Ihrer Datenschutzerklärung zum Zwecke der Bearbeitung meiner Bewerbung in Ihrem Unternehmen verarbeitet werden. * * Kopie der Nachricht an meine E-Mail-Adresse senden *Pflichtfelder Lohnsteuerberatungsverbund e. Lohnsteuerberatungsverbund e. V. -Lohnsteuerhilfeverein-. -Lohnsteuerhilfeverein- Postfach 11 29 95644 Waldsassen Tel. : (09632) 9 22 91 16 (Mo. - Fr. 8-18 Uhr) Fax: (09632) 9 22 91 90 Stellenangebot als pdf herunterladen Weitere Tipps finden Sie in unserer Pressemitteilung "Eröffnung Lohnsteuerhilfe Beratungsstelle: Angebote vergleichen".
Mehr dazu finden Sie auch im § 23 StBG.
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