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Das voraussichtliche Einzugsgebiet der Gewinnung Heiligenhaus umfasst auch Teilgebiete von Velbert. Ob sich Ihr Grundstück in einem Wasserschutzgebiet befindet, können Sie sich auch im Internetportal "NRW Umweltdaten vor Ort" anzeigen lassen. Einen Link hierzu finden Sie unten (Themenauswahl "Wasser"). Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die nebenstehenden Ansprechpartner. Wir helfen Ihnen gern! Mettmann: Fische verenden im Teich. Informationen gemäß DSGVO
Wenn Sie Grundwasser über eine Brunnenanlage nutzen wollen, müssen Sie das der Unteren Wasserbehörde mindestens anzeigen. Es kann aber auch sein, dass Sie eine wasserrechtlichen Erlaubnis benötigen. Das Antragsformular für die Beantragung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Grundwasserentnahme steht Ihnen ebenso wie das Info-Blatt zur Anzeige einer erlaubnisfreien Grundwasserentnahme am Ende dieser Seite zur Verfügung. Erlaubnispflichtige Grundwassernutzung: Trinkwasserbrunnen mit denen Dritte, also Mieter oder Pächter, versorgt werden. Kreisverwaltung Mettmann / Erdwärmenutzung. Brauchwasserbrunnen zur gewerblichen Nutzung (z. B. Gärtnereien, Golfplätze, …) Anzeigepflichtige Grundwassernutzung: Trinkwasserbrunnen zur Eigenversorgung Brauchwasserbrunnen zur Gartenbewässerung (Privater Einzelhaushalt) (Hinweis: Brunnen zur Trinkwasserversorgung bedürfen zusätzlich einer Genehmigung durch das Gesundheitsamt des Kreises Mettmann. ) Da Randbedingungen einer Grundwassernutzung entgegenstehen können oder eventuell weitergehende Anforderungen an die Wasser-Entnahme gestellt werden müssen, empfiehlt sich die frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem für Ihre Stadt zuständigen Sachbearbeiter.
(Beispiel Hilden HQ Extrem) Betrachtet werden Regen-/Abflussereignisse mit hoher, mittlerer und geringer Wahrscheinlichkeit (HQ häufig, HQ 100, HQ extrem). Die Karten bieten wichtige Informationen für Bauleitplanung, Raumplanung, Ver- und Entsorgung, Denkmal- und Katastrophenschutz. Aber auch Sie können die Karten nutzen, um die ermittelten Risiken für Ihr Eigentum einzusehen und zu minimieren. Die Karten werden nach und nach fertiggestellt und können auf der Internetseite des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW eingesehen werden (siehe Links extern). Wenn die Grundlagen für den Hochwasserrisiko-Managementplan vorliegen, können Risikobereiche, Ziele und Maßnahmen für alle Handlungsbereiche, die im Zusammenhang mit dem Hochwasser in der jeweiligen Region relevant sind, benannt werden. Eigenverantwortung der Grundstückseigentümer Der Hochwasserschutz auf kommunaler Ebene kann nur einen begrenzten Schutz bieten. Daher ist es erforderlich, dass Sie als Grundstückseigentümer eigenverantwortlich Objektschutz betreiben, um Ihre Gebäude wirksam zu schützen.
Die Karten zu den Überschwemmungsgebieten sowie den Verordnungstext und den Erläuterungsbericht können Sie ebenfalls auf der unter den externen Links angegebenen Internetseite der Bezirksregierung Düsseldorf einsehen. Weitere Informationen zum Thema Überschwemmungsgebiete finden Sie auch in der Broschüre "Vorsicht Hochwasser! " (siehe Links extern). EU-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie Für bestimmte Gewässerabschnitte, die als Risikogebiete eingestuft wurden, werden Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten erstellt. Mit diesen Karten liegen dann die erforderlichen Grundlagen für die weitere Risikomanagementplanung vor. Kartenbeispiele finden Sie unten bei den Publikationen. Hochwassergefahrenkarten informieren über die mögliche Ausdehnung und Tiefe einer Überflutung. (Beispiel Hilden HQ Extrem) Die Hochwasserrisikokarten informieren darüber, ob Wohn- oder Schutzgebiete betroffen sein können, Kulturobjekte gefährdet sind und wo Gefahrenquellen durch z. B. Industrieanlagen vorliegen.
Wenn Sie Erdwärme (Geothermie) nutzen wollen, benötigen Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis, die bei der Unteren Wasserbehörde zu beantragen ist. Erdwärme wird überwiegend mittels Erdwärmesonden gewonnen, die über senkrechte Bohrungen in den Untergrund eingebracht werden. Aber auch Sonderformen wie Erdwärmekollektoren, Energiepfähle, Koaxialsonden oder Grundwasserwärmepumpen kommen vereinzelt zur Anwendung. Je nach eingesetzter Technik werden dabei wasserführende Gesteinsschichten mittelbar oder unmittelbar erschlossen, und in der Regel werden wassergefährdende Wärmeträgermittel in den Anlagen eingesetzt. Sowohl der Einsatz wassergefährdender Stoffe als auch die Bohrungen selbst stellen für das Grundwasser eine potentielle Gefährdung dar. In Trinkwasserschutzgebieten sind Erdwärmesonden daher in der Regel nicht zulässig. Bitte stimmen Sie Ihr Vorhaben möglichst frühzeitig mit der Unteren Wasserbehörde ab. Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den für Ihren Wohnort zuständigen Ansprechpartner.