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Beispiel: Aufschließungsabgabe in Niederösterreich Als Beispiel führen wir hier die Kalkulation für die Aufschließungsabgabe in Niederösterreich an, die als Produkt von Berechnungslänge, Bauklassenkoeffizient (BKK) und Einheitssatz berechnet wird (dieses Beispiel bezieht sich allerdings nicht auf Grundstücke, bei denen im Bebauungsplan die "freie Anordnung(f)" festgelegt ist). • Die Berechnungslänge ist die Quadratwurzel aus der Grundstücksfläche. • Bauklassenkoeffizient (BKK): o bei Bauklasse 1 (ca. eingeschossig, Gebäudehöhe bis 5 Meter) = 1, 00 o BKK bei Bauklasse 2 (ca. zweigeschossig, Gebäudehöhe 5 bis 8 Meter) = 1, 25 o BKK bei Bauklasse 3 (ca. dreigeschossig, Gebäudehöhe 8 bis 11 Meter) = 1, 50 • Einheitssatz (Stand 2017): 470 Euro Berechnung für ein zweigeschossiges Haus: Die Quadratwurzel aus 700m² (Berechnungslänge) mal 1, 25 (Bauklasse) mal 470 Euro (Einheitssatz) ergibt 15. Grundstückskauf nebenkosten österreich. 543, 79 Euro. Sprich: Für ein 700m2 großes Grundstück mit einem 2-geschossigen Bauwerk ist eine Aufschließungsgebühr von 15.
Sollten Sie das Kaufobjekt durch eine Hypothek belasten, fallen nochmals 1, 2 Prozent vom Wert des Pfandrechts für dessen Eintragung an. Hinzu kommt die Eingabengebühr von 47 Euro bzw. von 66 Euro, wenn die Antragstellung nicht im Elektronischen Rechtsverkehr erfolgt. Kaufnebenkosten beim Immobilienerwerb: online berechnen. Die Vergebührung des Kredites erfolgt durch das jeweilige Kreditinstitut zu den üblichen Banktarifen. Wird bei Eintragungen zum Erwerb des Eigentums die Gebühr durch Abbuchung oder Einziehung entrichtet, ermäßigt sich diese um 23 Euro. Nähere Informationen zur Grundbuchseintragung finden sich ebenfalls auf Da in der Regel der Kaufvertrag von einer Rechtsanwältin/einem Rechtsanwalt oder einer Notarin/einem Notar oder errichtet wird und diese/dieser auch den Antrag auf Eintragung des Wohnungseigentumsrechts ins Grundbuch (Verbücherung) stellt, muss die Käuferin/der Käufer weitere Kosten einkalkulieren. Die Höhe der Rechtsanwalts- oder Notariatskosten beträgt ungefähr 1-3 Prozent des Kaufpreises und ist durch die jeweiligen Kammertarife festgelegt.