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hartleb(at) Auskünfte zu Widerspruchs- und Klageverfahren Mitgliederberatung und -verwaltung 0511 87996- 411 mitgliederverwaltung(at) An- / Abmeldungen von Beihilfeberechtigten, Umlagenachweise
Hauptanwendungsfall eines Zuschusses ist die Kassenbeteiligung bei Zahnersatz. Hier kann der Zuschuss bei Einhaltung der vorgeschriebenen Untersuchungen in jedem Kalender(halb)jahr 65% des von der Kasse akzeptierten Aufwands (einschl. Zahnarztgebühren) erreichen. Wurde wegen nicht beanspruchter Vorsorgeuntersuchungen anstelle des höchstmöglichen Festzuschusses von 65% nur ein niedrigerer gewährt (z. B. 55 oder 60%), ist gleichwohl der Festzuschuss von 65% anzurechnen. Zu den nach Abzug des Kassenzuschusses verbleibenden Aufwendungen steht nach Maßgabe der §§ 14 – 16 BBhV Beihilfe zu. Keine Beihilfe wird gewährt zu den Mehrkosten infolge der Beauftragung eines privat liquidierenden Zahnarztes. Niedersächsische versorgungskasse beihilfe zahnersatz ungarn. Angesichts der Bindung an die Regelversorgung beim Zahnersatz sind bei allen Pflichtversicherten und Versicherten mit Beitragszuschuss zusätzlich berechnete Material- und Laborkosten nicht beihilfefähig. Zahntechnische Leistungen (Laborkosten) bei Zahnersatz, Zahnkronen oder Einlagefüllungen (Inlays) sind zu 60% beihilfefähig.
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Beihilfefähig sind auch Aufwendungen für Kronen, Brücken, Prothesen und Seitenzahnverblendungen. Beteiligt sich die Krankenkasse oder Unfallversicherung an den Kosten im Frontzahnbereich, sollte auch von deren Beihilfefähigkeit ausgegangen werden (unter Abzug der Kassenleistungen). Nicht beihilfefähig sind Aufwendungen für implantologische (einschl. Beihilfe / 14.2 Aufwendungen für Zahnersatz und Zahnkronen | TVöD Office Professional | Öffentlicher Dienst | Haufe. Suprakonstruktion) sowie funktionsanalytische und –therapeutische Maßnahmen. zahnbegrenzte Lücke mit einem fehlenden Zahn (Befund Nr. 2. 1 des Verzeichnisses der Festzuschüsse) Honorar nach GOZ 530, 24 EUR zusätzlich berechnete Material- und Laborkosten (Keramik) 180, 00 EUR 610, 24 EUR Honorar (voll beihilfefähig) Materialkosten und Laborkosten (nicht gesondert beihilfefähig) – Festzuschuss (50%) 336, 50 EUR Festzuschuss hochgerechnet auf 65% 437, 45 EUR Beihilfe zu gewähren zu (530, 24 – 437, 45 EUR) 92, 79 EUR Nach den BMI-Rundschreiben vom 30. 5. 2005 [1] werden bei pflichtversicherten Beschäftigten nur die Kosten einer Regelversorgung bei Zahnersatz abzüglich des Festzuschusses (65% der Regelversorgung) als beihilfefähig anerkannt.
Landwirtschaftskammer Niedersachsen Die LWK informiert über sich, ihre Aufgaben und Struktur. Hirche, Walter Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr in... Eintrag ändern oder löschen Falls dies Ihre Webseite ist, so können Sie den Eintrag ändern.
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