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DBA Spanien i. d. F. 03. 02. Bundesfinanzministerium - Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Spanien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen. 2011 Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Spanischen Staat zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (DBA Spanien) v. 3. 2. 2011 [1] Die Bundesrepublik Deutschland und das Königreich Spanien – von dem Wunsch geleitet, ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen zu schließen – sind wie folgt übereingekommen: Änderungsdokumentation: Fundstelle(n): NAAAH-29899
28. 01. Dba deutschland spanien. 2013 Thema des Monats Das neue Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Spanien Innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten, der während des betreffenden Steuerjahres beginnt oder endet, hält sich der Empfänger insgesamt nicht länger als 183 Tage im Tätigkeitsstaat auf; Die Vergütungen werden von einem oder für einen Arbeitgeber gezahlt, der nicht im Tätigkeitsstaat ansässig ist; Die Vergütungen werden nicht von einer Betriebsstätte oder einer festen Einrichtung getragen, die der Arbeitgeber im Tätigkeitsstaat hat. Ist bereits eine dieser drei Voraussetzungen nicht erfüllt, wird das Besteuerungsrecht für die (anteiligen) Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, die auf die jeweiligen Arbeitstage im Tätigkeitsstaat entfallen, dem Tätigkeitsstaat zugewiesen. Das neue DBA wurde weiter an das OECD-Musterabkommen angepasst, was sich daran erkennen lässt, dass für die Ermittlung der 183 Tage auf einen Zwölfmonatszeitraum abzustellen ist (Art 14 Abs. 2 Buchst. a), statt wie bisher auf das Steuerjahr (= Kalenderjahr).
Zurück zur Länderübersicht 4 Inhalte, sortiert nach Aktuelle Einstellung: Datum absteigend Einstellung ändern: Datum aufsteigend Relevanz Titel A-Z Titel Z-A Pagination Durch die Seiten blättern Aktuelle Seite: 1 Staatenbezogene Informationen Deutsch-spanisches Doppelbesteuerungsabkommen; Besteuerung von Ortskräften nach Artikel 18 DBA-Spanien 11. 04. 2013 BMF-Schreiben pdf, 39KB: Deutsch-spanisches Doppelbesteuerungsabkommen; Absprache über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen 09. Dba deutschland spanien live. 2013 pdf, 45KB: Anrechnung spanischer Quellensteuer auf die deutsche Abgeltungsteuer nach § 43a Absatz 3 EStG für das Jahr 2009 08. 09. 2011 pdf, 21KB: Anrechnung spanischer Quellensteuer auf die deutsche Abgeltungsteuer nach § 43a Absatz 3 EStG für das Jahr 2009 Steuern Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Spanien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf … 20.