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22. 1605: Zwölf Frauen werden lebendig verbrannt. 25. 1605: Zehn Frauen werden lebendig verbrannt. 14. 11. 1605: Elf Frauen werden nach langen Folterungen lebendig verbrannt. 13. 1606: Durch den fürstäbtlichen Malefizmeister Balthasar Nuss werden nach unvorstellbaren Folterungen sieben Frauen und Mädchen auf dem Scheiterhaufen lebendig verbrannt. 10. Fuldaer bischofskonferenz 133.html. 1628: Der zwölfjährige Jakob Ruß aus Fulda gesteht erst nach wiederholten Streichen mit der Rute, an "Hexenausfahrten" zum Kleesberg teilgenommen und dort auch als Leuchter gedient zu haben. Als er das Hinrichtungsurteil vernimmt, weint er und verspricht Besserung, wenn man ihm das Leben lasse. Die Beteuerung hilft ihm nichts. Man tötet ihn erbarmungslos. 1. 1933: Im großen Hirtenbrief der Fuldaer Bischofskonferenz wird der "Dank an Hitler" ausgesprochen, weil von nun an "Unsittlichkeit … die deutsche Volksseele" nicht mehr "bedrohen und verwüsten" soll. Es falle nicht schwer, sich der Autorität des neuen deutschen Staatswesens zu unterwerfen, denn jede Obrigkeit sei ein "Abglanz der göttlichen Herrschaft" und eine "Teilnahme an der ewigen Autorität Gottes".
In Geltung bleibt die so oft in feierlicher Kundgebung an alle Katholiken ergangene Mahnung, stets wachsam und opferfreudig einzutreten für Frieden und soziale Wohlfahrt des Volkes, für Schutz der christlichen Religion und Sitte, für konfessionelle Schule und katholische Jugendorganisation. In Geltung bleiben ferner die Mahnungen an die politischen und ähnlichen Vereine und Organisationen, in Gotteshaus und kirchlichen Funktionen aus Ehrfurcht vor der Heiligkeit derselben zu vermeiden, was als parteimäßige Demonstration erscheinen und daher Anstoß erregen kann. In Geltung bleiben endlich die so oft und eindringlich ergangene Aufforderung, für Ausbreitung und Wirksamkeit der katholischen Vereine, deren Arbeit so überaus segensreich ist für Kirche, Volk und Vaterland, für christliche Kultur und sozialen Frieden, stets mit weitblickender Umsicht und mit treuer, opferwilliger Einigkeit einzutreten. Fuldaer bischofskonferenz 19330. Kundgebung der Fuldaer Bischofskonferenz vom 28. März 1933 ©dbk M1-2 und M6: Herunterladen [pdf][1 MB] M3-5 und M7-11: Herunterladen [pdf][853 KB] Weiter zu M10: Das Reichskonkordat
Die Fuldaer Bischofskonferenz erklärte daraufhin am 28. März, dass sie die neuen Machthaber anerkenne und forderte "unter grundsätzlicher Ablehnung allen rechtswidrigen oder umstürzlerischen Verhaltens" die katholischen Christen zu Treue und Gehorsam gegenüber der "rechtmäßigen Obrigkeit" auf. Auch die Diözese Mainz hob ihr Verbot, das Nationalsozialisten von den Sakramenten ausschloss, auf und gestattete es nationalsozialistisch orientierten Katholiken fortan sogar, uniformiert am Gottesdienst teilzunehmen. Der Abschluss des Konkordates zwischen Vatikan und der deutschen Regierung am 20. Pastorale Anweisung "Nationalsozialismus und Seelsorge", 10. Februar 1931 – Historisches Lexikon Bayerns. Juli 1933 bedeutete die volle rechtliche und außenpolitisch bedeutsame Anerkennung des NS-Regimes durch die Kirche und nahm der katholischen Opposition ihre Grundlage. In den Jahren nach 1933 wurden die der Kirche gemachten Zugeständnisse und ihre organisatorische Eigenständigkeit im Schulwesen, im Vereinsleben und in der Jugendarbeit immer mehr eingeschränkt. Regimekritische Katholiken wurden verfolgt und in Konzentrationslagern inhaftiert.
/p> Es ist nunmehr anzuerkennen, daß von dem höchsten Vertreter der Reichsregierung, der zugleich autoritärer Führer jener Bewegung ist, öffentlich und feierlich Erklärungen gegeben sind, durch die der Unverletzlichkeit der katholischen Glaubenslehre und den unveränderlichen Aufgaben und Rechten der Kirche Rechnung getragen sowie die vollinhaltliche Geltung der von den einzelnen Ländern mit der Kirche abgeschlossenen Staatsverträge durch die Reichsregierung ausdrücklich zugesichert wird. Ohne die in unseren früheren Maßnahmen liegende Verurteilung bestimmter religiös-sittlicher Irrtümer aufzuheben, glaubt daher der Episkopat, das Vertrauen hegen zu dürfen, daß die vorbezeichneten allgemeinen Verbote und Warnungen nicht mehr als notwendig betrachtet zu werden brauchen. " Für die katholischen Christen, denen die Stimme ihrer Kirche heilig ist, bedarf es auch im gegenwärtigen Zeitpunkt keiner besonderen Mahnung zur Treue gegenüber der rechtmäßigen Obrigkeit und zur gewissenhaften Erfüllung staatsbürgerlichen Pflichten unter grundsätzlicher Ablehnung alles rechtswidrigen und umstürzlerischen Verhaltens.
Sie kann aber nicht dulden, daß die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Konfession oder einer bestimmten Rasse eine Entbindung von allgemeinen gesetzliche Verpflichtungen sein könnte oder gar ein Freibrief für straflose Begehung oder Tolerierung von Verbrechen. Die Sorge der Regierung gilt dem aufrichtigen Zusammenleben zwischen Kirche und Staat; der Kampf gegen eine materialistische Weltanschauung, für eine wirkliche Volksgemeinschaft dient ebenso den Interessen der deutschen Nation wie dem Wohl unseres christlichen Glaubens. Die Reaktion der deutschen Bischöfe Die Oberhirten der Diözesen Deutschlands haben aus triftigen Gründen, die wiederholt dargelegt sind, in ihrer pflichtmäßigen Sorge für die Reinerhaltung des katholischen Glaubens und für Schutz der unantastbaren Aufgaben und Rechte der katholischen Kirche in den letzten Jahren gegenüber der nationalsozialistischen Bewegung eine ablehnende Haltung durch Verbote und Warnungen eingenommen, die solange und insoweit in Geltung bleiben sollten, wie diese Gründe fortbestehen.