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Nicht immer wird alles komplizierter: Das ab Oktober 2018 geltende Formular Nr. 64 zur "Verordnung medizinischer Vorsorge für Mütter und Väter" vereinfacht das Verfahren. Es erlaubt, für alle Patienten das gleiche Muster einzusetzen. Will der Arzt heute eine Mutter oder einen Vater zur Vorsorge schicken, muss er sich zwischen unterschiedlichen Formularen entscheiden. Diese werden entweder von den Krankenkassen oder von den Anbietern der Vorsorgeleistungen wie z. B. dem Müttergenesungswerk zur Verfügung gestellt und können – im Gegensatz zum Muster 61, das bei der Verordnung einer Rehabilitation zulasten der Krankenkasse ausgefüllt wird – nicht mit der Praxisverwaltungssoftware bearbeitet werden. Muster 61, Muster 64 – was kommt wann zum Tragen? Zum 1. Oktober wird das Verfahren nun mithilfe des neuen Musters 64 zur Beantragung von "Mutter/Kind- oder Vater/Kind-Kuren" vereinheitlicht. Es ist im Aufbau an Muster 61 angelehnt und kann per Praxissoftware oder Blankoformularausdruck ausgestellt werden.
Medizinische Vorsorge soll helfen, dem Entstehen, Wiederauftreten oder Fortschreiten einer Erkrankung und den spezifischen Gesundheitsrisiken und gegebenenfalls bestehenden Erkrankungen von Müttern und Vätern in Erziehungsverantwortung entgegenzuwirken. Für die Verordnung von medizinischen Vorsorgeleistungen für Mütter und Väter wurden bisher von Seiten der Krankenkassen oder den Leistungserbringern unterschiedliche Vordrucke zur Verfügung gestellt. Nun haben Kassenärztliche Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband das Verordnungsverfahren vereinheitlicht und die neuen Vordrucke vereinbart. Vorsorgeleistungen für Mütter und Väter werden ab dem 1. Oktober 2018 auf der "Verordnung medizinischer Vorsorge für Mütter und Väter gemäß § 24 SGB V'' (Muster 64) verordnet. Ebenfalls eingeführt wird das Muster 65 "Ärztliches Attest Kind', das benötigt wird, wenn ein Kind bei einer Vorsorge der Mutter oder des Vaters dabei ist und mitbehandelt werden muss. Bitte beachten Sie, dass ab dem 1. Oktober 2018 nur noch die neuen Formulare gelten.
Artikel Kommentare/Briefe Statistik Die Verordnung medizinischer Vorsorge fr Mtter und Vter wird zum 1. Oktober bundesweit vereinheitlicht. Darauf hat die Kassenrztliche Bundesvereinigung (KBV) krzlich hingewiesen. Diese Verordnungen erfolgen dann ber ein neues Formular 64. Zudem erhalten rzte fr die Verordnung knftig eine Vergtung. "Damit verringert sich fr rzte der Aufwand, der bisher mit Vorsorgeverordnungen verbunden ist", sagt KBV-Vorstandsmitglied Thomas Kriedel. Denn aktuell gebe es viele unterschiedliche Formulare, die den Patienten von ihren Krankenkassen oder Anbietern der Vorsorgeleistungen, zum Beispiel dem Mttergenesungswerk, zur Verfgung gestellt werden. Diese Formulare knnen meist jedoch nicht per Praxisverwaltungssoftware ausgestellt werden und umfassen oftmals drei Seiten und mehr. Das nun vereinbarte Formular 64 vereinfacht das Verordnungsverfahren laut KBV mageblich. Es gilt fr alle Patienten und kann per Praxisverwaltungssoftware oder per Blankoformularbedruckung ausgestellt werden.
Zusammenfassung Die medizinische Rehabilitation für Mütter und Väter ist eine besonders konzipierte stationäre Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Im Gegensatz zu den "üblichen" Leistungen zur medizinischen Rehabilitation steht hier die psychosoziale Problematik, welche aus der Lebenssituation von Eltern entsteht, im Vordergrund. Diese Maßnahme findet in Einrichtungen des Müttergenesungswerkes oder gleichartigen Einrichtungen anderer Träger statt, mit denen ein entsprechender Versorgungsvertrag besteht. Sie kann in Form einer Mutter-Kind-Maßnahme bzw. Vater-Kind-Maßnahme erbracht werden. Sozialversicherung: Die Voraussetzungen und Inhalte der medizinischen Rehabilitation für Mütter und Väter sind in § 41 SGB V beschrieben. Die RehaRL regeln insbesondere das Antragsverfahren und die individuellen Voraussetzungen. Zum Versorgungsvertrag, zur Qualitätssicherung, zur Begutachtung durch den medizinischen Dienst, zu etlichen Gemeinsamen Rundschreiben der Spitzenverbände sowie zur Begutachtungs-Richtlinie Vorsorge und Rehabilitation wird auf die Rechtsgrundlagen zur medizinischen Vorsorge für Mütter und Väter verwiesen.
Wenn das Kind nicht nur dabei sein soll, sondern mitbehandelt werden muss, ist das zusätzliche Ausstellen des neuen Attest-Formulars nach Muster 65 erforderlich, das auch verwendet werden kann, wenn es sich um die Verordnung einer Reha-Maßnahme für Mütter und/oder Väter nach Muster 61 handelt. Schlechter vergütet als Nr. 61, aber besser als bislang! Das Ausfüllen des neuen Formulars nach Muster 64 wird nach der neuen EBM-Ziffer 01624 mit 210 Punkten und damit beim aktuellen Punktwert mit 22, 37 Euro vergütet. Das ist zunächst einmal ärgerlich, denn das Ausfüllen des kaum weniger aufwendigen Reha-Formulars nach Muster 61 wird mit aktuell 32, 18 Euro bezahlt. Dabei gilt es allerdings zu beachten, dass der bisherige "freie" Antrag für eine Mütter- bzw. Väter-Kur nur nach Ziffer 01622 und so nur mit 8, 84 Euro berechnet werden konnte. Diese Abrechnungsposition gilt nun für das nur mit geringem Aufwand auszufüllende Formular 65 (Ärztliches Attest Kind). Die neuen Leistungen werden nicht extrabudgetär vergütet, der finanzielle Mehrbedarf wird durch eine pauschale Anhebung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung abgedeckt.
Weiterführende Informationen Stationäre Vorsorgeleistungen für Mütter und Väter Mutter/Vater-Kind-Maßnahmen sind eine spezielle Form der Vorsorge für Mütter oder Väter und ihre Kinder. Voraussetzung für die Leistungen ist, dass die Kinder in der Regel das zwölfte Lebensjahr nicht überschritten haben. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten, wenn die Behandlung medizinisch notwendig ist und von einem Arzt verordnet wird. Weiterführende Informationen