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3 Besteht eine Außenwand aus Wandteilen unterschiedlicher Höhe, so ist die Wandhöhe je Wandteil zu ermitteln. 4 Bei geneigter Geländeoberfläche ist die im Mittel gemessene Wandhöhe maßgebend. 5 Diese ergibt sich aus den Wandhöhen an den Gebäudekanten oder den vertikalen Begrenzungen der Wandteile. Bauo nrw abstandsflaechen. 6 Abgrabungen, die der Belichtung oder dem Zugang oder der Zufahrt zu einem Gebäude dienen, bleiben bei der Ermittlung der Abstandsfläche außer Betracht, auch soweit sie nach § 8 Absatz 5 die Geländeoberfläche zulässigerweise verändern.
Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Gebäudelänge einschließlich Dachüberstand je Grundstücksgrenze von 9 m; die Dachneigung darf 45 Grad nicht überschreiten, 2. gebäudeunabhängige Solaranlagen mit einer Höhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 9 m, 3. Stützmauern und geschlossene Einfriedungen in Gewerbe- und Industriegebieten, außerhalb dieser Baugebiete mit einer Höhe bis zu 2 m. Die Länge der die Abstandsflächentiefe gegenüber den Grundstücksgrenzen nicht einhaltenden Bebauung nach den Nummern 1 und 2 darf auf einem Grundstück insgesamt 15 m nicht überschreiten. (9) Bei rechtmäßig bestehenden Gebäuden, die das Abstandsflächenrecht nicht einhalten, sind die Abstandsflächen in folgenden Fällen unbeachtlich: 1. Bauo nrw abstandsflächen garage. Änderungen innerhalb des Gebäudes, 2.
(6) Bei der Bemessung der Abstandsflächen bleiben außer Betracht 1. vor die Außenwand vortretende Bauteile wie Gesimse und Dachüberstände, 2. Vorbauten, wenn sie a) insgesamt nicht mehr als ein Drittel der Breite der jeweiligen Außenwand in Anspruch nehmen und b) nicht mehr als 1, 50 m vor diese Außenwand vortreten und c) mindestens 2 Meter von der gegenüberliegenden Nachbargrenze entfernt bleiben, 3. bei Gebäuden an der Grundstücksgrenze die Seitenwände von Vorbauten und Dachaufbauten, auch wenn sie nicht an der Grundstücksgrenze errichtet werden. (7) Bei der Bemessung der Abstandsflächen bleiben Maßnahmen zum Zwecke der Energieeinsparung und Solaranlagen an bestehenden Gebäuden unabhängig davon, ob diese den Anforderungen der Absätze 2 bis 6 entsprechen, außer Betracht, wenn sie 1. eine Stärke von nicht mehr als 0, 30 Meter aufweisen und 2. mindestens 2, 50 Meter von der Nachbargrenze zurückbleiben. (8) In den Abstandsflächen eines Gebäudes sowie ohne eigene Abstandsflächen sind, auch wenn sie nicht an die Grundstücksgrenze oder an das Gebäude angebaut werden, zulässig 1.
18), was dann darzulegen wäre. Zusätzlich ist auch zu prüfen, dass kein Bauwerk (und die Aufschüttung wäre dann als Teil eines solchen zu sehen) errichtet werden darf, die sich nicht in die vorhandene Bausubstanz nach Art und Umfang des Baugebietes einfügen (BVerwG, Beschl. 13. 05. 2002, BauR 2002, 1384). der Widerspruch ist also möglich; gegen einen ablehnenden Widerspruchsbescheid wäre dann die Klage vor dem Vrwaltungsgericht möglich. Dem Nachbar kann man letztlich nur wegen der komplexen Materie empfehlen, einen Rechtsanwalt zeitnah einzuschalten, der dann die Bauakte einsehen und den Widerspruch einlegen kann. Mit freundlichen Grüßen Rechtsanwalt Thomas Bohle Damm 2 26135 Oldenburg Tel: 0441 / 26 7 26 Fax: 0441 / 26 8 92 mail: