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BEBAUUNGSPLAN NR. 6 "GODENSTEDTER STRASSE" DER GEMEINDE SEEDORF Der Rat der Gemeinde Seedorf hat in seiner Sitzung am 24. 01. 2018 dem geänderten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 6 "Godenstedter Straße" einschließlich textlicher Festsetzungen, örtlicher Bauvorschriften und Entwurfsbegründung zugestimmt und beschlossen, die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) erneut einzuholen. Der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 6 "Godenstedter Straße" mit textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften und die Entwurfsbegründung werden erneut öffentlich ausgelegt. Es wird hierzu bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 6 "Godenstedter Straße" enthält u. a. folgende Änderungen: Der Geltungsbereich des geänderten Entwurfes wurde um eine Fläche im Norden des Plangebietes verkleinert. Gemeinde von Seedorf in der Region Uri. In diesem Zusammenhang wurde die geplante Fläche für Regenrückhaltung aus dem Entwurf herausgenommen.
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