actionbrowser.com
Art. 106-109 AEUV, Art. 93 AEUV, De-minimis-Verordnung, DAWI-Paket, Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung sowie Verfahrensverordnung 3. A. 2020 944 Seiten 978-3-406-73638-4 Buch (Gebunden) CHF 192. 00 Lieferbar Weitere Formate des Titels Info Zum WerkDas Werk kommentiert alle wichtigen primär- und sekundärrechtlichen Vorschriften im Bereich des Europäischen Beihilfenrechts. Dabei wird im Einzelnen neben Art. 107 ff. AEUV u. a. auf die allgemeine Deminimis-Verordnung, die Allgemeine Gruppenfreistellungs- und Verfahrens-Verordnung sowie die jeweils relevanten Leitlinien, Unionsrahmen und Mitteilungen in ihren aktuellen Fassungen im Detail Kommentar gibt dem Praktiker somit einen raschen Überblick über die bestehende Rechtslage in Beihilfesachen und stellt vorrangig die in diesem Bereich relevante Rechtsprechung der europäischen Gerichte in Verbindung mit der auf dieser aufbauenden Kommissionspraxis dar. Bartosch eu beihilfenrecht en. Vorteile auf einen Blickpraktisch und kompaktumfassend und präziseaktuell und praxisnahZur NeuauflageDie 3.
ZielgruppeFür auf dem Gebiet des Europäischen Wirtschaftsrechts tätige Rechtsanwälte, Richter, Unternehmens- und Verwaltungsjuristen. Mehr Titel EU-Beihilfenrecht Untertitel Art. 93 AEUV, De-minimis-Verordnung, DAWI-Paket, Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung sowie Verfahrensverordnung ISBN/ISSN 978-3-406-73638-4 Sprache Deutsch Produkt- und Einbandart Buch (Gebunden) Seiten 944 Seiten Preis CHF 192. Bartosch eu beihilfenrecht map. 00 Auflage 3. A. Verfügbarkeit Lieferbar Ihr Warenkorb enthält keine Artikel. Ihre Merkliste enthält keine Artikel.
Diese Verordnung ist am 11. Oktober des vergangenen Jahres in Kraft getreten, so dass bereits erste Erkenntnisse im Umgang mit ihren Vorschriften vorliegen. Zentral ist für Zwecke dieser Neuinszenierung der Artikel 6 dieser Verordnung, der mit "Kooperationsmechanismus im Zusammenhang mit ausländischen Direktinvestitionen, die einer Überprüfung unterzogen werden" überschrieben ist. Danach kann die Kommission, wenn sie zu der Auffassung gelangt, dass eine ausländische Direktinvestition zu einer Beeinträchtigung der Sicherheit und öffentlichen Ordnung in mehr als einem Mitgliedstaat führt, dem Mitgliedstaat gegenüber, in dem die Direktinvestition nach nationalen Vorschriften geprüft wird – das ist in Deutschland die Außenwirtschaftsverordnung – eine Stellungnahme abgeben. Bartosch eu beihilfenrecht tv. Aus dem Verordnungstext ergibt sich indes nur, dass der Mitgliedstaat die Stellungnahme der Kommission – sowie ggf. diejenigen anderer Mitgliedstaaten, die ebenfalls eine Stellungnahme abgeben, – angemessen berücksichtigt.
An dieser Stelle betritt nun der ehemalige Verehrer Lisas, der Graf Gustl, in Gestalt der EU-Kommission die Bühne. Beide, Lisa und Gustl, beschließen, den Prinzen Sou-Chong zu verlassen. Dieser erwischt sie aber und stellt sich ihnen in den Weg. Hier zückt die Kommission aber ihr Schwert des Kooperationsmechanismus. EU-Beihilfenrecht(Bartosch, Andreas) - Schulthess Buchhandlungen - Kommentare, Repetitorien, Fachinformationen. Was den Prinzen weniger beeindruckt, ist die Stellungnahme nach Artikel 6 der Verordnung, sondern die konkrete Androhung, dass die Ehe der beiden drastische Auswirkungen auf vergangene und künftige EU – Direktförderungen hat, die die Konzerntochter alias Lisa erhalten hat erwartet. Sou-Chong erkennt nunmehr, dass er die Angebetene nicht für sich gewinnen kann und sie gehen lassen muss. In der Tat ist das oben so Beschriebene eine Wirklichkeit, die sich seit dem Inkrafttreten der Direktinvestitionsverordnung immer wieder auf der Bühne des Kooperationsverfahrens abspielt. Die kulturellen Diskrepanzen, wie sie zu Lebzeiten Franz Lehars zwischen einem Leben als Adlige aus der K & K – Monarchie und demjenigen am Hofe eines chinesischen Prinzen bestanden, existieren heute in ähnlichem Umfang zwischen der Unternehmenswelt in der EU und denjenigen im Reich der Mitte.