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Fotografien genießen Schutz als Lichtbildwerke i. S. d. § 2 Abs. 5 UrhG, wenn sie individuelle Werke in dem Sinne darstellen, dass sie das Ergebnis der eigenen geistigen Schöpfung ihres Urhebers sind. Das ist etwa bei besonders künstlerischen oder ästhetischen Fotos der Fall. Anhaltspunkte für die hinreichende Individualität sind z. B. ein besonderer Bildausschnitt, Licht- und Schattenkontraste, Schärfen und Unschärfen, wie diese bei den vorliegenden Fotografien zu erkennen sind. Durch die unerlaubte Verwendung des Lichtbildwerkes verletze die Abgemahnte deshalb das der Great Bowery Deutschland GmbH als Inhaberin der ausschließlichen Nutzungsrechte zustehende Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19a UrhG). Forderungen der Abmahnung Die Great Bowery Deutschland GmbH fordert die Abgabe einer Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie die Erteilung von Auskünften binnen zwölf Tagen. Ferner fordert sie Erstattung von Abmahnkosten in Höhe einer 1, 3 Geschäftsgebühr auf Basis eines Gegenstandswertes von 30.
In dieser Woche erreichte mich eine Anfrage bezüglich einer Abmahnung der Great Bowery Deutschland GmbH, ausgesprochen durch FROMMER LEGAL, datierend vom 29. 09. 2021. In der Abmahnung wird die kommerzielle Nutzung eines Werbefotos ohne Lizenz gerügt. Die Great Bowery Deutschland GmbH habe die ausschließlichen Rechte an der Fotografie. Bei der Great Bowery handele es sich laut Abmahnung um eine renommierte, international tätige Bildagentur handele, ihre Bilder weltweit vermarkte. Aufgrund der unlizenzierten Nutzung wird folgendes gefordert: Rechtsverfolgungskosten 953, 40€ (Streitwert 14. 000€) Lizenzschadensersatz 4. 000, 00 EUR Strafbewehrte Unterlassungserklärung Als Grundlizenzgebühr werden 2. 000€ veranschlagt. Hinzukommend wird ein 100% Aufschlag wegen fehlendem Urhebervermerkes verlangt. Sollte das Bild tatsächlich ohne gültige Lizenz verwendet worden sein, sollte eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Diese bildet die Grundlage für weiteren Verhandlungsspielraum, um die Kosten zu reduzieren.
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