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Thema ignorieren #1 Hey! Ich möchte im Mai 2020 mein Referendariat beginnen und mir hierfür eine eheähnliche Gemeinschaft mit meinem Freund anerkennen lassen. Wir wohnen seit ca. 1 Jahr zusammen. Ich habe schon herausgefunden, dass ich eine rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung, sowie eine Meldebescheinigung benötige. Hat jemand Erfahrungen gemacht und kann mir sagen, ob die Meldebescheinigung aktuell sein muss? Oder kann ich auch eine Kopie der Bescheinigung vorlegen, welche ich beim Einzug bekommen habe? Sozialpunkt Eheähnliche Gemeinschaft - Referendariat - lehrerforen.de - Das Forum für Lehrkräfte. Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen! Liebe Grüße! #2 Bewirbst du dich für NRW? #3 Es wird stets aktuelle Unterlagen benötigt. #4 Gibt es Sozialpunkte? Gleichgeschlechtliche Ehe ist doch möglich. Ein heterosexuelles unverheiratetes Paar bekommt doch keine Sozialpunkte oder? Wo ist mein Denkfehler? #5 Für eheähnliche Gemeinschaften gibt es keine Sozialpunkte sondern nur für eine Ehe oder eine standesamtlich eingetragene Lebenspartnerschaft. Die einzureichenden Dokumente dürfen in der Regel nicht älter als 3 Monate sein.
Das heißt doch, ich könnte meinen 1. Wohnsitz bei meinem Freund anmelden (der noch bei seinen Eltern wohnt), oder? Oder muss erkenntlich sein, dass man auch einen eigenen Haushalt führt? Vielen Dank schon einmal für die vielen schnellen Antworten! Eheähnliche Gemeinschaft als Familienstand im Lebenslauf? - Bewerbungsforum. Das hat mir schon viel geholfen! #9 Also bei mir in NRW war es so, dass ich zum Einwohnermeldeamt gehen musste und von meinem Freund und mir eine Meldebescheinigung beantragen musste. Zusätzlich musste ich eine eidestattliche Erklärung abgeben aus der deutlich wird, dass wir in einer gemeinsamen Wohnung wohnen (das geht aus der Meldebescheinigung nicht hervor). Frutte55 #10 Achso, hab vergessen deine Frage zu beantworten! Ja, es muss erkenntlich sein, dass du auch wirklich mit deinem Freund zusammen wohnst und nicht bei dessen Eltern. Wenn du dich dahin ummelden solltest geht schließlich auch deine ganze Post dahin und als Ehepaar würdest du ja auch nicht in der Wohnung der Eltern wohnen oder? #11 Mal eine Frage: Was zählt noch unter Sonstiges (außer eheähnliche Gemeinschaft)?
Hintergrund ist, dass die im Thread gemachten Aussagen nicht mehr zutreffend sein könnten und es nicht sinnvoll ist, dazu weiter zu diskutieren. Bitte informiere dich in neueren Beiträgen oder in unseren redaktionellen Artikeln! Neuere Themen werden manchmal durch die Moderation geschlossen, wenn diese das Gefühl hat, das Thema ist durchgesprochen oder zieht vor allem unangenehme Menschen und/oder Trolle an. Falls noch Fragen offen sind, empfiehlt es sich, zunächst zu schauen, ob es zum jeweiligen Thema nicht aktuelle Artikel bei Studis Online gibt oder ob im Forum vielleicht aktuellere Themen dazu bestehen. Ist das alles nicht der Fall, kannst du natürlich gerne ein neues Thema eröffnen 😇 Dieses Forum wird mit einer selbst weiterentwickelten Version von Phorum betrieben.
#18 Laura83 schrieb am 09. 2005 20:00: Danke für die Antworten. Hat mich mal grundsätzlich interessiert. Ehrenamt ist nicht gleich Ehrenamt. Der Begriff "ehrenamtlich" bezieht sich in vielen Fällen auch auf ganz normale "Aushilfstätigkeiten" oder "Gefälligkeiten", die schlichtweg kostenlos von den jeweils Tätigen gemacht werden. Ein "offizielles" Ehrenamt wäre eben eine Vormundschaft, eine rechtliche Betreuung einer Person. Es geht hier also nicht darum, sich irgendwo einen Chor herzuzaubern und zu sagen, dass man den ehrenamtlich macht. #19 Das Chor nicht akzeptiert werden würde, ist mir klar. Meine Frage zielte auf eine ehrenamtliche Tätigkeit in einem gemeinnützigen Verein. Habe in meiner Ausgangsfrage ja auch Verein bzw. Kirche erwähnt. Wenn das mit dem Sozialpunkt nicht klappen sollte, fände ich es nicht schlimm, schließlich mache ich obengenannte Tätigkeit ja nicht für einen eventuellen Sozialpunkt. #20 Also, ich arbeite auch in unserer Kirchengemeinde fleißig mit und organisiere Lager, mache Katechese etc. und habe dafür einen Sozialpunkt (NRW) bekommen.