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Frage vom 27. 10. 2016 | 00:28 Von Status: Frischling (7 Beiträge, 4x hilfreich) Selbst gekochtes Verkaufen Hallo zusammen, ich hoffe ihr könnt mir grundlegend weiterhelfen, da ich ein wenig auf dem Schlauch stehe. Also es ist so, meine Frau würde gerne selbstgemachte Marmelade verkaufen. Sie macht immer viel zu viel davon und nachdem ich allen Bekannten ein Glas geschenkt habe sind meist noch 20 über:D Deswegen ist die Frage bzw die Fragen: Wenn sie z. B. 3 mal im Jahr 20 Gläser Marmelade über z. bei eBay verkaufen will, braucht sie dafür einen Gewerbeschein? Und falls nicht, wie ist es geregelt. Wie viele Gläser kann sie verkaufen ohne ein Gewerbe anmelden zu müssen? Gibts da ne Richtlinie? Oder braucht sie dann generell einen Gewerbeschein auch wenn sie nur die Reste abverkauft. Vielen Dank schon mal ihr lieben! Welche Vorschriften bei Verkauf von Marmelade?. # 1 Antwort vom 27. 2016 | 00:57 Von Status: Unbeschreiblich (99831 Beiträge, 36965x hilfreich) Deswegen ist die Frage bzw die Fragen: Wenn sie z. bei eBay verkaufen will, braucht sie dafür einen Gewerbeschein?
Für den Herstellernachweis benutze ich den einfachen "Hofstempel". Viele Kunden würden mir gern ihre leeren Gläser mitbringen. LG, strop Hallo Ich glaube, wenn du sie verkaufst, musst du neue Gläser nehmen. Es wäre ja auch von Vorteil, wenn sie einheitlich Gross sind und auch so aussehen. Bei meinen Gästen nehm ich zwar einheitliche Grössen, aber nur neue Deckel. Damit bin ich auf der sicheren Seite. Falls du aber 100% gewissheit haben willst, ruf beim Gesundheitsamt an oder bei der Landwitschaftskammer. Hi, ich verkaufe meinen Honig in immer den gleichen Gläsern. Abmahnung nach Verkauf von selbstgemachter Marmelade auf eBay. Deckel, wenn beschädigt, neu. Das geht mit Pfandsystem. Dann brauche ich auch keine Anmeldung beim Entsorger (Deutschland). Zusammengewürfelte Glasformen sehen billig und häßlich aus. Stempel nehme ich auch nicht. Man kann heute sehr preiswert mit dem Farblaserdtrucker "schöne" Etiketten gestalten und immer einfach an diverse Fruchtsorten anpassen. Als Etiketten verwende ich "Trocken wiederablösbare". Das erspart viel Schrubberei... Seiten: [ 1] 2 3 4 | Nach oben
Mit freundlichen Grüßen Christian Mauritz Rechtsanwalt Rückfrage vom Fragesteller 13. 2008 | 15:00 Hallo Herr Mauritz, erstmal danke für ihre Auskunft! Die Unterlassungserklärung des Anwaltes lautete: zu unterlassen, wettbewerbswidrig die planvolle dauerhafte gewerbliche Verkaufstätigkeit von Konfitüren, Gelees, Fruchtaufstiche, als privater Anbieter über die Ebay-Plattform zu betreiben. (wörtlich) (also nur auf die Marmelade bezogen und davon habe ich nur 5 x 4 Gläser verkauft, und schon hatte ich diesen Brief vom Anwalt) 2. bei Zuwiderhandlung 3000 Euro an diese Firma zu zahlen. ( nicht wörtlich - Kurzform) (so habe ich sie dann abgegeben) ____ 3. Selbstgemachte marmeladen verkaufen auflagen. die Kosten für den Anwalt zu erstatten (nicht wörtlich - Kurzform) (das soll ich laut meinem Anwalt nicht tun) Ich kann es mir aber nicht leisten vor Gericht zu verlieren, und die Kosten tragen zu müssen, da ich Hausfrau bin und mein Mann das nicht bezahlen wird. Also werde ich die 300 Euro wohl bezahlen. Vielen Dank! Gruß Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 17.
Hallo, wir haben einen kleinen Weinbaubetrieb (hauptsächlich Faßwein, in diesem Jahr den ersten Riesling und Portugieser auf Flasche), stellen Liköre selbst her. wie errechne ich den Zuckergehalt (muß ich da nur den zugefügten Zucker angeben oder auch irgendwie den Zuckergehalt der Früchte?? )? Kann mir da vielleicht jemand weiterhelfen? Würde mich total darüber freuen! Schöne Grüße Tine Hallo Tine, wenn Du FRUCHTAUFSTRICH herstellst, musst Du auf dem Etikett die Zutaten in absteigender Reihenfolge nennen. Wenn eine Frucht ausgewiesen ist. Selbstgemachte marmelade verkaufen. Z. B: Erdbeere, muss in der Zutatenliste die genaue Prozentzahl der Frucht aufgeführt werden. Desweiteren müssen sämtliche Zutaten aufgeführt werden, die im Gelierzucker enthalten sind. Seit dem 01. 01. 09 greift die sogenannte QUID-regelung, daher die Prozentzahl. Ob der Alkoholgehalt bei Weingelee ausgewiesen sein muss, kann ich Dir nicht genau sagen. Aber vielleicht googelst Du mal unter Quid. Gutes Gelingen und liebe GRüße Hamster Liebe Grüße sagt der Hamster Hallo, vielen Dank für Eure Antworten.
@kelemenium... Selbstgemachte marmalade verkaufen . ich hab keine *zusätzliche ausbildung* benötigt... aber ich habe hauswirtschafterin gelernt und war in einer großküche in einem krankenhaus beschäftigt... also das wissen über die belange kochen, und vor allem extreme sauberkeit und achtsamkeit mit lebensmittel umzugehen ich sag nicht, daß die marmelade *ala mama* nicht gut ist... diese art produkte herzustellen ist mein konzept, quasi ohne streckungsmittel, zusatzstoffe und müll zu produzieren.
Nicht zu den Lebensmitteln gehören z. lebende Tiere, so weit sie nicht für das Inverkehrbringen zum menschlichen Verzehr hergerichtet worden sind und Pflanzen vor dem Ernten. " « Letzte Änderung: 29. 11. 09, 16:00 von Cosima » Am allereinfachsten ist es m. E., wenn man direkt beim zuständigen Veterinär-/Gesundheitsamt bzw. WKD anruft und mit den Mitarbeitern im Vorfeld abklärt, was geht und was nicht. Die kontrollieren ja nachher auch die Märkte und die Standbetreiber. In Deutschland ist es halt anders als in der Schweiz. Da wir Bio sind sowieso. Ich muss Biohimbeeren (CH), Biozucker (CH, D) anschreiben. Wie schon geschrieben der Menge nach gegen unten. Brotaufstrich/auf 1Kg Früchte 500gr Zucker Obstsorte, Zucker, Gelierhilfe (Weinsäure, Pektin, Traubenzucker) nach den Öffnen im Kühlschrank bei max. Selbst gekochtes Verkaufen Gewerberecht. 5° fbewahren Hergestellt am: Haltbar bis: Danke für eure Antworten marikat Sonst ist die Deklaratin korrekt. Ausserdem müssen wir eine genaue Selbstkontrolle führen und der Lebensmittelinspektion angemeldet sein.
Was könnte / müsste alles dazu passieren? Auch wenn die Wahrscheinlichkeit äußerst gering ist, könnte sich Ihre Frau einer derartigen Haftungsanforderung nicht entziehen. Sie müsste auf eine Klage hin versuchen, mit einem Rechtsanwalt aus der Sache raus zu kommen. Das alles könnte ziemlich teuer werden. Allein aus diesem (sehr unwahrscheinlichem) Grund würde ich keine Lebensmittel im Internet verkaufen. Mit freundlichem Gruß # 4 Antwort vom 31. 2016 | 21:32 Selbst wenn Sie ein Restaurant betreiben wollten, brauchen Sie im Prinzip keine besonderen Qualifikationen. Das eine Qualifikationen entbehrlich ist, entbindet nicht von der Pflicht die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Das war´s. Das ist schlicht falsch. Jeder ist selbstverantwortlich dafür, was er isst. Und das ist - in Bezug auf die Zubereitung von verzehrfähigem - schilcht Unfug. Und jetzt? Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut. Anwalt online fragen Ab 30 € Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden Keine Terminabsprache Antwort vom Anwalt Rückfragen möglich Serviceorientierter Support Anwalt vor Ort Persönlichen Anwalt kontaktieren.