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Unter Versorgungsbezüge für mehrere Kalenderjahre fallen etwa Nachzahlungen für einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten. Sie werden unter Anwendung der Fünftel-Regelung besteuert. Das heißt: Mit der fiktiven Verteilung der Steuerlast auf fünf Jahre kann man zu hohe Steuern im Auszahlungsjahr vermeiden. Lohnsteuerbescheinigung – was ist das? | Steuern.de. Eine begünstigte Besteuerung von Arbeitslohn für eine mehrjährige Tätigkeit (Position 10) kommt etwa bei Zuwendungen des Arbeitgebers anlässlich eines Arbeitnehmerjubiläums in Frage. Entschädigungen, also Abfindungen im Fall einer vorzeitigen Beendigung des Dienstverhältnisses, können ebenfalls nach der Fünftel-Regelung besteuert werden. Position 11-14: Hier werden Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer, Kirchensteuer des Ehegatten/Lebenspartners im Fall ermäßigt besteuerter Versorgungsbezüge oder im Fall ermäßigt besteuerten Arbeitslohns für mehrere Kalenderjahre ausgewiesen. Position 15: An dieser Stelle ist die Summe folgender Beträge aufgelistet: Kurzarbeitergeld, Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, Zuschuss bei Beschäftigungsverbot für die Zeit vor oder nach einer Entbindung sowie für den Entbindungstag während der Elternzeit nach beamtenrechtlichen Vorschriften, Verdienstausfallentschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz sowie Aufstockungsbeträge und Zuschläge bei Altersteilzeit.
Steuerfrei bedeutet, dass die Zahlung nicht sozialversicherungspflichtig ist (FG Rheinland-Pfalz vom 21. 3. 2017, 5 K 1594/14). Der Fall: Eine Arbeitnehmerin hat gegen die ordentliche Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses "aus personenbedingten Gründen" Kündigungsschutzklage erhoben, mit der sie auch eine Entschädigung wegen Benachteil i gung aufgrund ihrer Behinderung begehrte. Wenige Wochen vor der Kündigung hatte das Amt für soziale Angelegenheiten eine Körperbehinderung von 30% festgestellt. Vor dem Arbeitsgericht Kaiserslautern schlossen die Mitarbeiterin und ihr Arbeitgeber sodann einen Vergleich, in dem "eine Entschädigung gemäß § 15 AGG" i. H. v. 10. 000 Euro vereinbart und das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet wurde. Das Finanzamt wollte die Entschädigung als steuerpflichtigen Arbeitslohn behandeln. Nach Auffassung der Finanzrichter ist dem beim Arbeitsgericht geschlossenen Vergleich zu entnehmen, dass es sich bei der Zahlung nicht um Ersatz für entstandene materielle Schäden i.
Die Jahre 2007 und 2008 ließ ich wegen der Komplexität durch die Vermietung vom Steuerberater machen. Der Steuerberater hat den Betrag aus Zeile 19 für 2007 gar nicht extra angegeben sondern nur das Gesamtbrutto, so dass im Bescheid keine Steuer nach §34 ABS1 EstG auftaucht. Im Jahr 2008 hingegen hat er den Betrag aus Zeile 10 wohl zusätzlich erklärt, was im Bescheid dann unter $34 ABS1 EstG. ersichtlich ist. Ich verstehe das nicht. Entweder habe ich in 2005 (Betrag aus Zeile 10) und/oder 2006 (Betrag aus Zeile 19) einen Fehler bei der Eingabe in WISO gemacht oder er in 2007 (Betrag aus Zeile 10)und/oder 2008 (Betrag aus Zeile 19). Denn zumindest die Jahre 2005 und 2008 bzw. 2006 und 2007 müssten doch gleich zu behandeln sein, oder? Bitte um Hilfe, denn ich habe schon beim Finanzamt angerufen und leider keine große Hilfe erhalten. Das einzige was mir der Beamte sagte war, dass das FA unabhängig davon wie der Arbeitgeber die Beträge versteuert hat (Zeile 19 oder Zeile 10) eine Prüfung durchführt, ob die sog.