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04. 2022, von Thomas Aeschi Für die Organentnahme galt bis anhin die «Zustimmungsregelung», bei der die verstorbene Person vor ihrem Tod der... mehr lesen Parteizeitung 21. 2022, von Albert Rösti Die von Bundesrat und Parlament vorgesehene Änderung des Transplantationsgesetzes kommt einer Organspendepflicht sehr nahe und verletzt das... mehr lesen weiterlesen 13. 03. 2015 Die SVP lehnt die Vorlage entschieden ab. Wie bereits vor einem halben Jahr bei den Revisionen der Wolf- und Luchskonzepte erachten wir die vorgeschlagenen Massnahmen als administrativ und konzeptuell dermassen ungeeignet und vor allem so kompliziert, dass in der Praxis die notwendigen Eingriffe in die Wolfspopulation gar nicht stattfinden können. Themen & Standpunkte Freiheit und Sicherheit Bedrohte Freiheit verteidigen. Internet und Digitalisierung Für ein freies Internet. Arzneimittel werbeverordnung schweiz mit. Medien Mehr Vielfalt, weniger Staat. Mensch, Familie, Gesellschaft Eigenverantwortung statt Bevormundung. Aussenpolitik Unabhängigkeit und Selbstbestimmung.
Beschreibung Seit rund vier Jahren ist die Arzneimittel-Werbeverordnung in Kraft. Dennoch ist die Auslegung ihrer Bestimmungen bisher wenig gefestigt und es hat sich kaum eine Praxis oder Rechtsprechung gebildet. In dieser Situation will der vorliegende Kommentar Auslegungshilfe bieten. Er erläutert jeden Artikel, indem er auf seine Entstehungsgeschichte hinweist, Inhalt und Zweck beschreibt und detailliert auf die einzelnen Tatbestandselemente eingeht. Den Abschluss bilden jeweils rechtsvergleichende Hinweise zum europäischen und deutschen Heilmittelwerberecht sowie zum Verhaltenskodex der pharmazeutischen Industrie. Für den Praktiker legt der Kommentar aber nicht nur aus, sondern enthält weitere nützliche Angaben. Er weist auf die Abgrenzung hin von Arzneimittelwerbung gegen allgemeine Informationen über Gesundheit und Krankheit sowie gegen Werbung für verwandte Produkte wie Nahrungsmittel oder Kosmetika. SVP Schweiz - Teilrevision Tierarzneimittelverordnung (TAMV) und Arzneimittel-Werbeverordnung (AWV). Er nimmt kontroverse Themen auf wie Zugangsbeschränkungen im Internet, Unterstützung bei Kongressen oder Vorkontrolle für Werbung in Radio und Fernsehen.
Sicherheit, Recht und Ordnung Opferschutz statt Täterschutz. Verkehr Kampf den Staus und Schikanen im Strassenverkehr. Armee Sicherheit für unsere Bevölkerung. Werkplatz Schweiz Mehr Wirtschaftsfreiheit statt Bürokratie.
Seit rund vier Jahren ist die Arzneimittel-Werbeverordnung in Kraft. Dennoch ist die Auslegung ihrer Bestimmungen bisher wenig gefestigt und es hat sich kaum eine Praxis oder Rechtsprechung gebildet. In dieser Situation will der vorliegende Kommentar Auslegungshilfe bieten. Er erläutert jeden Artikel, indem er auf seine Entstehungsgeschichte hinweist, Inhalt und Zweck beschreibt und detailliert auf die einzelnen Tatbestandselemente eingeht. Den Abschluss bilden jeweils rechtsvergleichende Hinweise zum europäischen und deutschen Heilmittelwerberecht sowie zum Verhaltenskodex der pharmazeutischen Industrie. Arzneimittel werbeverordnung schweiz.ch. Für den Praktiker legt der Kommentar aber nicht nur aus, sondern enthält weitere nützliche Angaben. Er weist auf die Abgrenzung hin von Arzneimittelwerbung gegen allgemeine Informationen über Gesundheit und Krankheit sowie gegen Werbung für verwandte Produkte wie Nahrungsmittel oder Kosmetika. Er nimmt kontroverse Themen auf wie Zugangsbeschränkungen im Internet, Unterstützung bei Kongressen oder Vorkontrolle für Werbung in Radio und Fernsehen.